Sitzung: 24.01.2013 Schulausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgestellte
Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und
der Schriftführerin unterzeichnet.