Beschlussvorschlag

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1. Veränderungsliste vom 25.01.2013 aufgeführten Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzrechung dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Antrag I / 2013 (Anlage 3) der BGE-Fraktion vom 11.01.2013 zur Einführung von „EM-TV“ abzulehnen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Antrag II /2013  (Anlage 4) der BGE-Fraktion vom 11.01.2013 auf Änderung des Zinssatzes der Eigenkapitalverzinsung abzulehnen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Antrag III / 2013 (Anlage 5) der BGE-Fraktion vom 11.01.2013 auf Kürzung der Gewinnabführung der EGD um 50 % abzulehnen.

 

  1. Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor beschlossenen Empfehlungen und getroffenen Beschlüsse

 

die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2013 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom                                   folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

            Gesamtbetrag der Erträge auf                                                    53.102.047 EUR

            Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                        57.143.359 EUR

 

im Finanzplan mit

            Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

            Verwaltungstätigkeit auf                                                               48.513.225 EUR

            Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

            Verwaltungstätigkeit auf                                                               52.852.482 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit  und der

            Finanzierungstätigkeit auf                                                              3.829.086 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

            Finanzierungstätigkeit auf                                                              5.199.829 EUR

 

festgesetzt.    

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 543.000 EUR festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 3.596.705 EUR festgesetzt.

§ 4

           

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf 4.041.312 EUR festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

                        (Grundsteuer A) auf                                                                                      220 v.H

1.2       für die Grundstücke

                        (Grundsteuer B) auf                                                                                      415 v.H

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                       425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 1 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Zuführungen zu Rückstellungen, Innere Verrechnungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i. S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i .S. v. § 81 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen Stellen wirksam.

 

 

  1. den Stellenplan 2013

 


Stadtkämmerer Siebers erläutert die Vorlage und die Veränderungsliste.

 

Auf entsprechende Anfrage von Mitglied Bartels teilt Fachbereichsleiterin 1 Frau Lebbing mit, dass im Fachbereich 5 – Stadtentwicklung – eine Stellenbemessung durchgeführt wurde. Diese Stellenbemessung hat in den Bereichen  „Stadtplanung – Geo -Informationssystem -  GIS -“ und „öffentlicher Verkehrsraum – verschiedene Projekte Betuwe -“ einen Mehrbedarf ermittelt.  Ab Juli 2013 werden zwei weitere Stellen in den Bereichen vorgesehen. Die Stellen werden nicht befristet ausgeschrieben, da vor dem  Hintergrund der mittelfristig einsetzenden Personalfluktuation drei Mitarbeiter aus den Bereichen Stadtplanung und öffentlicher Verkehrsraum die Verwaltung verlassen werden.

 

Weiterhin fragt Mitglied Bartels nach, ob die Fahrzeuge hier im Hause nicht in einer Art „Flottenanschaffung“ vorgenommen werden, um evtl. attraktivere Preise auszuhandeln.

Hier könnte u. a. auch mit anderen Kommunen zusammengearbeitet werden. 

 

Frau Lebbing teilt hierzu mit, dass die Verwaltung die Fahrzeuge in der Regel sehr lange nutzt (8 – 10 Jahre), verhältnismäßig wenig Dienstfahrzeuge vorhält und das Anforderungsprofil in Abhängigkeit vom Einsatz sehr unterschiedlich ist. Die Voraussetzungen für eine Flottenbeschaffung liegen somit nicht vor.

Der Vorschlag, bei einer anstehenden Ausschreibung im Bedarfsfall mit einer Nachbarkommune zusammenzuarbeiten, um günstigere Konditionen zu erzielen, wird aufgegriffen.

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor und der Vorsitzende lässt über die Punkte des Beschlussvorschlages getrennt abstimmen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

Stimmen dafür  17  Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 1

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1. Veränderungsliste vom 25.01.2013 aufgeführten Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzrechung dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

Stimmen dafür  17  Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 1

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag I / 2013 (Anlage 3) der BGE-Fraktion vom 11.01.2013 zur Einführung von „EM-TV“ abzulehnen.

 

Stimmen dafür  14  Stimmen dagegen 3  Enthaltungen 1

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag II /2013  (Anlage 4) der BGE-Fraktion vom 11.01.2013 auf Änderung des Zinssatzes der Eigenkapitalverzinsung abzulehnen.

 

Stimmen dafür  14  Stimmen dagegen 4  Enthaltungen 0

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Antrag III / 2013 (Anlage 5) der BGE-Fraktion vom 11.01.2013 auf Kürzung der Gewinnabführung der EGD um 50 % abzulehnen.

 

Stimmen dafür  14  Stimmen dagegen 4  Enthaltungen 0

 

  1. Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor beschlossenen Empfehlungen und getroffenen Beschlüsse

 

die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2013 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom                                   folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

 

im Ergebnisplan mit

            Gesamtbetrag der Erträge auf                                53.102.047 EUR

            Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                    57.143.359 EUR

 

im Finanzplan mit

            Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

            Verwaltungstätigkeit auf                                          48.527.994 EUR

            Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

            Verwaltungstätigkeit auf                                          52.852.482 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit  und der

            Finanzierungstätigkeit auf                                         3.814.317 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

            Finanzierungstätigkeit auf                                         5.199.829 EUR

 

festgesetzt.    

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 558.000 EUR festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 3.596.705 EUR festgesetzt.

§ 4

           

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf 4.041.312 EUR festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

                        (Grundsteuer A) auf                                                  220 v.H

1.2       für die Grundstücke

                        (Grundsteuer B) auf                                                  415 v.H

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                   425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 1 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Zuführungen zu Rückstellungen, Innere Verrechnungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i. S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i .S. v. § 81 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen Stellen wirksam.

 

 

  1. den Stellenplan 2013

 

Stimmen dafür  17  Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 1