Sitzung: 19.02.2013 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 02 - 15 0892/2013
Der Rat beschließt, den Antrag der
BGE-Fraktion auf Änderung der Eigenkapitalverzinsung der Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein an die Stadt Emmerich am Rhein von bisher 7 % auf
4 %, abzulehnen.
Stellungnahme der Verwaltung
Der derzeitige Zinssatz für die Eigenkapitalverzinsung von 7
% hält sich im Rahmen rechtlicher Vorgaben. Eine weitere Stärkung der
Gewinnrücklage des Eigenbetriebes, die nach Jahresabschluss 2011 einen Bestand
von 8,9 MIO € aufweist, wird auch nach Ansicht der Eigenbetriebsleiters als
nicht erforderlich angesehen; die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes wird
durch den Wirtschaftsprüfer als „zufriedenstellend“ und die Eigenkapitalquote
von rd. 30 % als „solide“ beurteilt. Eine weitere Stärkung der Gewinnrücklagen
wird deshalb als nicht notwendig erachtet.
Darüber hinaus würde eine Senkung der Eigenkapitalverzinsung
auf 4 % die Ertragssituation des städt. Haushaltes allein in den Planungsjahren
2013-2016 um 1,683 MIO € verschlechtern.
Aus den dargestellten Gründen wird empfohlen, den Antrag
abzulehnen.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses, abstimmen.