Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 7, Enthaltungen: 1

Der Rat beschließt, den Antrag der BGE-Fraktion auf Änderung der Eigenkapitalverzinsung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein an die Stadt Emmerich am Rhein von bisher 7 % auf

4 %, abzulehnen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Der derzeitige Zinssatz für die Eigenkapitalverzinsung von 7 % hält sich im Rahmen rechtlicher Vorgaben. Eine weitere Stärkung der Gewinnrücklage des Eigenbetriebes, die nach Jahresabschluss 2011 einen Bestand von 8,9 MIO € aufweist, wird auch nach Ansicht der Eigenbetriebsleiters als nicht erforderlich angesehen; die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes wird durch den Wirtschaftsprüfer als „zufriedenstellend“ und die Eigenkapitalquote von rd. 30 % als „solide“ beurteilt. Eine weitere Stärkung der Gewinnrücklagen wird deshalb als nicht notwendig erachtet. 

 

Darüber hinaus würde eine Senkung der Eigenkapitalverzinsung auf 4 % die Ertragssituation des städt. Haushaltes allein in den Planungsjahren 2013-2016 um 1,683 MIO € verschlechtern.

 

Aus den dargestellten Gründen wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.

 

 

 


 

Der Vorsitzende lässt über den  Antrag, gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses, abstimmen.