Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 7, Enthaltungen: 1

 

Der Rat beschließt, den Antrag der BGE-Fraktion auf Kürzung der Gewinnabführung der EGD an die Stadt Emmerich am Rhein um 50 %, abzulehnen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Entscheidung über die Gewinnverwendung der Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH erfolgt unter Berücksichtigung des tatsächlichen Ergebnisses und auch der städtischen Finanzlage für jedes Jahr individuell. Sofern das Ergebnis die Möglichkeit hergab, wurde in einzelnen Jahren durchaus nicht immer der gesamte Jahresüberschuss an die Stadt als Alleineigentümerin ausgeschüttet, sondern Teilbeträge verblieben in der Gesellschaft.

Mit einer Eigenkapitalquote der EGD von 50 % im Jahresabschluss 2011 werden durch den Wirtschaftsprüfer eine angemessene Eigenkapitalausstattung und eine mit der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft vereinbare Gewinnverwendungspolitik bekräftigt. Derzeit wird eine weitere Stärkung der Gewinnrücklage deshalb als nicht notwendig erachtet.

 

Darüber hinaus wird über die endgültige Feststellung und Verwendung des Jahresergebnisses 2012 erst im Herbst 2013 auf Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates an den Rat und an die Gesellschafterversammlung nicht durch den Rat, sondern durch die Gesellschafterversammlung entschieden.

 

- Vorbehaltlich des endgültigen Ergebnisses - würde eine von vornherein um 50 % reduzierte Gewinnausschüttung die Planansätze der Haushaltsjahre 2013-2016 und damit die Ertragslage um 2.600.000 € verschlechtern.

 

Aus den dargestellten Gründen wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.

 

 


 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses, abstimmen.