Sitzung: 19.02.2013 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 02 - 15 0893/2013
Der Rat beschließt, den Antrag der
BGE-Fraktion auf Kürzung der Gewinnabführung der EGD an die Stadt Emmerich am
Rhein um 50 %, abzulehnen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Entscheidung über die Gewinnverwendung der Emmericher
Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH erfolgt unter Berücksichtigung
des tatsächlichen Ergebnisses und auch der städtischen Finanzlage für jedes
Jahr individuell. Sofern das Ergebnis die Möglichkeit hergab, wurde in
einzelnen Jahren durchaus nicht immer der gesamte Jahresüberschuss an die Stadt
als Alleineigentümerin ausgeschüttet, sondern Teilbeträge verblieben in der
Gesellschaft.
Mit einer Eigenkapitalquote der EGD von 50 % im
Jahresabschluss 2011 werden durch den Wirtschaftsprüfer eine angemessene
Eigenkapitalausstattung und eine mit der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft
vereinbare Gewinnverwendungspolitik bekräftigt. Derzeit wird eine weitere
Stärkung der Gewinnrücklage deshalb als nicht notwendig erachtet.
Darüber hinaus wird über die endgültige Feststellung und
Verwendung des Jahresergebnisses 2012 erst im Herbst 2013 auf
Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates an den Rat und an die
Gesellschafterversammlung nicht durch den Rat, sondern durch die
Gesellschafterversammlung entschieden.
- Vorbehaltlich des endgültigen Ergebnisses - würde eine von
vornherein um 50 % reduzierte Gewinnausschüttung die Planansätze der
Haushaltsjahre 2013-2016 und damit die Ertragslage um 2.600.000 €
verschlechtern.
Aus den dargestellten Gründen wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses, abstimmen.