Sitzung: 19.03.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Da keine Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift erhoben werden wird diese vom stellvertretenden Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.