Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Der Vorsitzende begrüßt vom Caritasverband Kleve e.V. Herrn van Kempen,
Frau Kotthoff und Herrn Pommering.
Einleitend erläutert Frau Niemeck kurz
die Anspruchsvoraussetzungen für Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und erläutert, dass die Integrationshilfe
eine häufige Hilfeform der Eingliederungshilfe darstellt.
Die Mitarbeiter des Caritasverbandes Kleve e.V. stellen anhand der
dieser Niederschrift beigefügten PowerPoint Präsentation die tägliche Arbeit
der Integrationshilfen vor und stehen für Fragen dazu zur Verfügung. Fragen zur
Dauer der Hilfen, Qualifikationen der Integrationshelfer und Kostensteigerungen
werden erläutert.
Verwaltungsseitig wird erklärt, dass die im Haushalt eingestellten
Mittel derzeit für 38 ambulante und 2 stationäre Eingliederungshilfen benötigt
werden.