Sitzung: 19.03.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 05 - 15 0933/2013
Kenntnisnahme
Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr Kemkes erläutert die Vorlage. Die Errichtung einer Biogasanlage ist
ein Verfahren, welche nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beurteilt wird und
im Zuständigkeitsbereich des Kreises Kleve liegt. Derzeit liegen noch keine
Antragsunterlagen vor; sobald dies allerdings der Fall ist, wird die Stadt
Emmerich am Rhein zu einer Stellungnahme aufgefordert, die im Fachausschuss zur
Kenntnis gegeben wird. Die dann abzugebende Stellungnahme wird u. a. das
Planungsrecht abprüfen, inwiefern das Vorhaben mit dem § 35 BauGB in Einklang
steht. Diejenigen, die im Außenbereich wohnen müssen damit rechnen, dass in dem
Umfeld die nach BauGB privilegierten zulässigen Nutzungen in Anspruch genommen
werden. Ferner werden im Planverfahren immissionsschutzrechtliche Dinge
abgeprüft.
Fakt ist aber, dass ein Antrag, der die immissionsschutzrechtlichen
Bedingungen erfüllt, einen Anspruch auf Genehmigung hat.
Auch der Vorschlag einer gemeinsamen Biogasanlage ist nicht Aufgabe der
Stadt Emmerich am Rhein. Ferner wäre diese nicht konform mit den Vorschriften
des Außenbereiches. Hinzu kommt, dass dies möglicherweise nur als gewerbliche
Anlage betrachtet wird, welche nur in einem Industriegebiet zulässig wäre.
Solche Flächen stehen allerdings nicht zur Verfügung.
Die gemeinsame Biogasanlage ist auch kein Ausschlusskriterium für andere
Anlagen. In den Vorschriften ist vorgesehen, dass Biogasanlagen in Hofnähe zu
errichten und zu genehmigen sind.
Mitglied Jessner erklärt, dass 2 Interessen gegeneinander stehen; zum
einen das Interesse des Landwirtes und zum anderen das Interesse der Anwohner,
die er beide verstehen kann. Er bittet die Verwaltung zwischen den beiden
Interessensgemeinschaften zu vermitteln mit dem Ziel, ob es
Lösungsmöglichkeiten gibt, womit beide Parteien leben könnten.
Mitglied Tepaß schließt sich an und macht nochmals deutlich, dass die
Stadt Emmerich am Rhein nicht Genehmigungsbehörde ist.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass die Verwaltung dies
sicherlich tun wird. Dies setzt allerdings auch voraus, dass beide Parteien
dazu bereit sind.
Mitglied ten Brink schlägt vor, auch über die Möglichkeit nachzudenken,
die Biogasanlage weiter ins Landschaftsschutzgebiet hereinzusetzen.