Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Herr Kemkes erläutert die Vorlage. Die Errichtung einer Biogasanlage ist ein Verfahren, welche nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beurteilt wird und im Zuständigkeitsbereich des Kreises Kleve liegt. Derzeit liegen noch keine Antragsunterlagen vor; sobald dies allerdings der Fall ist, wird die Stadt Emmerich am Rhein zu einer Stellungnahme aufgefordert, die im Fachausschuss zur Kenntnis gegeben wird. Die dann abzugebende Stellungnahme wird u. a. das Planungsrecht abprüfen, inwiefern das Vorhaben mit dem § 35 BauGB in Einklang steht. Diejenigen, die im Außenbereich wohnen müssen damit rechnen, dass in dem Umfeld die nach BauGB privilegierten zulässigen Nutzungen in Anspruch genommen werden. Ferner werden im Planverfahren immissionsschutzrechtliche Dinge abgeprüft.

Fakt ist aber, dass ein Antrag, der die immissionsschutzrechtlichen Bedingungen erfüllt, einen Anspruch auf Genehmigung hat.

Auch der Vorschlag einer gemeinsamen Biogasanlage ist nicht Aufgabe der Stadt Emmerich am Rhein. Ferner wäre diese nicht konform mit den Vorschriften des Außenbereiches. Hinzu kommt, dass dies möglicherweise nur als gewerbliche Anlage betrachtet wird, welche nur in einem Industriegebiet zulässig wäre. Solche Flächen stehen allerdings nicht zur Verfügung.

Die gemeinsame Biogasanlage ist auch kein Ausschlusskriterium für andere Anlagen. In den Vorschriften ist vorgesehen, dass Biogasanlagen in Hofnähe zu errichten und zu genehmigen sind.

 

Mitglied Jessner erklärt, dass 2 Interessen gegeneinander stehen; zum einen das Interesse des Landwirtes und zum anderen das Interesse der Anwohner, die er beide verstehen kann. Er bittet die Verwaltung zwischen den beiden Interessensgemeinschaften zu vermitteln mit dem Ziel, ob es Lösungsmöglichkeiten gibt, womit beide Parteien leben könnten.

Mitglied Tepaß schließt sich an und macht nochmals deutlich, dass die Stadt Emmerich am Rhein nicht Genehmigungsbehörde ist.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass die Verwaltung dies sicherlich tun wird. Dies setzt allerdings auch voraus, dass beide Parteien dazu bereit sind.

Mitglied ten Brink schlägt vor, auch über die Möglichkeit nachzudenken, die Biogasanlage weiter ins Landschaftsschutzgebiet hereinzusetzen.