Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem Plankonzept zum Ausbau des Parkrings zu und beauftragt die Verwaltung, eine Bürgerinformation durchzuführen.

 


 

Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. In der Vorlage ist umfangreich dargestellt, wie sich der Planungsprozess entwickelte. Die vorbereitenden Arbeiten für die Planung und Durchführung der Bürgerinformation sollen durchgeführt werden, um die Beschlüsse und die Maßnahme rechtzeitig vorzubereiten.

Der Ausbauentwurf wird nunmehr von Herrn Holtwick vorgestellt.

 

Herr Holtwick erläutert eingehend anhand einer Computer-Präsentation. Aktuelle Bilder zeigen den derzeitigen Straßenzustand. Zur Rheinseite hin besteht von “Im Euwer“ bis zum Hafenbecken eine wassergebundene Decke im Gehwegbereich. Der Gehweg ist jedes Jahr durch die Kommunalbetriebe aufgrund des durchgeführten Winterdienstes des Zolls zu reparieren. Im Allgemeinen sind Schäden im Asphaltbereich und an den Bordsteinen zu erkennen. Der Baustellenbereich umfasst den Bereich vom Parkring Hs.-Nr. 39 bis hinter der Einmündung der Straße „Hinter dem Schinken“ am  REWE-Center.

Die Technischen Werke Emmerich beabsichtigen, parallel zur Schmutzwasserdruckleitung zum Klärwerk eine weitere Leitung zu legen. Ab Mitte des Parkrings in Höhe des Rhein-Centers wird dann auch der Mischwasserkanal erneuert. Dafür muss die Pflasterfläche aufgenommen und wiederhergestellt werden. Die Straße befindet sich in einem guten Zustand, so dass dies als komplette Maßnahme  der TWE angesehen wird. Die Verwaltung vertritt allerdings die Auffassung, das neue Pflaster der Fahrbahn des geplanten Ausbaus des Parkrings entlang des Rhein-Centers auszutauschen.

Der Mischwasserkanal wird voraussichtlich nicht an allen Stellen in derselben Trasse verlegt werden, wo er derzeit liegt.

Die Leitung ist derzeitig auf der Rheinpromenade bereits zweizügig vorhanden. Bei der Einmündung zum Wassertor ist ein Vereinigungsbauwerk vorhanden, wo beide Leitungen in die bestehende Leitung zusammengeführt werden. Dieses Vereinigungsbauwerk wird für die Zeit, bis die Leitungen weitergeführt werden, an anderer Stelle eingebaut.

Nunmehr erläutert er eingehend die geplante Straßenbaumaßnahme. Es sind Baumpflanzungen im nördlichen Straßenbereich vorgesehen, wodurch einige Parkplätze verloren gehen. Die Bäume sind nördlich angelegt worden, da im Bereich der Hochwasserschutzwand innerhalb von 5 m keine Bäume gepflanzt werden dürfen; bestehende Bäume unterliegen dem Bestandsschutz. Ferner befindet sich auf der anderen Seite die Kanaltrasse, so dass auch dort keine Bäume gepflanzt werden können. Zusätzlich werden Fußgängerüberwege geplant, die den Parkraum schmälern.

Für die Einmündung der Gaemsgasse, die bereits im Zuge der Innenstadterneuerung einen neuen Pflasterbelag bekommen hat, hatte man überlegt, das vorhandene Pflaster in den neu anzulegenden Parkflächen zu verbringen.

Er erklärt, dass im Vorlagentext mit den Bäumen gegenüber Hausnr. 7 des Parkrings die Großbäume an beiden Seiten des Parkrings in der Nähe zum Hafenbecken am Bauende gemeint sind. Die Hausnummer 7 bezieht sich auf die King´s-Lynn Straße.

Nunmehr geht er auf die PAK-Belastung im vorhandenen Straßenbelag ein. Solange diese vor Ort  unverändert verbleibt, sind sie unbedenklich, allerdings sind sie bei Freilegen als Sondermüll zu behandeln und müssen entsprechend entsorgt werden.

Das vorliegende Bodengutachten sagt aus, dass unter der dicken Asphaltschicht kaum Straßenunterbau (keine Tragschicht und Frostschutzschicht) vorhanden ist. Es waren lediglich Auffüllungen mit Sand, tlw. mit Ziegelbruchanteilen versetzt, vorzufinden, die weder als Trag- noch als Frostschutzschicht dienen können. Durch die geplante Maßnahme der TWE würden diese einen ordnungsgemäßen Straßenaufbau in ihrem Bereich vornehmen, in den restlichen Bereichen würde dieser Straßenaufbau fehlen. Würde man die Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt durchführen, könnte man von den Materialien nichts wiederverwenden, da teilweise ein  regelgerechter Aufbau und teilweise kein regelgerechter Aufbau vorhanden ist.

 

Die Bauzeit ist für Ende 2014/Anfang 2015 vorgesehen. Sollte es Kollisionen mit den Planungen „Neumarkt“ geben, wird die Maßnahme entsprechend angepasst/verschoben.

 

Eine Prüfung hinsichtlich des Erfordernisses von Radwegen hat ergeben, dass die Verwaltung es aufgrund der Ausweisung als „Tempo 30-Zone“ nicht als erforderlich ansieht. Auch ist kein Platz für eine separate Radwegeausweisung gegeben. Eine mögliche Abmarkierung würde zu Lasten des übrigen Straßenbereiches gehen, so dass selbst Pkws im Begegnungsverkehr den markierten Radstreifen in Anspruch nehmen müssten.

 

Nunmehr erläutert Herr Holtwick die Querschnitte. Aus den Querschnitten ist ersichtlich, dass im Straßen- und Parkplatzbereich ein Vollausbau durchgeführt werden soll. Im Bereich des Gehweges ist die Verwaltung der Meinung, dass es ausreichend ist, lediglich die Pflasterung und Schottertragschicht zu erneuern. Der darunterliegende Boden kann als Frostschutzschicht dienen. Dadurch fallen die Kosten der Nebenanlagen weitaus geringer aus als die Kosten der Fahrbahn- und Parkstreifenoberflächen.

Für den Bereich zwischen Im Euwer und dem Bauende bei Hausnr. 39 ist geplant, den nördlichen Gehwegbereich mit den Bordsteinen stehen zu lassen, da er einen guten Zustand aufweist. Die in diesem Abschnitt, im südlichen Bereich befindliche wassergebundene Decke soll gepflastert werden.

 

Abschließend geht er auf die Ausbaukosten ein. Die reinen Baukosten werden auf ca. 530.000,00 € geschätzt. Hinzu kommen noch Beleuchtungskosten in Höhe von ca. 15.000,00 €, Ingenieurkosten in Höhe von 36.000,00 € und Kosten für das Bodengutachten in Höhe von 2500,00 €. Die Gesamtkosten belaufen sich unter Abzug der Beteiligung der TWE (97.000,00 €) auf ca. 486.000,00 €. Für die Bürger kommt noch ein Kostenanteil für den Mischwasserkanal (Straßenentwässerung) hinzu, so dass die Gesamtausbaukosten wieder bei ca. 530.000,00 € liegen werden.

Abschließend teilt er mit, dass für die Pflasterbeteiligung im Bereich zwischen Wassertor und Hinter dem Schinken 13.000,00 € erforderlich sind, welche allerdings nicht auf die Bürger umgelegt werden.

 

Herr Kemkes ergänzt, dass die Anliegerbeiträge bei ca. 11,75 € pro qm (bei eingeschossiger Bebauung; bei Mehrgeschossigkeit kommt ein Zuschlag hinzu) liegen werden. Die Abrechnung erfolgt nach KAG. Die Straße wird als eine Haupterschließungsstraße eingestuft, so dass für die Anlieger der mindere Betrag (60 %) in Rechnung gestellt wird. Dieser Mischbetrag teilt sich folgendermaßen auf: 50 % Fahrbahnanteil, 60 % Anteil für Beleuchtung/Entwässerung, 70 % Anteil für Parkstreifen/Gehwege.

 

Mitglied Kurt Reintjes fragt an, in welcher Schadensklasse sich der zu sanierende Mischwasserkanal befindet.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass aus dem Generalentwässerungsplan und dem daraus folgenden Ausbaukonzept die Schadensstufen 0 und 1 als erstes auftauchten. Somit ist davon auszugehen ist, dass die Schadenskategorie zwischen 0 und 1 liegen wird.

 

Auf Anfrage von Mitglied Kurt Reintjes antwortet Herr Holtwick, dass die Abmarkierung von Radwegen auf Fahrbahnen nicht mit dem ADFC besprochen wurde. Die Verwaltung wird dies aber als Prüfauftrag ansehen und entsprechend abprüfen.

 

Mitglied Tepaß führt aus, dass die Verwaltung in der letzten Sitzung das Konzept für die Innenstadt mit „Tempo 30-Zone“ vorgestellt hat, worin es hieß, dass dadurch keine Parkplätze wegfallen würden. Durch die nunmehr geplante Maßnahme fallen 10 Parkplätze weg.

Zum anderen ist man der Auffassung, dass auf Kosten der Bürger eine Sanierung der Straße durchgeführt wird. Es steht außer Frage, dass eine Kanalerneuerung notwendig ist. Aber es werden 70 % der Straße aufgerissen, wobei nur 30 % von den TWE gezahlt werden. Es kann nicht sein, dass Straßen in der Unterhaltung vernachlässigt werden und anschließend Bürger zu Anliegerbeiträgen herangezogen werden.

Er hat in Erfahrung gebracht, dass die Kosten des mit Schadstoffen belasteten Straßenteils ebenfalls auf die Bürger umgelegt werden können.

Er teilt für seine Fraktion mit, dass man der Verwaltungsvorlage nicht zustimmt.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht deutlich, dass bei jedem Straßenausbau diskutiert wird. Wie überall in Deutschland baut die Verwaltung die Straße für den Bürger und nicht für die Verwaltung; die entsprechenden Kosten müssen von den Bürgern teilweise getragen werden, die durch das Kommunalabgabengesetz entsprechend geregelt sind. Wäre diese Vorgehensweise nicht so, würde auch der Bürger, der nicht an dieser Straße wohnt, mitbezahlen. Das Kommunalabgabengesetz ist Grundlage für das Verhältnis der Frage wie die Kosten verteilt werden.

Aus Sicht der Verwaltung ist der Ausbau notwendig. Im Sinne der Bürger sind die Kosten für den Straßenausbau zum jetzigen Zeitpunkt günstiger als in 10 Jahren, da die Technischen Werke Emmerich derzeit daran beteiligt sind.

Nunmehr geht er auf die Situation Stadt Emmerich/Technische Werke Emmerich ein. Die getroffene Regelung zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und den Technischen Werken Emmerich hinsichtlich der Ausbauregelung ist nicht einfach willkürlich auf Papier geschrieben worden, sondern es wurden ingenieurwissenschaftliche Grundlagen genutzt, um die Verhältnisse vernünftig abbilden zu können. Aufgabe der TWE, der KBE und des Gebührenzahlers aus dem Abwasserbereich ist es nicht, den Straßenausbau zu finanzieren. Aufgabe ist in diesem Fall, das zu finanzieren, was durch den Kanalausbau zerstört wurde.

Nunmehr geht er auf die jahrelange schlechte Unterhaltung der Straßen ein. Jedes Jahr nach dem Winter wird eine Diskussion über den Zustand der Straßen geführt; die KBE bessern in jedem Jahr die Mängelstellen aus.

 

Herr Kemkes erläutert, dass durch die Einrichtung der Tempo-30-Zone und der entsprechenden Markierungen der Halteverbotszone bzw. der zu bezeichnenden Flächen keine Parkplätze verloren gehen. Zu diesem Zeitpunkt war der Verwaltung der genaue Ausbauplan des Parkrings noch nicht bekannt. Das Ausbaukonzept des Parkrings sieht nunmehr eine Umgestaltung des Straßenraums im Sinne einer städtebaulichen Aufwertung einer Innenstadtstraße vor. Es ist vorgesehen, die Durchgrünung in der Innenstadt in der Form bei der Maßnahme zu fördern, dass die Parkflächen durch die geplante Baumreihen aufgelockert werden. Hierdurch würden 10 Parkplätze wegfallen. Zu verschiedenen Tageszeiten hat die Verwaltung eine Belegungszahl festgelegt und festgestellt, dass der Wegfall der Parkplätze zugunsten der Bäume zumutbar ist. Sollte im Rahmen der Bürgerinformation und der politischen Beratung eine andere Auffassung vertreten werden wird dies dem Ausschuss entsprechend zur Beratung vorgelegt werden.

 

Mitglied Tepaß fragt an, was passiert, wenn die betroffenen Bürger dem geplanten Straßenausbau nicht zustimmen und sich stattdessen mit der Wiederherstellung von den TWE zufrieden geben. Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass eine solche Entscheidung letztendlich vom Rat getroffen werden muss. Es ist unstrittig, dass jeder betroffene Bürger beim Ausbau seiner Straße nicht glücklich ist. Die Konsequenz ist dann aber auch, dass die Straße in ihrem Zustand immer schlechter wird und nicht immer durch Unterhaltungsmaßnahmen zu sanieren ist. Jedem Bürger muss klar sein, dass er Bürger der Stadt ist und somit Verantwortung für die Stadt im Gesamtbild trägt.

 

Mitglied Schagen vertritt für seine Fraktion die Auffassung, dass bereits ab „Hafenstraße“ die „Tempo 30-Zone“ ausgewiesen werden sollte.

 

Mitglied ten Brink regt an zu prüfen, ob die Gehwege in dem Bereich zwischen „Hinter dem Schinken“ und „Im Euwer“ höhengleich mit der Straße ausgeführt werden können, damit ein gleichmäßiges Nutzen der Fläche möglich wird.

Ferner wünscht seine Fraktion eine Fahrbahnabmarkierung für Radfahrer und lässt gleichzeitig fragen, ob eine 1reihige Bordsteinrinne ausreichend wäre.

Abschließend regt seine Fraktion an, den Straßenabschnitt vor „Parkring 39“ in Gänze, und nicht wie vorgestellt halbseitig, mit einzubeziehen.

 

Die Verwaltung nimmt die Anregungen auf.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Lindemann antwortet Herr Kemkes, dass die Prioritätenliste  nicht starr ist und bei sinnvollen Projektkoordinationen Maßnahmen verschoben werden könnten. Die Maßnahme „Parkring“ ist aber bereits im Haushalt abgebildet und erfordert keine Verschiebung von Maßnahmen der Prioritätenliste.

 

Mitglied Jessner geht auf den Vorwurf der unterlassenen Unterhaltung von Straßen ein. Er wüsste nicht, dass in den letzten Jahren Anträge der BGE zur Erhöhung der Mittel für Straßenunterhaltung gestellt worden sind. Auch wenn die Mittel erhöht worden wären, würden diese selbstverständlich auch auf die Allgemeinheit umgelegt werden müssen.

Auch der Kostenanteil der TWE wird über die Kanalkosten umgelegt. Letztlich ist es so, dass die entstehenden Kosten von den Bürgern bezahlt werden müssen. Ein Verschieben der Kosten hilft da nicht. Die Ursache für die vorhandenen Netzrisse in der Straße liegt im Unterbau. Ein Überziehen einer neuen Decke schafft keine Abhilfe.

Hinsichtlich des Wollens oder Nichtwollens eines Straßenausbaus wurde gesagt, dass bei Anliegerstraßen die Nutzer und Bewohner der Straße großen Anteil daran haben. Der Parkring ist aber nicht als „Anliegerstraße“ zu sehen. Die Vorstellungen der Anlieger haben nicht das gleiche Gewicht wie bei einer reinen Anliegerstraße.

Seiner Meinung nach ist es sinnvoll und langfristig kostengünstiger, den Straßenausbau dann zu tätigen, wenn ohnehin der Kanal aufgenommen wird.

 

Mitglied Beckschaefer macht deutlich, dass auch die Bürger kein Geld drucken können. Die Bürger werden aber immer zur Kasse gebeten. In der Vorlage steht deutlich und wird auch nicht angezweifelt, dass der Straßenausbau gemacht wird, weil die Kanalbaumaßnahme der TWE dringend erforderlich ist. Allerdings muss nicht direkt ein Straßenausbau erfolgen; die TWE könnte auch den alten Straßenzustand wieder herstellen.

Ihn wundert und stört viel mehr, dass in unmittelbarer City-Nähe mehr als 20 % der vorhandenen Parkplätze wegfallen. Er hofft, dass in der entsprechenden Bürgerinformation die Bürger Einspruch einlegen und anstelle der Bäume Parkplätze fordern.

Herr Holtwick führt auf weitere Nachfrage aus, dass beim Mischwasserkanal auch Straßenwasser eingeleitet wird, so dass der Kanal zum einen der Schmutzwasserentsorgung und zum anderen der Regenwasserentsorgung der Straße dient. Daher ist er Teil der Straßenanlage und Teile der Kosten  für den Bau des Kanals werden von den TWE der Stadt Emmerich am Rhein in Rechnung gestellt. Würde die TWE nur die Kanalbaumaßnahme durchführen und die Stadt Emmerich die Straße zu einem späteren Zeitpunkt ausbauen, dann würden die Kosten für den Kanalausbau dennoch auftauchen. Lediglich hätte die Stadt Emmerich keine Vergütung für den ersparten Aufbruch.

 

Mitglied ten Brink führt an, dass er den Bereich zwischen „Hinter dem Schinken“ und „Im Euwer“ mit der Steinstraße vergleicht. Die Steinstraße wurde so realisiert, dass man das gleiche Pflaster sowohl für Parkflächen als auch Gehwege verwendet hat. Für die Südseite des Parkrings wäre diese Variante seiner Meinung nach ebenso möglich.

Ferner fragt er an, ob die Möglichkeit miteinbezogen wurde, dass die Finanzverwaltung einen Gestattungsvertrag mit der Stadt Emmerich für das Grundstück hinter den Werkshallen des Zollamtes am Parkring für die wegfallenden Parkplätze eingeht.

Herr Kemkes teilt mit, dass man dies sicherlich prüfen könnte. Aus der durchgeführten Zählung geht aber hervor, dass die Parkplatzbelegung dies nicht erfordert. Vielleicht wäre aber auch zu überlegen, ob man die Anzahl der Bäume überdenkt, um mehr Parkplätze zu schaffen. Er regt an, das Ergebnis der Bürgerinformation abzuwarten. Gleichzeitig wird man mit dem Hauptzollamt über diese mögliche Lösung sprechen; er weist aber darauf hin, dass diese Lösung nicht kostenlos erfolgen kann.