Sitzung: 19.03.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 15 0925/2013
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem Plankonzept zum Ausbau des
Parkrings zu und beauftragt die Verwaltung, eine Bürgerinformation
durchzuführen.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. In der Vorlage ist umfangreich
dargestellt, wie sich der Planungsprozess entwickelte. Die vorbereitenden
Arbeiten für die Planung und Durchführung der Bürgerinformation sollen
durchgeführt werden, um die Beschlüsse und die Maßnahme rechtzeitig
vorzubereiten.
Der Ausbauentwurf wird nunmehr von Herrn Holtwick vorgestellt.
Herr Holtwick erläutert eingehend anhand einer Computer-Präsentation.
Aktuelle Bilder zeigen den derzeitigen Straßenzustand. Zur Rheinseite hin besteht
von “Im Euwer“ bis zum Hafenbecken eine wassergebundene Decke im Gehwegbereich.
Der Gehweg ist jedes Jahr durch die Kommunalbetriebe aufgrund des
durchgeführten Winterdienstes des Zolls zu reparieren. Im Allgemeinen sind
Schäden im Asphaltbereich und an den Bordsteinen zu erkennen. Der
Baustellenbereich umfasst den Bereich vom Parkring Hs.-Nr. 39 bis hinter der
Einmündung der Straße „Hinter dem Schinken“ am REWE-Center.
Die Technischen Werke Emmerich beabsichtigen, parallel zur
Schmutzwasserdruckleitung zum Klärwerk eine weitere Leitung zu legen. Ab Mitte
des Parkrings in Höhe des Rhein-Centers wird dann auch der Mischwasserkanal
erneuert. Dafür muss die Pflasterfläche aufgenommen und wiederhergestellt
werden. Die Straße befindet sich in einem guten Zustand, so dass dies als
komplette Maßnahme der TWE angesehen
wird. Die Verwaltung vertritt allerdings die Auffassung, das neue Pflaster der
Fahrbahn des geplanten Ausbaus des Parkrings entlang des Rhein-Centers
auszutauschen.
Der Mischwasserkanal wird voraussichtlich nicht an allen Stellen in
derselben Trasse verlegt werden, wo er derzeit liegt.
Die Leitung ist derzeitig auf der Rheinpromenade bereits zweizügig
vorhanden. Bei der Einmündung zum Wassertor ist ein Vereinigungsbauwerk
vorhanden, wo beide Leitungen in die bestehende Leitung zusammengeführt werden.
Dieses Vereinigungsbauwerk wird für die Zeit, bis die Leitungen weitergeführt
werden, an anderer Stelle eingebaut.
Nunmehr erläutert er eingehend die geplante Straßenbaumaßnahme. Es sind
Baumpflanzungen im nördlichen Straßenbereich vorgesehen, wodurch einige
Parkplätze verloren gehen. Die Bäume sind nördlich angelegt worden, da im
Bereich der Hochwasserschutzwand innerhalb von 5 m keine Bäume gepflanzt werden
dürfen; bestehende Bäume unterliegen dem Bestandsschutz. Ferner befindet sich
auf der anderen Seite die Kanaltrasse, so dass auch dort keine Bäume gepflanzt
werden können. Zusätzlich werden Fußgängerüberwege geplant, die den Parkraum
schmälern.
Für die Einmündung der Gaemsgasse, die bereits im Zuge der Innenstadterneuerung
einen neuen Pflasterbelag bekommen hat, hatte man überlegt, das vorhandene
Pflaster in den neu anzulegenden Parkflächen zu verbringen.
Er erklärt, dass im Vorlagentext mit den Bäumen gegenüber Hausnr. 7 des
Parkrings die Großbäume an beiden Seiten des Parkrings in der Nähe zum
Hafenbecken am Bauende gemeint sind. Die Hausnummer 7 bezieht sich auf die
King´s-Lynn Straße.
Nunmehr geht er auf die PAK-Belastung im vorhandenen Straßenbelag ein.
Solange diese vor Ort unverändert
verbleibt, sind sie unbedenklich, allerdings sind sie bei Freilegen als
Sondermüll zu behandeln und müssen entsprechend entsorgt werden.
Das vorliegende Bodengutachten sagt aus, dass unter der dicken
Asphaltschicht kaum Straßenunterbau (keine Tragschicht und Frostschutzschicht)
vorhanden ist. Es waren lediglich Auffüllungen mit Sand, tlw. mit
Ziegelbruchanteilen versetzt, vorzufinden, die weder als Trag- noch als
Frostschutzschicht dienen können. Durch die geplante Maßnahme der TWE würden
diese einen ordnungsgemäßen Straßenaufbau in ihrem Bereich vornehmen, in den
restlichen Bereichen würde dieser Straßenaufbau fehlen. Würde man die Maßnahme
zu einem späteren Zeitpunkt durchführen, könnte man von den Materialien nichts
wiederverwenden, da teilweise ein
regelgerechter Aufbau und teilweise kein regelgerechter Aufbau vorhanden
ist.
Die Bauzeit ist für Ende 2014/Anfang 2015 vorgesehen. Sollte es
Kollisionen mit den Planungen „Neumarkt“ geben, wird die Maßnahme entsprechend
angepasst/verschoben.
Eine Prüfung hinsichtlich des Erfordernisses von Radwegen hat ergeben,
dass die Verwaltung es aufgrund der Ausweisung als „Tempo 30-Zone“ nicht als
erforderlich ansieht. Auch ist kein Platz für eine separate Radwegeausweisung
gegeben. Eine mögliche Abmarkierung würde zu Lasten des übrigen Straßenbereiches
gehen, so dass selbst Pkws im Begegnungsverkehr den markierten Radstreifen in
Anspruch nehmen müssten.
Nunmehr erläutert Herr Holtwick die Querschnitte. Aus den Querschnitten
ist ersichtlich, dass im Straßen- und Parkplatzbereich ein Vollausbau
durchgeführt werden soll. Im Bereich des Gehweges ist die Verwaltung der
Meinung, dass es ausreichend ist, lediglich die Pflasterung und
Schottertragschicht zu erneuern. Der darunterliegende Boden kann als
Frostschutzschicht dienen. Dadurch fallen die Kosten der Nebenanlagen weitaus
geringer aus als die Kosten der Fahrbahn- und Parkstreifenoberflächen.
Für den Bereich zwischen Im Euwer und dem Bauende bei Hausnr. 39 ist
geplant, den nördlichen Gehwegbereich mit den Bordsteinen stehen zu lassen, da
er einen guten Zustand aufweist. Die in diesem Abschnitt, im südlichen Bereich
befindliche wassergebundene Decke soll gepflastert werden.
Abschließend geht er auf die Ausbaukosten ein. Die reinen Baukosten
werden auf ca. 530.000,00 € geschätzt. Hinzu kommen noch Beleuchtungskosten in
Höhe von ca. 15.000,00 €, Ingenieurkosten in Höhe von 36.000,00 € und Kosten
für das Bodengutachten in Höhe von 2500,00 €. Die Gesamtkosten belaufen sich
unter Abzug der Beteiligung der TWE (97.000,00 €) auf ca. 486.000,00 €. Für die
Bürger kommt noch ein Kostenanteil für den Mischwasserkanal
(Straßenentwässerung) hinzu, so dass die Gesamtausbaukosten wieder bei ca.
530.000,00 € liegen werden.
Abschließend teilt er mit, dass für die Pflasterbeteiligung im Bereich
zwischen Wassertor und Hinter dem Schinken 13.000,00 € erforderlich sind,
welche allerdings nicht auf die Bürger umgelegt werden.
Herr Kemkes ergänzt, dass die Anliegerbeiträge bei ca. 11,75 € pro qm
(bei eingeschossiger Bebauung; bei Mehrgeschossigkeit kommt ein Zuschlag hinzu)
liegen werden. Die Abrechnung erfolgt nach KAG. Die Straße wird als eine Haupterschließungsstraße
eingestuft, so dass für die Anlieger der mindere Betrag (60 %) in Rechnung
gestellt wird. Dieser Mischbetrag teilt sich folgendermaßen auf: 50 % Fahrbahnanteil,
60 % Anteil für Beleuchtung/Entwässerung, 70 % Anteil für Parkstreifen/Gehwege.
Mitglied Kurt Reintjes fragt an, in welcher Schadensklasse sich der zu
sanierende Mischwasserkanal befindet.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass aus dem Generalentwässerungsplan
und dem daraus folgenden Ausbaukonzept die Schadensstufen 0 und 1 als erstes
auftauchten. Somit ist davon auszugehen ist, dass die Schadenskategorie
zwischen 0 und 1 liegen wird.
Auf Anfrage von Mitglied Kurt Reintjes antwortet Herr Holtwick, dass die
Abmarkierung von Radwegen auf Fahrbahnen nicht mit dem ADFC besprochen wurde.
Die Verwaltung wird dies aber als Prüfauftrag ansehen und entsprechend
abprüfen.
Mitglied Tepaß führt aus, dass die Verwaltung in der letzten Sitzung das
Konzept für die Innenstadt mit „Tempo 30-Zone“ vorgestellt hat, worin es hieß,
dass dadurch keine Parkplätze wegfallen würden. Durch die nunmehr geplante
Maßnahme fallen 10 Parkplätze weg.
Zum anderen ist man der Auffassung, dass auf Kosten der Bürger eine
Sanierung der Straße durchgeführt wird. Es steht außer Frage, dass eine
Kanalerneuerung notwendig ist. Aber es werden 70 % der Straße aufgerissen,
wobei nur 30 % von den TWE gezahlt werden. Es kann nicht sein, dass Straßen in
der Unterhaltung vernachlässigt werden und anschließend Bürger zu
Anliegerbeiträgen herangezogen werden.
Er hat in Erfahrung gebracht, dass die Kosten des mit Schadstoffen
belasteten Straßenteils ebenfalls auf die Bürger umgelegt werden können.
Er teilt für seine Fraktion mit, dass man der Verwaltungsvorlage nicht
zustimmt.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht deutlich, dass bei jedem
Straßenausbau diskutiert wird. Wie überall in Deutschland baut die Verwaltung
die Straße für den Bürger und nicht für die Verwaltung; die entsprechenden
Kosten müssen von den Bürgern teilweise getragen werden, die durch das
Kommunalabgabengesetz entsprechend geregelt sind. Wäre diese Vorgehensweise
nicht so, würde auch der Bürger, der nicht an dieser Straße wohnt, mitbezahlen.
Das Kommunalabgabengesetz ist Grundlage für das Verhältnis der Frage wie die
Kosten verteilt werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Ausbau notwendig. Im Sinne der Bürger
sind die Kosten für den Straßenausbau zum jetzigen Zeitpunkt günstiger als in
10 Jahren, da die Technischen Werke Emmerich derzeit daran beteiligt sind.
Nunmehr geht er auf die Situation Stadt Emmerich/Technische Werke
Emmerich ein. Die getroffene Regelung zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und
den Technischen Werken Emmerich hinsichtlich der Ausbauregelung ist nicht
einfach willkürlich auf Papier geschrieben worden, sondern es wurden
ingenieurwissenschaftliche Grundlagen genutzt, um die Verhältnisse vernünftig
abbilden zu können. Aufgabe der TWE, der KBE und des Gebührenzahlers aus dem
Abwasserbereich ist es nicht, den Straßenausbau zu finanzieren. Aufgabe ist in
diesem Fall, das zu finanzieren, was durch den Kanalausbau zerstört wurde.
Nunmehr geht er auf die jahrelange schlechte Unterhaltung der Straßen
ein. Jedes Jahr nach dem Winter wird eine Diskussion über den Zustand der
Straßen geführt; die KBE bessern in jedem Jahr die Mängelstellen aus.
Herr Kemkes erläutert, dass durch die Einrichtung der Tempo-30-Zone und
der entsprechenden Markierungen der Halteverbotszone bzw. der zu bezeichnenden
Flächen keine Parkplätze verloren gehen. Zu diesem Zeitpunkt war der Verwaltung
der genaue Ausbauplan des Parkrings noch nicht bekannt. Das Ausbaukonzept des
Parkrings sieht nunmehr eine Umgestaltung des Straßenraums im Sinne einer
städtebaulichen Aufwertung einer Innenstadtstraße vor. Es ist vorgesehen, die
Durchgrünung in der Innenstadt in der Form bei der Maßnahme zu fördern, dass
die Parkflächen durch die geplante Baumreihen aufgelockert werden. Hierdurch
würden 10 Parkplätze wegfallen. Zu verschiedenen Tageszeiten hat die Verwaltung
eine Belegungszahl festgelegt und festgestellt, dass der Wegfall der Parkplätze
zugunsten der Bäume zumutbar ist. Sollte im Rahmen der Bürgerinformation und
der politischen Beratung eine andere Auffassung vertreten werden wird dies dem
Ausschuss entsprechend zur Beratung vorgelegt werden.
Mitglied Tepaß fragt an, was passiert, wenn die betroffenen Bürger dem
geplanten Straßenausbau nicht zustimmen und sich stattdessen mit der
Wiederherstellung von den TWE zufrieden geben. Erster Beigeordneter Dr. Wachs
teilt mit, dass eine solche Entscheidung letztendlich vom Rat getroffen werden
muss. Es ist unstrittig, dass jeder betroffene Bürger beim Ausbau seiner Straße
nicht glücklich ist. Die Konsequenz ist dann aber auch, dass die Straße in
ihrem Zustand immer schlechter wird und nicht immer durch
Unterhaltungsmaßnahmen zu sanieren ist. Jedem Bürger muss klar sein, dass er
Bürger der Stadt ist und somit Verantwortung für die Stadt im Gesamtbild trägt.
Mitglied Schagen vertritt für seine Fraktion die Auffassung, dass
bereits ab „Hafenstraße“ die „Tempo 30-Zone“ ausgewiesen werden sollte.
Mitglied ten Brink regt an zu prüfen, ob die Gehwege in dem Bereich
zwischen „Hinter dem Schinken“ und „Im Euwer“ höhengleich mit der Straße
ausgeführt werden können, damit ein gleichmäßiges Nutzen der Fläche möglich
wird.
Ferner wünscht seine Fraktion eine Fahrbahnabmarkierung für Radfahrer
und lässt gleichzeitig fragen, ob eine 1reihige Bordsteinrinne ausreichend wäre.
Abschließend regt seine Fraktion an, den Straßenabschnitt vor „Parkring 39“
in Gänze, und nicht wie vorgestellt halbseitig, mit einzubeziehen.
Die Verwaltung nimmt die Anregungen auf.
Auf Nachfrage von Mitglied Lindemann antwortet Herr Kemkes, dass die
Prioritätenliste nicht starr ist und bei
sinnvollen Projektkoordinationen Maßnahmen verschoben werden könnten. Die
Maßnahme „Parkring“ ist aber bereits im Haushalt abgebildet und erfordert keine
Verschiebung von Maßnahmen der Prioritätenliste.
Mitglied Jessner geht auf den Vorwurf der unterlassenen Unterhaltung von
Straßen ein. Er wüsste nicht, dass in den letzten Jahren Anträge der BGE zur
Erhöhung der Mittel für Straßenunterhaltung gestellt worden sind. Auch wenn die
Mittel erhöht worden wären, würden diese selbstverständlich auch auf die
Allgemeinheit umgelegt werden müssen.
Auch der Kostenanteil der TWE wird über die Kanalkosten umgelegt.
Letztlich ist es so, dass die entstehenden Kosten von den Bürgern bezahlt
werden müssen. Ein Verschieben der Kosten hilft da nicht. Die Ursache für die
vorhandenen Netzrisse in der Straße liegt im Unterbau. Ein Überziehen einer
neuen Decke schafft keine Abhilfe.
Hinsichtlich des Wollens oder Nichtwollens eines Straßenausbaus wurde
gesagt, dass bei Anliegerstraßen die Nutzer und Bewohner der Straße großen
Anteil daran haben. Der Parkring ist aber nicht als „Anliegerstraße“ zu sehen.
Die Vorstellungen der Anlieger haben nicht das gleiche Gewicht wie bei einer
reinen Anliegerstraße.
Seiner Meinung nach ist es sinnvoll und langfristig kostengünstiger, den
Straßenausbau dann zu tätigen, wenn ohnehin der Kanal aufgenommen wird.
Mitglied Beckschaefer macht deutlich, dass auch die Bürger kein Geld
drucken können. Die Bürger werden aber immer zur Kasse gebeten. In der Vorlage
steht deutlich und wird auch nicht angezweifelt, dass der Straßenausbau gemacht
wird, weil die Kanalbaumaßnahme der TWE dringend erforderlich ist. Allerdings
muss nicht direkt ein Straßenausbau erfolgen; die TWE könnte auch den alten
Straßenzustand wieder herstellen.
Ihn wundert und stört viel mehr, dass in unmittelbarer City-Nähe mehr
als 20 % der vorhandenen Parkplätze wegfallen. Er hofft, dass in der
entsprechenden Bürgerinformation die Bürger Einspruch einlegen und anstelle der
Bäume Parkplätze fordern.
Herr Holtwick führt auf weitere Nachfrage aus, dass beim
Mischwasserkanal auch Straßenwasser eingeleitet wird, so dass der Kanal zum
einen der Schmutzwasserentsorgung und zum anderen der Regenwasserentsorgung der
Straße dient. Daher ist er Teil der Straßenanlage und Teile der Kosten für den Bau des Kanals werden von den TWE der
Stadt Emmerich am Rhein in Rechnung gestellt. Würde die TWE nur die
Kanalbaumaßnahme durchführen und die Stadt Emmerich die Straße zu einem späteren
Zeitpunkt ausbauen, dann würden die Kosten für den Kanalausbau dennoch
auftauchen. Lediglich hätte die Stadt Emmerich keine Vergütung für den
ersparten Aufbruch.
Mitglied ten Brink führt an, dass er den Bereich zwischen „Hinter dem
Schinken“ und „Im Euwer“ mit der Steinstraße vergleicht. Die Steinstraße wurde
so realisiert, dass man das gleiche Pflaster sowohl für Parkflächen als auch
Gehwege verwendet hat. Für die Südseite des Parkrings wäre diese Variante
seiner Meinung nach ebenso möglich.
Ferner fragt er an, ob die Möglichkeit miteinbezogen wurde, dass die
Finanzverwaltung einen Gestattungsvertrag mit der Stadt Emmerich für das
Grundstück hinter den Werkshallen des Zollamtes am Parkring für die
wegfallenden Parkplätze eingeht.
Herr Kemkes teilt mit, dass man dies sicherlich prüfen könnte. Aus der
durchgeführten Zählung geht aber hervor, dass die Parkplatzbelegung dies nicht
erfordert. Vielleicht wäre aber auch zu überlegen, ob man die Anzahl der Bäume
überdenkt, um mehr Parkplätze zu schaffen. Er regt an, das Ergebnis der
Bürgerinformation abzuwarten. Gleichzeitig wird man mit dem Hauptzollamt über
diese mögliche Lösung sprechen; er weist aber darauf hin, dass diese Lösung
nicht kostenlos erfolgen kann.