Herr Sterbenk erläutert, warum der § 4 zur Wahl in die Seniorenvertretung geändert werden soll. Das Verfahren ist aufwändig. Namentliche Stellvertreter haben zurzeit beim Ausscheiden eines Mitglieds keine Möglichkeit des Nachrückens, auch wenn sie auf der Reserveliste auf dem ersten Platz stehen.

 

Kontorvers wird zunächst diskutiert, ob die Kandidaten am Tag der Wahl persönlich anwesend sein müssen. Die Seniorenvertretung einigt sich, dass dies nicht zwingend erforderlich ist.

 

§ 4 Abs. 3 Satz 3 erhält folgende Fassung:

Kandidatinnen und Kandidaten können ihr Interesse für einen Sitz in der Seniorenvertretung innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen vor der Wahl der Seniorenvertretung beim Bürgermeister mitteilen.

 

Hinsichtlich der Formulierung in Absatz 5 sagt Herr Sterbenk zu, den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern der Seniorenvertretung einen neuen Textentwurf zukommen zu lassen.

 

Die Satzungsänderung soll in der zweiten Sitzung des Rates im Jahr 2013 verabschiedet werden.