Sitzung: 26.09.2012 Seniorenvertretung
Herr
Sterbenk erläutert, warum der § 4 zur Wahl in die Seniorenvertretung geändert
werden soll. Das Verfahren ist aufwändig. Namentliche Stellvertreter haben
zurzeit beim Ausscheiden eines Mitglieds keine Möglichkeit des Nachrückens,
auch wenn sie auf der Reserveliste auf dem ersten Platz stehen.
Kontorvers
wird zunächst diskutiert, ob die Kandidaten am Tag der Wahl persönlich anwesend
sein müssen. Die Seniorenvertretung einigt sich, dass dies nicht zwingend
erforderlich ist.
§ 4
Abs. 3 Satz 3 erhält folgende Fassung:
Kandidatinnen
und Kandidaten können ihr Interesse für einen Sitz in der Seniorenvertretung
innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen vor der Wahl der Seniorenvertretung
beim Bürgermeister mitteilen.
Hinsichtlich
der Formulierung in Absatz 5 sagt Herr Sterbenk zu, den Mitgliedern und
stellvertretenden Mitgliedern der Seniorenvertretung einen neuen Textentwurf
zukommen zu lassen.
Die
Satzungsänderung soll in der zweiten Sitzung des Rates im Jahr 2013
verabschiedet werden.