Sitzung: 14.03.2013 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 15 0922/2013/1
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung
(Anlage 1) gemäß § 80 SGB VIII i. V. m. § 19 Abs. 3 KiBiz, die in der Anlage 2 aufgelisteten
Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und
Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr
2013/2014. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem. § 22 Abs. 1
KiBiz.
Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vom 07.03.2013 von der Tagesordnung abgesetzt.
Zur Begründung führt Bürgermeister Diks aus, dass durch einen Erlass der
Bezirksregierung vom 25.02.2013, erhalten am 26.02.2013 festgelegt wurde, dass mit Bundes- und
Landesmitteln finanzierte U3 Plätze ab
01.08.2013 ausschließlich mit U3 Kindern zu belegen sind. Ein Antrag der Stadt
Emmerich auf eine Ausnahmegenehmigung vom 04.03.2013 wurde am 07.03.2013
zunächst telefonisch abgelehnt. Es war
daher kurzfristig eine Neuplanung der Kindergartenplätze notwendig, in die auch
die Träger der Kindertageseinrichtungen einbezogen werden mussten.
Weiterhin erläutert er den vorliegenden aktuellen
Kindergartenbedarfsplan 2013/2014. Bei
den Gesamtkosten ergibt sich hier im
Vergleich zu den bisherigen Planungen für das Kindergartenjahr 2013/2014 eine Kostensteigerung von ca. 65.000 €
abzüglich Träger- und Landesanteil.
Mitglied Gustedt fragt nach, ob es sich bei den U3 Plätzen überwiegend um bezuschusste Plätze
handelt.
Verwaltungsseitig wird durch Frau Sluyter erklärt, dass von 149 Plätzen
in Kindertageseinrichtungen derzeit 80 – 90 Plätze, die auch schon baulich
umgesetzt wurden, über Bundes- und
Landesmittel gefördert sind. Hinzu kommt noch der Ausbau Hansastraße und die laufenden Anträge.
Genauere Zahlen werden in der nächsten Sitzung des JHA vorgelegt. Mit den Trägern
wurde vereinbart, dass die
Kindertageseinrichtungen, die Plätze für über-3-jährige frei haben, vorübergehend für das nächste
Kindergartenjahr unter-3-jährige Kinder aufnehmen dürfen. Hierfür haben sie
eine Betriebserlaubnis. Im nächsten Jahr werden diese Plätze dann
wahrscheinlich wieder zurück umgewandelt, damit wieder genügend Plätze für die
3-6 jährigen angeboten werden können.
Mitglied Gutstedt fragt nach, ob der Anspruch der Stadt Emmerich
auf zusätzliche Bundesmittel in Höhe von
110.000 € für Investitionen schon geklärt werden konnte.
Frau Sluyter teilt dazu mit, dass am 06.03.2013 die Mitteilung über die mögliche Zuweisung
von Bundesmitteln in Höhe von 110.000
€ eingegangen ist. Verbunden damit ist
jedoch die Auflage, dass bis zum 15.04.2013
entscheidungsreife Anträge für Investitionen vorgelegt werden. Da bisher nicht
klar war, ob überhaupt Mittel zur Verfügung stehen werden, war kein Träger
bereit, schon Planungen zu machen, die
die Beauftragung eines Architekten usw. erforderlich machen. Es muss jetzt sehr
kurzfristig in den nächsten 4 Wochen geprüft werden, ob eine Maßnahme gefunden wird, für die diese Bundesmittel in Anspruch genommen
werden können. Die Schwierigkeit ist es,
ein Projekt zu finden, was bis
15.04.2013 in der Planung fertig ist.
Bürgermeister Diks betont nochmal, dass hier wieder sehr kurzfristige
Vorgaben gemacht werden und es schwierig werden wird, innerhalb von nur 4
Wochen Gespräche über mögliche Investitionen mit den Trägern zu führen, die
diese ggf. bis zu diesem Termin dann
auch entscheidungsreif geplant haben müssen.
Der Vorsitzende lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder Lorenz
und Trüpschuch, gemäß Beschlussvorschlag
der Verwaltung zu beschließen, abstimmen.