Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1) gemäß § 80 SGB VIII i. V. m. § 19 Abs. 3 KiBiz, die in der Anlage 2 aufgelisteten Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2013/2014. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz.

 


Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.03.2013 von der Tagesordnung abgesetzt.

 

Zur Begründung führt Bürgermeister Diks aus, dass durch einen Erlass der Bezirksregierung vom 25.02.2013, erhalten am 26.02.2013  festgelegt wurde, dass mit Bundes- und Landesmitteln finanzierte U3 Plätze  ab 01.08.2013 ausschließlich mit U3 Kindern zu belegen sind. Ein Antrag der Stadt Emmerich auf eine Ausnahmegenehmigung vom 04.03.2013 wurde am 07.03.2013 zunächst telefonisch abgelehnt.  Es war daher kurzfristig eine Neuplanung der Kindergartenplätze notwendig, in die auch die Träger der Kindertageseinrichtungen einbezogen werden mussten. 

 

Weiterhin erläutert er den vorliegenden aktuellen Kindergartenbedarfsplan 2013/2014.  Bei den Gesamtkosten ergibt sich  hier im Vergleich zu den bisherigen Planungen für das Kindergartenjahr 2013/2014  eine Kostensteigerung von ca. 65.000 € abzüglich Träger-  und  Landesanteil.   

Mitglied Gustedt fragt nach, ob es sich bei den  U3 Plätzen überwiegend um bezuschusste Plätze handelt.

Verwaltungsseitig wird durch Frau Sluyter erklärt, dass von 149 Plätzen in Kindertageseinrichtungen derzeit 80 – 90 Plätze, die auch schon baulich umgesetzt wurden,  über Bundes- und Landesmittel gefördert sind. Hinzu kommt noch der Ausbau Hansastraße und die laufenden Anträge. Genauere Zahlen werden in der nächsten Sitzung des JHA vorgelegt. Mit den Trägern wurde vereinbart,  dass die Kindertageseinrichtungen, die Plätze für über-3-jährige frei haben,  vorübergehend für das nächste Kindergartenjahr unter-3-jährige Kinder aufnehmen dürfen. Hierfür haben sie eine Betriebserlaubnis. Im nächsten Jahr werden diese Plätze dann wahrscheinlich wieder zurück umgewandelt, damit wieder genügend Plätze für die 3-6 jährigen angeboten werden können. 

 

Mitglied Gutstedt fragt nach, ob der Anspruch der Stadt Emmerich auf  zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 110.000 € für Investitionen schon geklärt werden konnte. 

Frau Sluyter teilt dazu mit, dass am 06.03.2013  die Mitteilung über die mögliche Zuweisung von Bundesmitteln in Höhe von  110.000 €  eingegangen ist. Verbunden damit ist jedoch die Auflage, dass  bis zum 15.04.2013 entscheidungsreife Anträge für Investitionen vorgelegt werden. Da bisher nicht klar war, ob überhaupt Mittel zur Verfügung stehen werden, war kein Träger bereit, schon  Planungen zu machen, die die Beauftragung eines Architekten usw. erforderlich machen. Es muss jetzt sehr kurzfristig in den nächsten 4 Wochen geprüft werden, ob  eine Maßnahme gefunden wird, für  die diese Bundesmittel in Anspruch genommen werden können. Die Schwierigkeit ist es,  ein Projekt zu finden,  was bis 15.04.2013 in der Planung fertig ist.  

Bürgermeister Diks betont nochmal, dass hier wieder sehr kurzfristige Vorgaben gemacht werden und es schwierig werden wird, innerhalb von nur 4 Wochen Gespräche über mögliche Investitionen mit den Trägern zu führen, die diese ggf.  bis zu diesem Termin dann auch entscheidungsreif geplant haben müssen.

 

Der Vorsitzende lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder Lorenz und  Trüpschuch, gemäß Beschlussvorschlag der Verwaltung zu beschließen, abstimmen.