Herr Dr. Brinkhaus bedankt sich bei der Verwaltung für das Gespräch und die geringfügige Anpassung in der Formulierung der Vorlage. Er fragt nach, ob die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses Auswirkungen auf die Frist für die Aufstellung des Bebauungsplanes hat.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass mit Fassung des Aufstellungsbeschlusses das Verfahren eröffnet ist.