Herr Kemkes teilt mit, dass die Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung des      Ausschusses für Stadtentwicklung in der Niederschrift aufgeführt wird:

 

-          Beschädigte Pflastersteine „Alter Markt“ (Anfrage von Mitglied Gabriel)

Der Baubetriebshof hat Abhilfe geschaffen.

 

-          Lockere Pflastersteine „Wassertor“ (Anfrage von Mitglied Gabriel)

Der Baubetriebshof hat mit Ligonit eingefugt.

 

-          Beschädigtes Pflaster „Burgstraße“ (Anfrage von Mitglied Sickelmann)

Der Baubetriebshof hat Abhilfe geschaffen.

 

-          Fahrmöglichkeit für Taxen im Fußgängerbereich (Anfrage von Mitglied ten Brink)

Das Prüfergebnis der Verwaltung zeigt, dass entsprechend der Straßenverkehrs-

ordnung das Befahren der Fußgängerzonen mit Kfz grundsätzlich untersagt ist.

Lieferverkehre können zu bestimmten Zeiten zugelassen werden. Personen mit einem Schwerbehinderten-Parkausweis (blau) ist es erlaubt, mit einem Taxi in Fußgängerzonen, in denen das Be-und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit einzufahren und zu parken. Das Einfahren außerhalb dieser Zeiten bedarf einer Sondergenehmigung und wird im Einzelfall entschieden.

Eine Ausnahme von der Befahrungsregelung bildet in Emmerich am Rhein die Rheinpromenade zwischen Krantor und Wassertor; hier ist es den Garagenbesitzern durch Sondergenehmigung erlaubt, diesen Teil der Fußgängerzone zu befahren.

 

-          Defekte Querungshilfe Grollscher Weg (Anfrage von Mitglied ten Brink)

Der Baubetriebshof hat die Schäden hinter der Querungshilfe behoben.

 

-          Unebenheiten Radweg Eltener Straße (Anfrage von Mitglied ten Brink)

Hierbei handelt es sich um eine größere Maßnahme, die der Baubetriebshof  im Laufe des 1. Halbjahres erledigt.