Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. E 12/2 -Weseler Straße / Südost- gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert kurz die Beratung aus der vorangegangenen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung. Es wurden drei Tagesordnungspunkte, die den gleichen Themenkomplex betreffen, beraten, zum einen die Änderung des genannten Bebauungsplanes der die Sicherung eines GI-Gebietes beinhaltete. Unter anderen auch den Ausschluss entsprechender Nebennutzungen wie bestimmter Einzelhandelnutzung bzw. auch entsprechende Bordellbetriebe. Weiterhin wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes und eine Veränderungssperre nach Sicherungsinstrument nach BauBG notwendig.

 

Mitglied Beckschaefer teilt mit, dass seine Fraktion der Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt, den Aufstellungsbeschluss sowie der Veränderungssperren des Bebauungsplanes jedoch abgelehnt hat. Seine Fraktion wird auch diesem Punkt nicht zustimmen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt auf entsprechende Anfragen von Mitglied Kukulies mit, dass der Rat entscheidet, ob ein Bordellbetrieb zugelassen wird oder nicht;  die Verwaltung beantwortet diese Frage lediglich aus der städtebaulichen Fragestellung. Im Sinne des Städtebaurechts hat die Verwaltung zwei Sachverhalte, den aktuellen und vor einiger Zeit die Angelegenheit Kattegatt zu entscheiden. In beiden Verfahren wurde die Nichtansiedlung befürwortet.  

Ob der Betrieb Auberge geschlossen ist, kann von der Verwaltung nicht beantwortet werden. Die hierfür bestehende gewerblichen Nutzung hat so lange Bestandschutz, wie der Gesetzgeber es vorgegeben hat.

Stadtkämmerer Siebers teilt ergänzend mit, dass der Betrieb „Fungarden“ ca. 2.000 ² groß ist, die anderen Objekte bestehen überwiegend aus Einfamilienhäusern; eine genaue Größenordnung kann nicht angegeben werden.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Hinze, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.