Sitzung: 09.04.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Mitglied Sickelmann führt aus, dass die Banketten verstärkt wurden und
die Straßendecke ab der B 220 neuaufgelegt wurde. Hinzu kommen noch
umfangreiche Baumrodungen. Für sie macht es den Anschein, dass die Strecke
somit verstärkt für den LKW-Verkehr in Frage kommen könnte. Dies ist
kontraproduktiv zur ausgeschilderten Umfahrung für den Wegfall der
Schmidtstraße.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs sagt deutlich, dass auch der Verwaltung
nicht daran gelegen ist, LKW-Verkehr über
diese Straßen zu führen. Die Anlegung der Rasengittersteine war eine Forderung
des Ortsvereins Hüthum. Die Banketten waren ausgefahren und stellten eine
Gefahr für Radfahrer und Fußgänger dar. Die Baumrodung fällt in den
Zuständigkeitsbereich der Forstbeamtin Frau Dohmen.
Beide Maßnahmen dienen definitiv nicht dazu, LKW-Verkehr über diese
Straße zu führen.
Mitglied Sickelmann gibt dennoch zu bedenken, dass durch die
durchgeführten Maßnahmen die Straße schneller und von größeren Fahrzeugen zu
befahren ist. Sie fragt an, ob eine
Herabstufung der Kreisstraße eine Lösung darstellen würde.
Anmerkung der Verwaltung: Die Hüthumer Straße ist keine Kreisstraße.