Mitglied Sickelmann führt aus, dass die Banketten verstärkt wurden und die Straßendecke ab der B 220 neuaufgelegt wurde. Hinzu kommen noch umfangreiche Baumrodungen. Für sie macht es den Anschein, dass die Strecke somit verstärkt für den LKW-Verkehr in Frage kommen könnte. Dies ist kontraproduktiv zur ausgeschilderten Umfahrung für den Wegfall der Schmidtstraße.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs sagt deutlich, dass auch der Verwaltung nicht daran gelegen ist,  LKW-Verkehr über diese Straßen zu führen. Die Anlegung der Rasengittersteine war eine Forderung des Ortsvereins Hüthum. Die Banketten waren ausgefahren und stellten eine Gefahr für Radfahrer und Fußgänger dar. Die Baumrodung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Forstbeamtin Frau Dohmen.

Beide Maßnahmen dienen definitiv nicht dazu, LKW-Verkehr über diese Straße zu führen.

Mitglied Sickelmann gibt dennoch zu bedenken, dass durch die durchgeführten Maßnahmen die Straße schneller und von größeren Fahrzeugen zu befahren ist. Sie fragt an, ob eine  Herabstufung der Kreisstraße eine Lösung darstellen würde.

Anmerkung der Verwaltung: Die Hüthumer Straße ist keine Kreisstraße.