Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Neufassung der „Richtlinien über die Vergabe von Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen der Stadt Emmerich am Rhein“ gemäß Anlage 1 dieser Vorlage

 


 

Die stellvertretende Leiterin des Fachbereiches 1, Zentrale Dienste, Frau Schlitt erläutert die Vorlage.

 

Mitglied Bergman fragt nach, ob es nicht sinnvoller ist, die Gültigkeit der Richtlinien auf den 31.12.2014 zu befristen. Dies wird verwaltungsseitig geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird in der Ratssitzung am 28.05.2013 bekannt gegeben.

 

Mitglied Diekman fragt zu Ziffer 2.3 Absatz 2 neue Fassung nach, warum erst eine begriffliche Änderung von Bewerber auf  Unternehmer erfolgte und dann im nächsten Satz doch wieder von Bewerbern gesprochen wird. Verwaltungsseitig wird eine Prüfung bis zur o. g. Ratssitzung zugesagt, welche Begrifflichkeit die zugrunde liegende Rechtsnorm verwendet; diese wird in der Regel übernommen.

 

Mitglied ten Brink erläutert, dass in den Richtlinien zwar von einem Mindestlohn gesprochen wird, allerdings kein Betrag genannt wird. Frau Schlitt erklärt, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) einen Mindestlohn in Höhe von 8,62 € für Unternehmen, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, vorsieht. Die Unternehmen müssen Verpflichtungserklärungen abgeben, dass sie diesen Mindestlohn einhalten.

 

Mitglied Diekman stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.