Sitzung: 11.04.2013 Schulausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 04 - 15 0942/2013/1
Beschlussvorschlag
Der
Rat beschließt für die Primarstufe die nachfolgenden schulorganisatorischen
Maßnahmen:
1.
Die
Zügigkeit der Grundschulen wird auf jeweils 2 Züge festgelegt.
2.
Soweit
die Anmeldezahlen es erfordern, kann der Schulausschuss festlegen, dass an der
Leegmeerschule (in geraden Jahren) oder der Liebfrauenschule (in ungeraden
Jahren) eine dritte Eingangsklasse eingerichtet wird.
3.
Im
Interesse möglichst gleich großer Klassen kann der Schulausschuss für einzelne
Jahre und Schulen Obergrenzen für die Zahl der Schüler pro Klasse festlegen.
Einleitend weist Bürgermeister Diks auf die vor der Sitzung verteilte
ergänzte Verwaltungsvorlage hin. Die Zügigkeitsbegrenzung werde auf alle
Grundschulen ausgedehnt. Die Änderung im
Beschlussvorschlag unter Pkt. 1 lautet:
Die Zügigkeit der Grundschulen wird auf jeweils 2 Züge festgelegt.
Er legt die laut Vorlage der Verwaltung bestehenden Gründe dafür dar,
durch Beschränkung der Zügigkeit der Grundschulen zu erreichen, dass die
vorhandenen Raumkapazitäten der Grundschulen künftig ausreichen bzw. genutzt
werden. Die Möglichkeit, festzulegen, dass bei höheren Anmeldezahlen
alternierend an der Leegmeerschule oder der Liebfrauenschule eine dritte Eingangsklasse eingerichtet
werden kann, habe den Vorteil, dass so eine gleichmäßige Verteilung der
Raumkapazitäten erreicht werde.
Herr Bieber von der Fa. Komplan
erläutert insbesondere anhand der aktuellen Anmeldezahlen für das Schuljahr
2013/14 für die Grundschulen und der zu erwartenden Schülerzahlen für die
kommenden Schuljahre das Anmeldeverhalten der Eltern. Die Anmeldezahlen an den
etwa gleich großen Innenstadtschulen seien sehr unterschiedlich. Die höchsten
Anmeldezahlen habe die Liebfrauenschule.
Es sei abzusehen, dass in kommenden Jahren bei deutlich höheren Anmeldezahlen
und unter Berücksichtigung der Absenkung der durchschnittlichen Klassengröße
als Auswirkung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes für die Liebfrauenschule
auch die Notwendigkeit bestehen könnte, 4 Eingangsklassen zu bilden. Dies sei
aber bei dem schon jetzt bestehenden Raumdefizit nicht möglich. Der Schulträger
sei daher gefordert, zu reagieren. Herr Bieber empfiehlt die Neuordnung der
Grundschulversorgung in der Innenstadt. Die Begrenzung der Zügigkeit sei nach
Meinung der Fa. Komplan dazu als
Steuerungsinstrument geeignet, bringe Planungssicherheit und führe im
Ergebnis zu einer ausgewogeneren Schullandschaft und besseren Ausnutzung der
Ressourcen.
Ergänzend weist Herr Bieber nochmal darauf hin, dass bei den in den
kommenden Jahren zu erwartenden Schülerzahlen alle 6 Grundschulstandorte
mittelfristig gesichert sind.
Mitglied Hinze merkt im Namen seiner Fraktion an, dass er dieses
Vorgehen für den richtigen Weg hält. Er
stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.
Mitglied Ulrich schließt sich dem Antrag an.
Auf die Frage des Mitglieds Kukulies, ob Kinder, die z.B. an der Liebfrauenschule nicht
aufgenommen werden können, auch die Möglichkeit haben, die Grundschule in Elten oder Praest zu besuchen oder eine Anmeldung an der
Rheinschule erfolgen muss, teilt Bürgermeister Diks mit, dass die Anmeldung an
jeder Schule möglich ist.
Herr Bieber weist auf eine Untersuchung der Verwaltung hin, die belegt,
dass für die meisten Schüler, die die Liebfrauenschule besuchen, diese Schule
nicht die nächstgelegene Schule ist. Die Beschränkung der Zügigkeit führe daher
nicht zwangsläufig dazu, dass viele Schüler aus dem Raum Speelberg an andere
Schulen verdrängt würden.
Es schließt sich eine Diskussion über die Notwendigkeit von
Aufnahmekriterien für die Grundschulen
und dem Elternwunsch auf freie Schulwahl an.
Mitglied Kukulies macht deutlich, dass
seiner Meinung nach Aufnahmekriterien erforderlich sind. Da diese aber
nicht geklärt seien, könne er der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen.
Mitglied Ulrich macht deutlich, dass es ist nicht Aufgabe des
Schulausschusses sei, Aufnahmekriterien zu besprechen und festzulegen. Dies
liege laut Schulgesetz in der
Zuständigkeit der Schulleiter.
Mitglied Kaiser stimmt der Vorlage der Verwaltung im Namen seiner
Fraktion zu. Gleichzeitig bittet er darum, dass den Eltern transparent gemacht
wird, nach welchen Kriterien ggf. eine Ablehnung ihres Kindes durch die
gewünschte Schule erfolgt. Verwaltungsseitig wird dies zugesagt.
Mitglied Meschkapowitz weist unter Bezug auf das SchulG NRW darauf hin,
dass die Eltern bei Zuweisung einer anderen als der gewählten Schule anzuhören
sind. Er befürchte, dass eine Einschränkung der freien Schulwahl von Eltern als
ungerecht empfunden werde und Widerstand der Eltern zu erwarten sei.
Verwaltungsseitig wird die Möglichkeit, dass sich in Zukunft zu viele
Kinder anmelden, nur für die Liebfrauenschule gesehen, nicht für die anderen
Grundschulen. Sollten hier Probleme entstehen, seien diese aber sicher im
Einvernehmen mit allen Beteiligten zu regeln.
Mitglied Kukulies gibt zu Bedenken, dass bei der Aufnahme von nur kath.
Kindern bei hohen Anmeldezahlen es künftig eine Schule geben könnte, die nur
noch von kath. Kindern besucht wird. Dies fördere nicht die Integration.
Die Schulrätin Frau Pontzen stellt fest, dass die Aufnahmekriterien zu
erarbeiten und darzustellen sind. Sie schlägt vor, dass die betroffenen
Schulleitungen sich dazu mit der Schulaufsicht zusammensetzen und das Ergebnis
dann der Verwaltung vorstellen. Hier seien auch pädagogische Gesichtspunkte zu
beachten und die Regelungen für Obergrenzen pro Klasse im Detail zu besprechen.
Bürgermeister Diks regt an, diese Ergebnisse in der regelmäßig
stattfindenden Schulleiterrunde, an der alle Schulleiter teilnehmen,
vorzustellen.
Die Vorsitzende lässt über den Antrag des Mitglieds Hinze, gemäß Vorlage
zu beschließen, abstimmen.