Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt für die Primarstufe die nachfolgenden schulorganisatorischen Maßnahmen:

1.   Die Zügigkeit der Grundschulen wird auf jeweils 2 Züge festgelegt.

2.    Soweit die Anmeldezahlen es erfordern, kann der Schulausschuss festlegen, dass an der Leegmeerschule (in geraden Jahren) oder der Liebfrauenschule (in ungeraden Jahren) eine dritte Eingangsklasse eingerichtet wird.

3.    Im Interesse möglichst gleich großer Klassen kann der Schulausschuss für einzelne Jahre und Schulen Obergrenzen für die Zahl der Schüler pro Klasse festlegen.

 

 


 

Einleitend weist Bürgermeister Diks auf die vor der Sitzung verteilte ergänzte Verwaltungsvorlage hin. Die Zügigkeitsbegrenzung werde auf alle Grundschulen ausgedehnt. Die Änderung im  Beschlussvorschlag unter Pkt. 1 lautet:   Die Zügigkeit der Grundschulen wird auf jeweils 2 Züge festgelegt.

 

Er legt die laut Vorlage der Verwaltung bestehenden Gründe dafür dar, durch Beschränkung der Zügigkeit der Grundschulen zu erreichen, dass die vorhandenen Raumkapazitäten der Grundschulen künftig ausreichen bzw. genutzt werden. Die Möglichkeit, festzulegen, dass bei höheren Anmeldezahlen alternierend an der Leegmeerschule oder der Liebfrauenschule  eine dritte Eingangsklasse eingerichtet werden kann, habe den Vorteil, dass so eine gleichmäßige Verteilung der Raumkapazitäten erreicht werde. 

 

Herr Bieber von der Fa.  Komplan erläutert insbesondere anhand der aktuellen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2013/14 für die Grundschulen und der zu erwartenden Schülerzahlen für die kommenden Schuljahre das Anmeldeverhalten der Eltern. Die Anmeldezahlen an den etwa gleich großen Innenstadtschulen seien sehr unterschiedlich. Die höchsten Anmeldezahlen habe die Liebfrauenschule.  Es sei abzusehen, dass in kommenden Jahren bei deutlich höheren Anmeldezahlen und unter Berücksichtigung der Absenkung der durchschnittlichen Klassengröße als Auswirkung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes für die Liebfrauenschule auch die Notwendigkeit bestehen könnte, 4 Eingangsklassen zu bilden. Dies sei aber bei dem schon jetzt bestehenden Raumdefizit nicht möglich.  Der  Schulträger sei daher gefordert, zu reagieren. Herr Bieber empfiehlt die Neuordnung der Grundschulversorgung in der Innenstadt. Die Begrenzung der Zügigkeit sei nach Meinung der Fa. Komplan dazu als  Steuerungsinstrument geeignet, bringe Planungssicherheit und führe im Ergebnis zu einer ausgewogeneren Schullandschaft und besseren Ausnutzung der Ressourcen. 

 

Ergänzend weist Herr Bieber nochmal darauf hin, dass bei den in den kommenden Jahren zu erwartenden Schülerzahlen alle 6 Grundschulstandorte mittelfristig gesichert sind.

 

Mitglied Hinze merkt im Namen seiner Fraktion an, dass er dieses Vorgehen für den richtigen Weg hält.  Er stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Ulrich schließt sich dem Antrag an.

 

Auf die Frage des Mitglieds Kukulies, ob Kinder, die  z.B. an der Liebfrauenschule nicht aufgenommen werden können, auch die Möglichkeit haben, die Grundschule in  Elten oder Praest  zu besuchen oder eine Anmeldung an der Rheinschule erfolgen muss, teilt Bürgermeister Diks mit, dass die Anmeldung an jeder Schule möglich ist.  

 

Herr Bieber weist auf eine Untersuchung der Verwaltung hin, die belegt, dass für die meisten Schüler, die die Liebfrauenschule besuchen, diese Schule nicht die nächstgelegene Schule ist. Die Beschränkung der Zügigkeit führe daher nicht zwangsläufig dazu, dass viele Schüler aus dem Raum Speelberg an andere Schulen verdrängt würden. 

 

Es schließt sich eine Diskussion über die Notwendigkeit von Aufnahmekriterien  für die Grundschulen und dem Elternwunsch auf freie Schulwahl an. 

 

Mitglied Kukulies macht deutlich, dass  seiner Meinung nach Aufnahmekriterien erforderlich sind. Da diese aber nicht geklärt seien, könne er der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen.

 

Mitglied Ulrich macht deutlich, dass es ist nicht Aufgabe des Schulausschusses sei, Aufnahmekriterien zu besprechen und festzulegen. Dies liege laut Schulgesetz  in der Zuständigkeit der Schulleiter. 

 

Mitglied Kaiser stimmt der Vorlage der Verwaltung im Namen seiner Fraktion zu. Gleichzeitig bittet er darum, dass den Eltern transparent gemacht wird, nach welchen Kriterien ggf. eine Ablehnung ihres Kindes durch die gewünschte Schule erfolgt. Verwaltungsseitig wird dies zugesagt.

 

Mitglied Meschkapowitz weist unter Bezug auf das SchulG NRW darauf hin, dass die Eltern bei Zuweisung einer anderen als der gewählten Schule anzuhören sind. Er befürchte, dass eine Einschränkung der freien Schulwahl von Eltern als ungerecht empfunden werde und Widerstand der Eltern zu erwarten sei. 

 

Verwaltungsseitig wird die Möglichkeit, dass sich in Zukunft zu viele Kinder anmelden, nur für die Liebfrauenschule gesehen, nicht für die anderen Grundschulen. Sollten hier Probleme entstehen, seien diese aber sicher im Einvernehmen mit allen Beteiligten zu regeln.

 

Mitglied Kukulies gibt zu Bedenken, dass bei der Aufnahme von nur kath. Kindern bei hohen Anmeldezahlen es künftig eine Schule geben könnte, die nur noch von kath. Kindern besucht wird. Dies fördere nicht die Integration.

 

Die Schulrätin Frau Pontzen stellt fest, dass die Aufnahmekriterien zu erarbeiten und darzustellen sind. Sie schlägt vor, dass die betroffenen Schulleitungen sich dazu mit der Schulaufsicht zusammensetzen und das Ergebnis dann der Verwaltung vorstellen. Hier seien auch pädagogische Gesichtspunkte zu beachten und die Regelungen für Obergrenzen pro Klasse im Detail zu besprechen.

Bürgermeister Diks regt an, diese Ergebnisse in der regelmäßig stattfindenden Schulleiterrunde, an der alle Schulleiter teilnehmen, vorzustellen. 

 

Die Vorsitzende lässt über den Antrag des Mitglieds Hinze, gemäß Vorlage zu beschließen,  abstimmen.