Mitglied Spiertz weist darauf hin, dass auf der Einfahrtsstraße sich ein unschönes Bild mit dem Grundstück Wemmer/Janssen bietet. Hat die Verwaltung irgendwelche Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen?

Erster Beigeordneter Dr. Wachs kann dem Aussehen nur beifpflichten. Die Stadt Emmerich am Rhein kann lediglich aus dem Ordnungsbehördengesetz heraus die Frage der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beantworten. Aufgrund der Sicherung von Beeinträchtigung von unmittelbaren Rechten der Einzelnen wurde der Bauzaun aufgestellt. Sollte festgestellt werden, dass von dem Gebäude eine Gefahr ausgeht, die individuelle Rechte beeinträchtigt, kann die Stadt Emmerich am Rhein einschreiten. Auch wenn nunmehr mittlerweile Lücken im Bauzaun vorhanden sind muss die Stadt Emmerich am Rhein tätig werden. Die eigentliche Verantwortlichkeit liegt beim Eigentümer.