Mitglied Spiertz gibt zu Protokoll, dass in der Sitzungsniederschrift vom 07.05.2013 unter dem Punkt Anwesenheit der Mitglieder bei Mitglied Braun als Vertreter Mitglied Bartels steht. Die BGE hat noch keinen Vertreter bei der SPD und bittet um Korrektur. Die Schriftführerin teilt mit, dass die Sitzungsniederschrift bereits korrigiert ist.

 

Da keine weiteren Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegter Niederschriften erhoben werden, werden diese vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.