Kenntnisnahme

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Planung zur Sanierung des Deiches PFA 4,  Rheinstrom-km 844,8 bis 846,8, rechtes Ufer, zur Kenntnis.

 


Bevor den Ausschussmitgliedern von Herrn Friedrich, dem Geschäftsführer des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze, an Hand von Folien die Planungen zu dem Thema Deichsanierung im Planungsabschnitt 4 erläutert werden, hält der Beigeordnete Dr. Wachs ein paar einführende Worte. Auch wenn die Stadt Emmerich nur Zaungast in dem Verfahren ist, bewegt sie die Frage des Hochwasserschutzes sehr virulent, nicht zuletzt durch die Baumaßnahme an der Rheinpromenade in 2007. Zwei Deichbauabschnitte, die in der Vergangenheit bereits im Verfahren gewesen sind, jedoch bis heute nicht zu Ende geführt wurden, müssen auf Grund faktischer Gegebenheiten erneut das Verfahren durchlaufen.

Zu den Abschnitten, von der Kläranlage bis nach Praest bzw. von der Kläranlage bis nach Dornick bzw. von Praest bis nach Bienen wird Herr Friedrich einen Vortrag halten.

 

Die Stadt Emmerich ist nicht Baulastträger dieses Großbauwerkes, sondern ist nur mit der kleinen Maßnahme eines Radweges auf dem Deich daran beteiligt. Die Zusammenarbeit mit dem Deichverband Bislich-Landesgrenze klappt insoweit sehr gut. Die Verwaltung ist in dem Planungsvorgang beteiligt. Sie hat den entsprechenden Einstellungsantrag hinsichtlich der Fördermaßnahme beim Ministerium gestellt und ist zuversichtlich, dass die Radwegefrage im städtischen Sinne gelöst wird.

 

Zunächst stellt Herr Friedrich die Gesamtsituation des Deichverbandes dar. Er erläutert an Hand einer Übersichtskarte das Verbandsgebiet in der Form, wie es sich in den Grenzen des Deichverbandes darstellt.

 

Auf Grund der aktuellen Situation im Osten und Süden Deutschlands, konnte der Deichverband das Interesse in der Öffentlichkeit und vor allem im politischen Raum auf ihre Aufgaben des Hochwasserschutzes lenken. Wenn diese Wassermassen im Verbandsgebiet nieder gegangen wären, hätte der Deichverband mit großen Sorgen und Nöten zu tun gehabt.

 

Das vor Hochwasser zu schützende Verbandsgebiet des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze reicht von Bislich bis zur Landesgrenze. Die bunte Linie entlang des Rheines auf der Karte stellt die gesamte Deichtrasse dar. Bei den verschiedenen bunten Abschnitten handelt es sich um Planungsabschnitte. Die Farbpunkte dazu lassen den Planungs-/Baustand erkennen. Grün bedeutet, diese Abschnitte sind fertig gestellt, Gelb bedeutet für diese Abschnitte sind die Planfeststellungen beantragt bzw. diese Abschnitte sind Planfestgestellt und rot bedeutet diese Abschnitte sind in Bearbeitung.

Einige Abschnitte sind dabei, bei denen Planfeststellungsverfahren bereits im vergangenen Jahrtausend beantragt worden ist.  Es besteht Not, dass die Anträge weiter und zügig bearbeitet werden, damit der Deichverband in die Lage versetzt wird, die Deichsanierung wieder fort zu führen. Im Emmericher Bereich gibt es zwei Abschnitte, die nicht saniert sind.

Das sind die Bereiche zwischen der Kläranlage und Dornick und vom Ortsausgang Praest über die Stadtgrenzen hinweg bis nach Bienen. Wenn diese Abschnitte fertig sind, kann in Emmerich sicherlich gesagt werden: "Wir sind durch, aber dennoch nicht sicher". Weil das Verbandsgebiet erst sicher ist, wenn die gesamte 45 km lange Deichtrasse saniert ist. Diese gesamte Deichtrasse schützt den gesamten Raum des Verbandsgebietes. Man muss sich das vorstellen wie eine Badewanne, die durch eine Perlenkette geschützt ist und die ganzen Investitionen, die der Deichverband getätigt hat, bringen nichts, wenn ein Glied der Kette reißt. Somit ist das Verbandsgebiet erst sicher, wenn die 45 km Deiche saniert sind. Dennoch gilt natürlich keine Panikmache. Es gibt hier jetzt nicht einen Haufen schlechter Deiche, sondern, die Deiche sind sanierungsbedürftig. D. h., der Aufbau und die Substanz wird den heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht und somit besteht Sanierungsbedarf.

 

In den 1990er Jahren wurden die Deichverbände aufgefordert, so schnell wie möglich, Planungen für Deichsanierungen zu erarbeiten und die entsprechenden Anträge einzureichen. Alle Deichverbände (auch die Alten wie z. B. Deichschau Hüthum-Elten, Deichschau Emmerich, Deichschau Rees-Löwenberg, Deichschau Haffen-Mehr) haben ihre Hausaufgaben gemacht und die Anträge liegen im Moment in der Warteschleife und warten auf Genehmigung.

Die Notwendigkeit der Deichsanierung ergibt sich daraus, dass es am Niederrhein, wie auch an der Oder oder Elbe, homogene Deiche gibt. Ein homogener Deich besteht i. d. R. aus einem lehmig-sandigem Gemisch. Sie sind seinerzeit mit den technischen Möglichkeiten aufgeschichtet worden. Es gibt Bereiche mit Deichkernen, die sind über 100 Jahre alt. Ein Deich als Erdbauwerk ist auf Grund seiner Bauart nicht dauerhaft standsicher. Der Deich wird, wenn das Wasser kommt, durchnässt und wenn das Wasser aus dem Deichkörper wieder ausfließt, nimmt es Feinstteile mit. Dieses passiert mehrmals im Jahr. Über die Jahre hinweg schwächt es so den Deichkörper. Somit ist die Lagerungsdichte nicht mehr die, die man heute von einem Hochwasserschutzbauwerk erwartet. Wenn ein Hochwasser kommt, dann ist es bei den jetzigen Deichen grds. so, dass die Flutwelle, wenn sie kurzfristig abläuft und nicht zu lange dauert, mit den alten Deichen zu bewerkstelligen ist. Steht die Flutwelle aber länger an den Deichen, fängt der Deich an, zu durchnässen. Dieses ist bei dem Hochwasser in Ostdeutschland passiert. Die lange Dauer des Hochwassers ist es, was die Deiche geschwächt hat. Dieses Problem kann man auch auf die niederrheinischen Deiche übertragen. Die nicht sanierten Deiche am Niederrhein sind homogene Deiche. Sie ziehen sich voll mit Wasser und wenn sie im hinteren Bereich voll mit Wasser gesättigt sind, dann werden sie wabbelig und sind wie Pudding. Sie haben keine eigene Kraft mehr, ihre Geometrie aufrecht zu erhalten. Man spricht von der Sickerlinie, d. h. wenn auf der Wasserseite unterhalb der Deichkrone das Hochwasser steht und in den Deichkörper eindringt, dann findet die Sickerlinie, auf Grund der dichten Lagerung, fast waagerecht statt. Ein wenig fällt sie nach hinten ab, aber sie tritt weit oben in der Böschung aus. Das Problem ist dann, das der Deich in sich durchnässt nicht mehr standsicher ist.

 

Die sanierten Deiche sind die sog. Dreizonen-Deiche. Dieser Dreizonen-Deich wird jetzt zwischen Praest und Bienen und überall im Verbandsgebiet gebaut. Hier wird der gesamte alte Deich abgetragen und ein Stützkörper aus Sand aufgeschüttet. Auf der Wasserseite wird eine 2 m starke Lehmschürze als Deckschicht aufgebracht, wie eine Deckungsschürze. Somit kann der Deich, der jetzt von Wasser beströmt wird, viel längere Wasserzeiten vor dem Deich vertragen, als bei den alten Deichen. Das technische Gerät von heute lässt es viel besser zu, den Lehm zu verdichten. Sollte es sein, dass der Wasserdruck diese entsprechende Deckschicht durchdringt, dann verliert an dieser Stelle die Sickerlinie an Kraft, weil der Stützkörper aus Sand viel grobporiger ist, als der dichte Lehm. Dann verliert der Wassertropfen an Kraft, die Sickerlinie fällt relativ weit runter ab und hinten, dass ist neu bei den Deichen, in der sog. Auflastberme, was noch gröberes Material ist (kiesig-sandiges Material) jedoch filterstabil, tritt dann der Wasseranteil aus dem Deich aus. Der Austritt auf der Landseite am Deichfuß, der bei einem Extremereignis zu erwarten ist, ist gewollt. Es bleibt eine nach wie vor stabile Geometrie des Deiches erhalten und kann im Ernstfall verteidigt werden. Im Vergleich zum alten Deich wird der neue Deich nicht nur höher, sondern auch breiter. Nur Deiche in die Höhe bauen funktioniert nicht, sie müssen auch verbreitert werden. Dadurch kommt es zwangsläufig zur Situation, dass aus einem 30 m breiten Deich ein 60 m breiter Deich wird. Mit jedem gebauten Meter Deich wird links oder rechts 30 qm Grund und Boden benötigt. Dieses ist auch so im Planungsabschnitt 4.

 

Der sog. Planungsabschnitt 4 des Deichverbandes betrifft das Stadtgebiet Emmerich auf einer Länge von ca. 1.200 m und die restlichen 3,7 km betreffen das Gebiet in Richtung Bienen. 

Es wird an den sanierten Deich in Praest angeschlossen. Auf der Deichkrone gibt es den Radweg und auf der Berme den Deichverteidigungsweg. Der Deichverteidigungsweg ist Pflicht und muss auf der Landseite geführt werden. Dort, wo keine andere Zuwegung zum Deich existiert, wird auf der Berme gebaut, d. h. der Deichverteidigungsweg ist auch bei lang anhaltendem Hochwasser, wenn im Gelände schon Grundwasser aus dem Boden tritt immer noch so hoch angelegt, dass schweres Gerät/Fahrzeuge auf dem gesamten Deichverteidigungsweg grundwasserfrei fahren können (man spricht dabei von der Ausbauklasse SLW 60 = schwerlastgerecht ausgebaut).

 

Hinter der Wohnbebauung in Praest, da wo rechts der ehem. Hof Reinders mit der weißen Trafostation im Gelände steht (die Trafostation und den Hof Reinders hat der Deichverband erworben und wird diese noch abbrechen), verschwenkt der Planungsabschnitt 4 die Deichtrasse an die B 8. Die Deichkrone erhält einen Radweg und der Deichverteidigungsweg wird an die B 8 angebunden.

 

Weil die Planung des Abschnittes 4 aus dem Jahre 1999 stammt und sich seitdem viele technische Standards geändert haben, hat die Bezirksregierung dem Deichverband mitgeteilt, dass der Antrag so nicht mehr genehmigungsfähig und die Planung entsprechend dem Stand der Technik anzupassen ist.

Bei dieser Überplanung hat der Deichverband überlegt, was noch weiteres getan werden könnte. U. a. hat der Deichverband darüber nachgedacht, den Deichverteidigungsweg von dem Deichkörper (der Berme) abzuführen auf die B 8. Im Falle eines Falles ist sowieso eine Notsituation und dann kann der Deich auch von der B 8 aus verteidigt werden. Dadurch werden die Baukosten für den Deichverteidigungsweg auf Berme gespart. Dafür wird auf der Deichkrone der Radweg weitergeführt, so wie es von der Stadt Emmerich gewünscht wird,

bis zum Anwesen Ricken. Hier ist die Stadtgrenze zwischen Emmerich und Rees.

Der weitere Verlauf des Deiches erfolgt bis vor die Ortschaft Bienen entlang der B 8, der Deichverteidigungsweg besteht aus der B 8 selber und auf der Deichkrone verläuft der Radweg in einer Breite von 3,00 m. Vor Bienen, noch weit vor dem Blitzerkasten, schwenkt der Deich zurück auf seine alte Trasse. Der Schafhof Ricken wird verlagert in Richtung Bienen, zwischen B 8 und der neuen Deichtrasse. In Höhe des ehem. Hof Kösters, welcher bereits in 2008 abgerissen wurde, verlässt der Radweg die Deichkrone und wird aus Gründen des Naturschutzes auf der Berme weiter geführt. Der Aufbau des Radweges besteht aus einem Stützkern mit entsprechenden Aufbauarbeiten, so dass auf der Krone ein 3,00 m breiter Radweg mit einem 1,00 m breiten Bankett links und rechts entsteht. Als Gesamtbaukosten sind für diesen Abschnitt rd. 14 Mio. Euro netto veranschlagt. Für den Deichverband ist es jetzt erst einmal wichtig, die Antragsunterlagen auf Stand zu bringen, die technische Seite ist abgearbeitet. Im Moment ist der Deichverband dabei, mit einer Firma nachts Fledermäuse mit Echolot zu zählen. Im September soll dann das Verfahren der Bezirksregierung übergeben werden, damit diese dann die Offenlage durchführt. Nach Zusagen der Mitarbeiter bei der Bezirksregierung wird dann das Verfahren mit Nachdruck durchgeführt, damit ohne weitere Verzögerung die Planung festgestellt werden kann.

 

Mitglied Sloot möchte wissen, ob der Radweg, der derzeit neben der B 8 verläuft, verbleibt oder durch den Radweg auf dem Deich ersetzt wird. Grund der Frage sind die verschiedenen Zuständigkeiten: Bundesstraße mit Radweg / städtischer Radweg.

Herr Friedrich antwortet darauf, dass der an der B 8 gelegene Radweg erhalten bleibt, weil für diesen der Bund zuständig ist.

 

Weitere Fragen von Mitglied Sloot sind, wie groß der Flächenverbrauch für die Deichtrasse ist, ob es feststehende Daten gibt und wie dieser Verbrauch anteilig an den Gesamtbaukosten berechnet wird. Es handelt sich ja nicht nur um die Fläche für den Deichkörper an sich, es fallen ja auch noch Kosten für z. B. Ausgleich und Ersatz im Rahmen des Artenschutzes, Extensivierung und Entschädigung betroffener Grundeigentümer an.

 

Herr Friedrich erwidert, dass dies komplexe Fragen sind. Diese sind schwer zu beantworten, weil die Planung vom Jahre 1999 an begleitend mit Grunderwerb ablief. Dadurch, dass die Planung so verzögert ablief, hat der Deichverband viel Zeit gehabt Grunderwerb zu tätigen. Z. B. wurde auch eine große Gärtnerei erworben und abgerissen. Die Flächen, die der Deichverband benötigt, hat er in Besitz. Der Grunderwerb wurde im Einvernehmen mit den Betroffenen geregelt. Dieses wurde seinerzeit im Flurbereinigungsverfahren praktiziert. Immer wenn jemand Landabfindung gewünscht hat, dann hat der Deichverband dieses entsprechend regeln können. Die Rückverlegung des Deiches wurde vom Deichverband so geplant, weil ein sog. wasserwirtschaftlicher Ausgleich getätigt werden muss. Weil Raum weggenommen wird, wenn aus einem 30 m breiten Deich ein 60 m breiter Deich gemacht wird. Wenn dieses auf der Wasserseite geschieht, dann wird Wasserraum weggenommen. Dieses ist an anderer Stelle wieder auszugleichen. Allein im Abschnitt zwischen Kläranlage Emmerich und Dornick befindet sich viel Wohnbebauung direkt unmittelbar am landseitigen Deichfuß. Da kann man mit dem Deich nicht ins Hinterland, da muss man nach vorne. Dieser wasserwirtschaftliche Ausgleich wird zum großen Teil in dem Abschnitt 4 zwischen Praest und Bienen erfolgen. Dann entsteht Vorland, welches dann natürlich auch wieder Interesse weckt, wie z. B bei der Unteren Landschaftsbehörde, die der Ansicht ist, dass die Flächen extensiviert werden könnten.

Der Deichverband hat hier ein Konzept erarbeitet, dass die betroffenen Landwirte, die bereits jetzt im geschützten Gebiet landwirtschaftlich unterwegs sind, auch im Vorland, was ja noch der Sommerpolder Grietherbusch ist, Land zur Verfügung gestellt bekommen, welches nicht sofort nur mit extensiver Bewirtschaftung verbunden wird. Der Deichverband möchte in Deichnähe auch intensive Landwirtschaft zulassen. Die von Mitglied Sloot angefragten Zahlen kann Herr Friedrich ohne Recherche so nicht benennen. Er schlägt vor, dass Mitglied Sloot den Deichverband oder Herrn Friedrich nach der Sitzung noch mal anspricht.

 

Mitglied Spiertz bedankt sich bei Herrn Friedrich für die hervorragende Erklärung. Er ist jedoch darüber verwundert, als Herr Friedrich bei der Deichtrasse von einer Kette spricht, deren Glieder man aneinanderreiht und wenn ein Glied kaputt ist, dass dann das Wasser in das Landesinnere hereinkommen kann. Mitglied Spiertz hätte daher gerne gewusst, wie sich die Bauplanungsabschnitte erklären. Manche sind genehmigt und liegen mittendrin und manche sind noch nicht genehmigt. Normalerweise fängt man am Anfang an, geht Abschnitt für Abschnitt vor, und hört hinten auf. Ob das an der unterschiedlichen Sachbearbeitung liegt.

 

Herr Friedrich erklärt dazu, dass der bunte Flickenteppich dadurch zustande kommt, weil es 2007 mehrere kleinere Deichschauen/Verbände gab, die alle ein Interesse an Sanierungsprojekten hatten. Da jeder Verband sich für den Wichtigsten hielt, hat man alle Verbände bedienen wollen. Eine Priorität ist damit nicht verbunden.

 

Mitglied Sickelmann fragt, ob der Abschnitt "Hochwasserschutzmauer Unichema" eine Lücke im Stadtgebiet darstellt und wann damit zu rechnen ist, dass man sich mit der 45 km langen Deichtrasse rundum sicher fühlen kann.

 

Herr Friedrich erwidert, dass die Mauer an der Unichema keine Lücke ist. Dies ist eine Mauer, die jährlich von dem Deichverband und der Bezirksregierung inspiziert und kontrolliert wird. Da ist kein Problem mit verbunden. Der Abschnitt wurde lediglich noch nicht mit teuerem Geld untersucht. Der Bereich ist jedoch soweit in Ordnung.

Der Deichverband hat damals von der Bezirksregierung die Aufgabe bekommen, ihre Bereiche zu untersuchen. Dieser Bereich ist ein Abschnitt, den die Unichema vor Jahren selbst, unter den Augen der Bezirksregierung – Staatl. Umweltamt -, errichtet hat. Der Deichverband soll darüber befinden, ob das heute noch so weit in Ordnung ist und ob es den heutigen Anforderungen entspricht. Der Deichverband sieht dort keinen Handlungsbedarf, die Sachen zu untersuchen. Das wird noch gemacht, der Deichverband hat wichtigere Dinge, die ihm unter den Fingernägeln brennen.

Wann der Deichverband mit der 45 km langen Deichtrasse so weit ist, kann Herr Friedrich nicht sagen. Das hängt einmal davon ab, wie viel Zuschüsse der Deichverband bekommt (70 % pro km Deich oder 80 % pro km Deich) Bei einem Eigenanteil von 30 % anstelle von 20 %, sind das 50 % mehr, die dann der Deichverband selber zu tragen hat. Schließlich muss auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Mitglieder berücksichtigt werden. Ein weiterer Punkt ist die personelle Ausstattung der Bezirksregierung. Wenn auf politischer Ebene dafür gesorgt würde, dass die Bezirksregierung genügend Personal bekäme und ausreichend starke finanzielle Mittel für den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt würden, dann könnte der Deichverband mit vereinten Kräften die Sanierung der Deiche durchführen und in 15 Jahren ein gutes Stück weiter sein. Allerdings kommen aus dem Hause der Bezirksregierung, hinter vorgehaltener Hand, Aussagen darüber, dass davon gesprochen wird, dass erst 2025/2035 alle Deiche am Rhein saniert sein werden. Herr Friedrich möchte diese Aussage allerdings nicht weiter belasten, es sollte jedoch letztendlich alles dafür getan werden, den Deichverband in seinen Anstrengungen zu unterstützen.

 

Mitglied Kurt Reintjes erkundigt sich nach dem Zustand der niederländischen Deiche. Es hilft ja nichts, wenn die Perlenkette an der deutsch-niederländischen Grenze aufhört und die Wanne von hinten volläuft.

 

Herr Friedrich erklärt, dass die niederländischen Deiche anders als die deutschen Deiche gebaut sind. Der Deichverband hat seinerzeit nach den Hochwässern 1993/1995 mit viel Planung und Theorie gesagt, dass sind unsere Deiche. Die Niederländer dagegen haben ganz schnell ein Notstandsgesetz erlassen und gesagt, wie die Deiche schnell saniert werden müssen, damit der nächsten Katastrophe nicht so schnell ins Gesicht gesehen wird. Herr Friedrich vertritt die Meinung, dass das was die Niederländer gemacht haben gut ist und die Deiche sicherlich absolut in Ordnung sind. Deshalb hat der Deichverband wenig Grund nach den Niederlanden zu gucken. Viel mehr haben die Niederländer Grund nach Deutschland zu gucken. Fakt ist, das ganze Wasser von Bislich läuft bis Harderwijk. Das ist ein Deichring, der sog. Deichring 48. Der geht bis Arnheim, das ist ein gesamtes Poldergebiet, nicht nur auf deutscher Seite. Der Deichverband schützt mit sinen Deichen die Niederlande und die Niederlande schützt mit ihren Deichen das Verbandsgebiet des Deichverbandes.

 

Mitglied ten Brink trägt vor, dass die Stadt Emmerich als Gemeinde, weil sie auf dem Deich gerne einen Radweg hätte, Kosten von 400.000,00 Euro für diesen Radweg tragen muss. Er möchte daher wissen, ob die Deichkrone wegen des Radweges breiter gemacht werden muss oder woher diese Kosten kommen und ob mit dem Antrag des Deichverbandes gleichzeitig die Mittel für den Radweg mit eingeplant und finanziert werden.

 

Herr Friedrich berichtet, dass die Geometrie des Deiches nicht verändert wird. Wenn das der Fall wäre, würden 400.000,00 Euro auf keinen Fall ausreichen. Der Deichverband hat sich mit der Radwegeplanung nicht befasst. Dieses hat die Stadt Emmerich direkt mit dem Planungsbüro Gewecke und Partner durchgeführt. Der Deichverband wird sich nicht an den Kosten für den Radwegebau beteiligen, weil dessen Aufgaben nur im Bereich des Hochwasserschutzes liegen. Der Deichverband hat allerdings nichts gegen einen Radweg auf dem Deich. Der Deichverband unterstützt wo er kann, weil auch er den touristischen Mehrwert erkennt. Die Anträge auf Zuwendungen werden vom Deichverband und der Stadt Emmerich getrennt gestellt. Nur der Antrag auf Planfeststellung wird gemeinsam gestellt. Allerdings wird der Deichverband bei Problemen alles dafür tun, das der Hochwasserschutz nicht wegen Belangen, die gegen einen Radweg sprechen würden, auf der Strecke bleibt. Der Deichverband sieht jedoch keine Probleme darin, dass der Radweg in den Bereichen auf der Deichkrone verläuft, wo der Deich von den sensiblen Flächen des Vorlandes weit genug entfernt ist.

 

Mitglied ten Brink fragt nach, dem Kostensprung von der ersten Planung in 1999 bis zur heutigen Neuplanung, weil die Mehrkosten letztendlich ja auch von den Verbandsmitgliedern aufzubringen sind.

 

Herr Friedrich entgegnet, dass es sich nicht um eine Neuplanung sondern um eine Überplanung handelt. Diese Überplanung kostet Geld, die jedoch komplett von der Bezirksregierung bezuschusst worden ist, so dass die Verbandsmitglieder nicht mit diesen Kosten belastet werden. Der Baukostenindex  ist natürlich gestiegen und auch der Deichbau selber wird insgesamt teurer werden. Inwieweit jedoch der Deichverband in den Genuss von höheren Zuwendungen kommt, ist ein Thema, worüber der Deichverband noch nicht diskutiert hat, weil vorrangig das Interesse besteht, Baurecht zu erhalten. Erst nach Erteilung der Planfeststellung wird der Deichverband sich der Frage widmen, wie viel Mehrkosten für diesen Deichabschnitt anfallen werden. Hoffnung auf mehr Zuschüsse hat der Deichverband in Anbetracht der finanziellen Lage des Landes nicht, da bereits in Rede steht, die Mittel grundsätzlich zu kürzen. Der Deichverband ist froh, wenn er die bisher zugesagten 80 % Zuschüsse erhält. Das Ziel des Deichverbandes ist, das die Förderquote 80 % : 20 % unangetastet bleibt und so schnell wie möglich Baurecht geschaffen wird. Dann ist auch der Deichverband gewillt, so schnell wie möglich europaweit auszuschreiben und so schnell wie möglich Sicherheit für die Mitglieder zu schaffen.

 

Mitglied Tepaß nimmt Bezug auf die in den letzten Wochen im Fernsehen gezeigten Bilder zu den Überflutungen in Ostdeutschland und dass dort seit 2002, trotz Geld, der Deichbau nicht so weit vorangekommen ist, wie es hätte sein sollen. Für Mitglied Tepaß hat die Sicherheit der Mitglieder absoluten Vorrang. Auch wenn der Deichverband Kredite aufnehmen und die Mitglieder mit 50 % mehr belasten muss. Bei einem Jahresbetrag Deichschaugebühr von 130,00 Euro sind das 65,00 Euro. Mitglied Tepaß hätte daher gerne gewusst worin die Verzögerung besteht, ob das eine finanzielle Frage ist.

 

Darauf erwidert Herr Friedrich, dass ein Missverständnis entstanden zu sein scheint. Er hat nicht gesagt, dass der Deichverband etwas verzögert, sondern dass das Land im Moment darüber nachdenkt, von dem 80 % Zuschuss abzuweichen. Wenn der Zuschuss von 80 % auf 70 % reduziert wird, dann erhöht sich der Eigenanteil des Deichverbandes von 20 % auf 30 %. Das sind 50 % mehr als vorher. Der Deichverband scheut sich nicht, diese Gelder aufzubringen, allerdings hat das Auswirkungen auf den Beitrag eines jeden Mitgliedes. Der Deichverband kann jedoch im Moment keine Kredite aufnehmen, weil gar keine Baustelle vorhanden ist. Das eigentliche Problem ist, das noch keine Genehmigung vorliegt.

Der Deichverband ist der Meinung, dass bei einem Eigenanteil von 20 % die Leistungsgrenze erreicht ist und dass bis zu dieser Höhe auch die Mitglieder bereit sind mit zu gehen. Trotzdem sind 20 % noch eine Menge Geld, wenn man überlegt, dass 1 km Deich zwischen 3 und 4 Mio. Euro kostet. Da kann man sich ausrechnen, wie viel Eigenkapital der Deichverband aufbringen muss bzw. was an Krediten zu bedienen ist. Diese Kosten gehen nachher in den Beitrag.

 

Der Deichverband ist kein Bremser, sondern auf landespolitischer Ebene will man den Etat von 40 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro und den direkten Zuschuss je Kilometer Deich von 80 % auf 70 % reduzieren. Diese Diskussion will der Deichverband dahingehend lenken, dass es bei einer Regelung von 80 % : 20 % bleibt. Mit einem Etat von 30 Mio. Euro im Landeshaushalt kommt der Deichverband evtl. aus, weil im Moment keine großen Baustellen vorhanden sind. Allerdings ist der Deichverband Bislich-Landesgrenze nicht der einzige Deichverband in Nordrhein-Westfalen. Nur die 80 % : 20 % Regelung soll nicht angetastet werden, sondern so bleiben wie es über Jahre immer gewesen ist. Das wäre für Herrn Friedrich ein Systembruch.

 

Mitglied Mölder merkt an, dass nach den Hochwässern 1993 und 1995, von denen die Niederlande und Emmerich betroffen waren, die Niederländer neue Deiche gebaut haben, die mittlerweile fertig sind und die das Hinterland und Emmerich schützen.

Und unser Verbandsgebiet ist noch in der Planungs- und Ausführungsphase, deren Ausführung, vorsichtig angedeutet, 2025 enden wird. Nur weil sich in Deutschland zwischendurch die Gesetzeslage geändert hat, muss neu überplant werden. Indigniert fragt Mitglied Mölder, ob wir uns in Deutschland mit den Deichen irgendwann zu Tode planen und organisieren. Die Niederländer sind fertig und die Deutschen haben hier gar nichts und planen noch. Ist ein Ende absehbar?

 

Herr Friedrich sieht das genau so. Doch ist der Deichverband da der falsche Ansprechpartner, weil auch dieser da nichts dran ändern kann.

Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich hat ein Vereinfachungsgesetz gefordert, weil der Hochwasserschutz absoluten Vorrang haben sollte. Wenn es ein solches Gesetz gäbe, dann könnten ein paar Planungsdinge beschleunigt werden.

Herr Friedrich erwähnt, dass er in einer kleinen Runde hat mal geäußert hat, warum die alten Pläne, nur weil sich ein Name geändert hat, wie z. B. BHW 77 (Bemessungshochwasser) heißt jetzt BHQ 2004, umgeplant werden müssen. Warum solche Dinge nicht im Verfahren geklärt werden können und über Auflagen gefordert wird, dass z. B. noch Ausführungspläne zu erstellen sind, die alles berücksichtigen. Warum muss im Vorlauf erst wieder alles umgeplant werden. Das kostet jede Menge Zeit und Geld.