Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt für die Primarstufe die nachfolgenden schulorganisatorischen Maßnahmen:

1.   Die Zügigkeit der Grundschulen wird auf jeweils 2 Züge festgelegt.

2.    Soweit die Anmeldezahlen es erfordern, kann der Schulausschuss festlegen, dass an der Leegmeerschule (in geraden Jahren) oder der Liebfrauenschule (in ungeraden Jahren) eine dritte Eingangsklasse eingerichtet wird.

3.    Im Interesse möglichst gleich großer Klassen kann der Schulausschuss für einzelne Jahre und Schulen Obergrenzen für die Zahl der Schüler pro Klasse festlegen.

 

 


Der Vorsitzende gibt kurz die Voten der einzelnen Schulkonferenzen bekannt. Von sechs Grundschulen haben sich fünf für die Zweizügigkeit, die Liebfrauenschule hat sich gegen die Zweizügigkeit ausgesprochen. Er zitiert aus einem Schreiben der Liebfrauenschule.

 

Mitglied Ulrich stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Beckschaefer stimmt gegen den Beschlussvorschlag und bezieht sich auf seine Meinungsäußerung im Haupt- und Finanzausschuss.

 

Mitglied Urbach erklärt für seine Fraktion die Ablehnung zum Beschlussvorschlag. Seine Fraktion glaubt nicht, dass das Raumproblem ein einer Schule ein entscheidendes Kriterium ist. Sieht man sich die Schülerzahlen an, muss eine Vierzügigkeit auf jeden Fall gestoppt werden, eine Dreizügigkeit sollte jedoch möglich sein. Seine Fraktion hat sich für eine freie Schulwahl entschieden und der Elternwille sollte berücksichtigt werden.

 

Auch Mitglied  Meschkapowitz stimmt gegen den Beschlussvorschlag. Der Elternwille sollte Priorität haben. Seiner Meinung nach fördert dieser Beschluss eine Desintegration in Emmerich. Dieser Beschluss bewirkt, dass sich einzelne Gruppen an bestimmten Orten konzentrieren.

 

Mitlied Ulrich macht deutlich, dass Eltern die Möglichkeit haben,  Kinder anderer Konfessionen an einer kath. Bekenntnisschule anzumelden. Wenn die Eltern der Ausrichtung der Bekenntnisschule zustimmen, entsteht den Kindern kein Nachteil  und werden den Kinder mit katholischer Konfession gleichgestellt.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Ulrich gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.