Sitzung: 28.05.2013 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 15 0942/2013/1
Beschlussvorschlag
Der
Rat beschließt für die Primarstufe die nachfolgenden schulorganisatorischen
Maßnahmen:
1.
Die
Zügigkeit der Grundschulen wird auf jeweils 2 Züge festgelegt.
2.
Soweit
die Anmeldezahlen es erfordern, kann der Schulausschuss festlegen, dass an der
Leegmeerschule (in geraden Jahren) oder der Liebfrauenschule (in ungeraden
Jahren) eine dritte Eingangsklasse eingerichtet wird.
3.
Im
Interesse möglichst gleich großer Klassen kann der Schulausschuss für einzelne
Jahre und Schulen Obergrenzen für die Zahl der Schüler pro Klasse festlegen.
Der Vorsitzende gibt kurz die Voten der einzelnen Schulkonferenzen bekannt. Von sechs Grundschulen haben sich fünf für die Zweizügigkeit, die Liebfrauenschule hat sich gegen die Zweizügigkeit ausgesprochen. Er zitiert aus einem Schreiben der Liebfrauenschule.
Mitglied Ulrich stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.
Mitglied Beckschaefer stimmt gegen den Beschlussvorschlag und bezieht sich auf seine Meinungsäußerung im Haupt- und Finanzausschuss.
Mitglied Urbach erklärt für seine Fraktion die Ablehnung zum Beschlussvorschlag. Seine Fraktion glaubt nicht, dass das Raumproblem ein einer Schule ein entscheidendes Kriterium ist. Sieht man sich die Schülerzahlen an, muss eine Vierzügigkeit auf jeden Fall gestoppt werden, eine Dreizügigkeit sollte jedoch möglich sein. Seine Fraktion hat sich für eine freie Schulwahl entschieden und der Elternwille sollte berücksichtigt werden.
Auch Mitglied
Meschkapowitz stimmt gegen den Beschlussvorschlag. Der Elternwille
sollte Priorität haben. Seiner Meinung nach fördert dieser Beschluss eine Desintegration in
Emmerich. Dieser Beschluss bewirkt, dass sich einzelne Gruppen an bestimmten
Orten konzentrieren.
Mitlied Ulrich macht deutlich, dass Eltern die Möglichkeit haben, Kinder anderer Konfessionen an einer kath.
Bekenntnisschule anzumelden. Wenn die Eltern der Ausrichtung der
Bekenntnisschule zustimmen, entsteht den Kindern kein Nachteil und werden den Kinder mit katholischer
Konfession gleichgestellt.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Ulrich gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.