Sitzung: 18.06.2013 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau Andrea Schaffeld begrüßt alle
Anwesenden und stellt die Einrichtung Theodor-Brauer-Haus
vor, die es seit 1989 in Emmerich
gibt. Gearbeitet wird in den Werkbereichen Gastronomie,
Lager-Logistik, Hauswirtschaft,
Kosmetik/Körperpflege sowie Metall. Im Metallbereich arbeite das
TBH eng mit dem Kolping-Bildungswerk
zusammen. Das Kolping-Bildungswerk sei jedoch ein eigenständiger Verein, betont
Frau Schaffeld. In der Nebenstelle im St. Elisabeth-Kinderheim werden zudem
lernbehinderte Auszubildende in Hauswirtschaft sowie Wäschepflege betreut.
Insgesamt sind 106 Mitarbeiter beim TBH
beschäftigt. Am Standort Emmerich sind dies sechs
Ausbilder und Ausbilderinnen
(zuzüglich zwei Ausbilder bei Kolping), sieben Sozialpädagogen und
–pädagoginnen (inklusive Schulsozialarbeit aus
dem Bildungs- und Teilhabepaket) sowie zuzüglich
ein Sozialpädagoge bei Kolping, drei
Lehrkräfte und ein Jobcoach (Arbeitsvermittlung und
50fit-Programm.
Die unter 25 Jahre alten Teilnehmer
teilen sich am Standort Emmerich zum einen auf in acht
Jugendliche im Werkstattjahr, einem
Programm des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierbei handelt
es sich um Jugendliche, die die
Schulpflicht absolviert haben, die aber noch nicht in der Lage sind,
unter Arbeitsamts-Vorgaben den Tag zu
gestalten. Dieses Angebot sei ganz niedrigschwellig.
Weiter befinden sich 33 Jugendliche in
der Berufsvorbereitung (gemeinsam mit Kolping). Diese
Maßnahme wird von der Agentur für
Arbeit finanziert und ist stärker leistungsorientiert. Hier werden
die jungen Erwachsenen unter anderem
auf das Nachholen des Hauptschulabschlusses vorbereitet.
Viele nutzen die Berufsvorbereitung,
um betriebliche Praktika zu machen, um dadurch eventuell
einen Ausbildungsplatz zu erhalten.
Ziel ist die Vermittlung in einen betrieblichen Ausbildungsplatz
oder eine betriebliche Arbeitsstelle.
Ziel sei nicht, möglichst lange im TBH zu bleiben. Frau Schaffeld
räumt jedoch ein, dass manche
Jugendliche lange Wege bräuchten, um die gesteckten Ziele zu
erreichen. Für die Betriebe gebe es
viele Möglichkeiten über Praktika oder andere Fördermöglichkeiten
der Agentur für Arbeit - hier nannte sie die relativ bekannte
Einstiegsqualifizierung EQJ -,
um Jugendliche kennen zu lernen und
ihnen dann eventuell eine Perspektive zu bieten. Weiter
führt sie aus, dass es auch die
Möglichkeit der kooperativen Ausbildung mit Betrieben gibt. Hier
wird die Ausbildung komplett
finanziert und dem Betrieb entstehen keine Kosten. Vom TBH erfolgen
die sozialpädagogische Begleitung
sowie Stütz- und Förderunterricht.
Weitere 33 Jugendliche befinden sich
in der Berufsausbildung (zuzüglich 12 bei Kolping). Hier finden zurzeit
Prüfungen statt. Frau Schaffeld erläutert, dass es grundsätzlich Aufgabe der
Berufsberatung
der Agentur für Arbeit (SGB III) ist,
Jugendlichen die Ersteingliederung (inklusive der Rehabilitanden
mit individueller Beeinträchtigung) zu
ermöglichen, und zwar unabhängig von der
finanziellen Situation
der Eltern. Das Werkstattjahr, die
(Reha-)Berufsvorbereitung, die Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche
– nicht jedoch für Jugendliche aus Bedarfsgemeinschaften nach SGB II – und
behindertenspezifische Berufsausbildungen fallen in die Zuständigkeit der
Agentur für Arbeit. Sind
darüber hinaus Maßnahmen erforderlich,
ist bei SGB II-Bezug die Zuständigkeit des Jobcenters
gegeben. Auf Nachfrage der
Vorsitzenden, ob Kinder von Hartz IV-Empfängern dadurch benachteiligt würden,
entgegnet Frau Schaffeld, dass dieses nicht der Fall sei und SGB II-Bezug
manchmal sogar
von Vorteil sein könne, da die Fördermöglichkeiten
des Jobcenters flexibler seien. Auch seien die Bedingungen der Arbeitsagentur
deutlich härter. Wer dort versage, habe nur noch eine Chance. Nur
beim Job Center können Jugendliche,
die mehrfach versagen, weiter gefördert werden.
Als mögliche
Hilfen für junge Menschen aus dem
Rechtskreis des SGB II führt sie das Betreuungsmodul 1 zur Vermittlung und
Aktivierung, das Maßnahmemodul 1 als Aktivierungshilfen U25 sowie die
Berufsausbildung für benachteiligte
Jugendliche in kooperativer und integrativer Form an. Jugendliche
mit Behinderung werden ausschließlich
von der Agentur für Arbeit finanziert. Mit 25 Jahren sei in allen
Förderungsgebieten die Schallgrenze erreicht.
Anhand eines Beispiels erläutert Frau
Schaffeld die Fördermöglichkeiten von Jugendlichen. Frau
Schaffeld betont, dass die Vielzahl
der Fördermöglichkeiten nur mit dem Jobcenter machbar sei. Der exemplarische
Förderverlauf ist der Niederschrift beigefügt – ebenso wie die zuvor
aufgeführten Fördermöglichkeiten junger Erwachsener im SGB II.
Die Vorsitzende bittet Frau Schaffeld,
auch Ausführungen zu Fördermöglichkeiten für Menschen
über 25 Jahren zu machen. Hier führt
Frau Schaffeld aus, dass die Möglichkeit besteht, grundlegende Qualifizierungen
nachzuholen, z. B. den Gabelstaplerschein. Diese definierten Angebote bringen
zumindest Zertifikate, wodurch die
Arbeitsvermittlung erleichtert werden kann. Auch Umschulungsmöglichkeiten
bestehen. Hier wird erwartet, dass der für drei Jahre angelegte
Ausbildungsstoff in der Hälfte der Ausbildungszeit geschafft wird. Auch werden
für diejenigen, die eine betriebliche Ausbildung absolviert haben und die
Abschlussprüfung nicht bestanden und nicht mehr wiederholt haben Vorbereitungen
auf externe Prüfungen beiden Kammern angeboten. Diese dauern
fünf Monate wund werden in Vollzeit
durchgeführt. Für Langzeitarbeitslose werden 1- €-Jobs angeboten, damit sie an
eine Beschäftigung gewöhnt werden. Hier nennt Frau Schaffeld die drei Stellen
im Sozialkaufhaus. Ferner gibt es das 50fit-Programm und Vermittlungsangebote
für Menschen, um
diese mit Unterstützung auf dem ersten
Arbeitsmarkt unterzubringen.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden, ob die
genannten psychischen Erkrankungen der Menschen als Behinderung anerkannt
werden können und sie dadurch in einen anderen Förderbereich fallen
könnten, teilt Frau Schaffeld mit,
dass man sich bei den Störungen der Teilnehmer des TBH in einer Grauzone
bewege, die nicht zu einer Kennziffer führe, wo die Behandlung durch die
Krankenkasse
möglich werde. Dennoch seien die Beeinträchtigungen
vorhanden.
Frau Schnieders möchte wissen, wie der
Anteil von Frauen und Männern bei den Teilnehmern
hinsichtlich der Ausbildungen liegt.
Der sei in Emmerich sehr traditionell, so Frau Schaffeld. Es gebe
jedoch immer wieder einzelne männliche
Auszubildende im Friseurbereich, bei den Köchen seien
auch junge Frauen in der Ausbildung, im
Servicebereich seien es überwiegend junge Frauen.
Da das Thema der häuslichen Gewalt
mehrfach angesprochen wurde, bietet Frau Schnieders an,
hier das Gespräch mit dem Runden Tisch
zu führen.
Die Vorsitzende dankt für den
gewährten Einblick in die Arbeit, die wertvoll und wichtig ist und
wünscht viel Erfolg, junge Menschen in
ein erfolgreiches Berufsleben zu führen.