Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Andrea Schaffeld begrüßt alle Anwesenden und stellt die Einrichtung Theodor-Brauer-Haus

vor, die es seit 1989 in Emmerich gibt. Gearbeitet wird in den Werkbereichen Gastronomie,

Lager-Logistik, Hauswirtschaft, Kosmetik/Körperpflege sowie Metall. Im Metallbereich arbeite das

TBH eng mit dem Kolping-Bildungswerk zusammen. Das Kolping-Bildungswerk sei jedoch ein eigenständiger Verein, betont Frau Schaffeld. In der Nebenstelle im St. Elisabeth-Kinderheim werden zudem lernbehinderte Auszubildende in Hauswirtschaft sowie Wäschepflege betreut.

 

 Insgesamt sind 106 Mitarbeiter beim TBH beschäftigt. Am Standort Emmerich sind dies sechs

Ausbilder und Ausbilderinnen (zuzüglich zwei Ausbilder bei Kolping), sieben Sozialpädagogen und

 –pädagoginnen (inklusive Schulsozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket) sowie zuzüglich

ein Sozialpädagoge bei Kolping, drei Lehrkräfte und ein Jobcoach (Arbeitsvermittlung und

50fit-Programm.

 

Die unter 25 Jahre alten Teilnehmer teilen sich am Standort Emmerich zum einen auf in acht

Jugendliche im Werkstattjahr, einem Programm des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierbei handelt

es sich um Jugendliche, die die Schulpflicht absolviert haben, die aber noch nicht in der Lage sind,

unter Arbeitsamts-Vorgaben den Tag zu gestalten. Dieses Angebot sei ganz niedrigschwellig.

 

Weiter befinden sich 33 Jugendliche in der Berufsvorbereitung (gemeinsam mit Kolping). Diese

Maßnahme wird von der Agentur für Arbeit finanziert und ist stärker leistungsorientiert. Hier werden

die jungen Erwachsenen unter anderem auf das Nachholen des Hauptschulabschlusses vorbereitet.

Viele nutzen die Berufsvorbereitung, um betriebliche Praktika zu machen, um dadurch eventuell

einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Ziel ist die Vermittlung in einen betrieblichen Ausbildungsplatz

oder eine betriebliche Arbeitsstelle. Ziel sei nicht, möglichst lange im TBH zu bleiben. Frau Schaffeld

räumt jedoch ein, dass manche Jugendliche lange Wege bräuchten, um die gesteckten Ziele zu

erreichen. Für die Betriebe gebe es viele Möglichkeiten über Praktika oder andere Fördermöglichkeiten

der Agentur für Arbeit  - hier nannte sie die relativ bekannte Einstiegsqualifizierung EQJ -,

um Jugendliche kennen zu lernen und ihnen dann eventuell eine Perspektive zu bieten. Weiter

führt sie aus, dass es auch die Möglichkeit der kooperativen Ausbildung mit Betrieben gibt. Hier

wird die Ausbildung komplett finanziert und dem Betrieb entstehen keine Kosten. Vom TBH erfolgen

die sozialpädagogische Begleitung sowie Stütz- und Förderunterricht.

 

Weitere 33 Jugendliche befinden sich in der Berufsausbildung (zuzüglich 12 bei Kolping). Hier finden zurzeit Prüfungen statt. Frau Schaffeld erläutert, dass es grundsätzlich Aufgabe der Berufsberatung

der Agentur für Arbeit (SGB III) ist, Jugendlichen die Ersteingliederung (inklusive der Rehabilitanden

mit individueller Beeinträchtigung) zu ermöglichen, und  zwar unabhängig von der finanziellen Situation

der Eltern. Das Werkstattjahr, die (Reha-)Berufsvorbereitung, die Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche – nicht jedoch für Jugendliche aus Bedarfsgemeinschaften nach SGB II – und behindertenspezifische Berufsausbildungen fallen in die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit. Sind

darüber hinaus Maßnahmen erforderlich, ist bei SGB II-Bezug die Zuständigkeit des Jobcenters

gegeben. Auf Nachfrage der Vorsitzenden, ob Kinder von Hartz IV-Empfängern dadurch benachteiligt würden, entgegnet Frau Schaffeld, dass dieses nicht der Fall sei und SGB II-Bezug manchmal sogar

von Vorteil sein könne, da die Fördermöglichkeiten des Jobcenters flexibler seien. Auch seien die Bedingungen der Arbeitsagentur deutlich härter. Wer dort versage, habe nur noch eine Chance. Nur

beim Job Center können Jugendliche, die mehrfach versagen, weiter gefördert werden.  Als mögliche

Hilfen für junge Menschen aus dem Rechtskreis des SGB II führt sie das Betreuungsmodul 1 zur Vermittlung und Aktivierung, das Maßnahmemodul 1 als Aktivierungshilfen U25 sowie die

Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche in kooperativer und integrativer Form an. Jugendliche

mit Behinderung werden ausschließlich von der Agentur für Arbeit finanziert. Mit 25 Jahren sei in allen Förderungsgebieten die Schallgrenze erreicht.

 

Anhand eines Beispiels erläutert Frau Schaffeld die Fördermöglichkeiten von Jugendlichen. Frau

Schaffeld betont, dass die Vielzahl der Fördermöglichkeiten nur mit dem Jobcenter machbar sei. Der exemplarische Förderverlauf ist der Niederschrift beigefügt – ebenso wie die zuvor aufgeführten Fördermöglichkeiten junger Erwachsener im SGB II.

                    

Die Vorsitzende bittet Frau Schaffeld, auch Ausführungen zu Fördermöglichkeiten für Menschen

über 25 Jahren zu machen. Hier führt Frau Schaffeld aus, dass die Möglichkeit besteht, grundlegende Qualifizierungen nachzuholen, z. B. den Gabelstaplerschein. Diese definierten Angebote bringen

zumindest Zertifikate, wodurch die Arbeitsvermittlung erleichtert werden kann. Auch Umschulungsmöglichkeiten bestehen. Hier wird erwartet, dass der für drei Jahre angelegte Ausbildungsstoff in der Hälfte der Ausbildungszeit geschafft wird. Auch werden für diejenigen, die eine betriebliche Ausbildung absolviert haben und die Abschlussprüfung nicht bestanden und nicht mehr wiederholt haben Vorbereitungen auf externe Prüfungen beiden Kammern angeboten. Diese dauern

fünf Monate wund werden in Vollzeit durchgeführt. Für Langzeitarbeitslose werden 1- €-Jobs angeboten, damit sie an eine Beschäftigung gewöhnt werden. Hier nennt Frau Schaffeld die drei Stellen im Sozialkaufhaus. Ferner gibt es das 50fit-Programm und Vermittlungsangebote für Menschen, um

diese mit Unterstützung auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzubringen.

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, ob die genannten psychischen Erkrankungen der Menschen als Behinderung anerkannt werden können und sie dadurch in einen anderen Förderbereich fallen

könnten, teilt Frau Schaffeld mit, dass man sich bei den Störungen der Teilnehmer des TBH in einer Grauzone bewege, die nicht zu einer Kennziffer führe, wo die Behandlung durch die Krankenkasse

möglich werde. Dennoch seien die Beeinträchtigungen vorhanden.

 

Frau Schnieders möchte wissen, wie der Anteil von Frauen und Männern bei den Teilnehmern

hinsichtlich der Ausbildungen liegt. Der sei in Emmerich sehr traditionell, so Frau Schaffeld. Es gebe

jedoch immer wieder einzelne männliche Auszubildende im Friseurbereich, bei den Köchen seien

auch junge Frauen in der Ausbildung, im Servicebereich seien es überwiegend junge Frauen.

Da das Thema der häuslichen Gewalt mehrfach angesprochen wurde, bietet Frau Schnieders an,

hier das Gespräch mit dem Runden Tisch zu führen.

 

Die Vorsitzende dankt für den gewährten Einblick in die Arbeit, die wertvoll und wichtig ist und

wünscht viel Erfolg, junge Menschen in ein erfolgreiches Berufsleben zu führen.