Zum vorliegenden Entwurf führt Bürgermeister Diks aus, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein für die meisten der aufgelisteten Dinge nicht zuständig ist. Als Schulträger ist die Stadt zuständig für die Bereitstellung von Gebäude, Sekretärin und Hausmeister. Die Zuständigkeit für die inhaltliche Ausgestaltung liege beim Land NRW. Allerdings will die Stadtverwaltung bei drei Veranstaltungen informieren, damit die Eltern später ihr Votum abgeben können. Der Bürgermeister hebt hervor, dass eine Antragstellung an den Rat wegen Nichtzuständigkeit entbehrlich ist. Er betont jedoch, dass er es für durchaus richtig hält, sich mit der Thematik zu beschäftigen und schlägt vor, zur nächsten Sitzung einen Referenten oder eine Referentin z. B. von der Schulleitung oder vom Schulamt des Kreises Kleve einzuladen, um zu klären, ob die aufgelisteten Eckpunkte im Antragsentwurf umsetzbar sind.