Sitzung: 20.02.2013 Integrationsrat
Zum vorliegenden Entwurf führt Bürgermeister Diks aus, dass der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein für die meisten der aufgelisteten Dinge nicht zuständig
ist. Als Schulträger ist die Stadt zuständig für die Bereitstellung von
Gebäude, Sekretärin und Hausmeister. Die Zuständigkeit für die inhaltliche
Ausgestaltung liege beim Land NRW. Allerdings will die Stadtverwaltung bei drei
Veranstaltungen informieren, damit die Eltern später ihr Votum abgeben können.
Der Bürgermeister hebt hervor, dass eine Antragstellung an den Rat wegen
Nichtzuständigkeit entbehrlich ist. Er betont jedoch, dass er es für durchaus
richtig hält, sich mit der Thematik zu beschäftigen und schlägt vor, zur
nächsten Sitzung einen Referenten oder eine Referentin z. B. von der
Schulleitung oder vom Schulamt des Kreises Kleve einzuladen, um zu klären, ob
die aufgelisteten Eckpunkte im Antragsentwurf umsetzbar sind.