Sitzung: 13.06.2013 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 15 1004/2013
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die in der
Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Abänderung der Fristen
bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 –
7 LWG NRW der Stadt Emmerich am Rhein vom 14.07.2010 (Fristensatzung).
Herr Gruyters fasst zunächst den
Werdegang der bestehenden Fristensatzung bis zum jetzigen Zeitpunkt zusammen.
Er schlägt dem Betriebsausschuss vor, diese in Gänze aufzuheben. Im LWG
NRW sind nach wie vor die Überprüfungen
der privaten Grundstücke in Wasserschutzzonen und der gewerblich genutzten
Grundstücke vorgesehen.
Auf eine Nachfrage von Herrn
Schoppmann, ob geplant sei, die
Wasserschutzzonen zu erweitern, antwortet Herr Gruyters, dass es die jetzigen
Wasserschutzzonen bereits seit 1995 gibt und seines Wissens nach keine Änderungen
geplant sind.
An dieser Stelle hält Frau Sickelmann
ein kurzes Plädoyer für die Existenz der Wasserschutzzonen, von denen jeder
Bürger im Alltag in Form der guten Wasserqualität sehr profitiert.
Eine Nachfrage von Herrn Gabriel
betrifft den Umstand, dass seinerzeit eine eigene Stelle für die Bearbeitung
der Dichtheitsprüfungen eingerichtet worden ist. Er wendet ein, ob nunmehr aufgrund
der Aufhebung der Satzung dieser Arbeitsplatz noch notwendig sei.
Herr Gruyters antwortet, dass nach
wie vor durch die noch bestehenden Aufgaben sowie die Beratungstätigkeit für
die Bürger der Erhalt der Stelle
gerechtfertigt ist.
Auch Herr Spiegelhoff erläutert
nochmals kurz die Historie der Fristensatzung bis zum heutigen Tag und begrüßt
ausdrücklich die jetzt vorgesehene Aufhebung.
Herr Tepaß und Herr Spiegelhoff
stellen den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.