Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 – 7 LWG NRW der Stadt Emmerich am Rhein vom 14.07.2010 (Fristensatzung).


 

Herr Gruyters fasst zunächst den Werdegang der bestehenden Fristensatzung bis zum jetzigen Zeitpunkt zusammen. Er schlägt dem Betriebsausschuss vor, diese in Gänze aufzuheben. Im LWG NRW  sind nach wie vor die Überprüfungen der privaten Grundstücke in Wasserschutzzonen und der gewerblich genutzten Grundstücke vorgesehen.

Auf eine Nachfrage von Herrn Schoppmann, ob  geplant sei, die Wasserschutzzonen zu erweitern, antwortet Herr Gruyters, dass es die jetzigen Wasserschutzzonen bereits seit 1995 gibt und seines Wissens nach keine Änderungen geplant sind.

An dieser Stelle hält Frau Sickelmann ein kurzes Plädoyer für die Existenz der Wasserschutzzonen, von denen jeder Bürger im Alltag in Form der guten Wasserqualität sehr profitiert.

Eine Nachfrage von Herrn Gabriel betrifft den Umstand, dass seinerzeit eine eigene Stelle für die Bearbeitung der Dichtheitsprüfungen eingerichtet worden ist. Er wendet ein, ob nunmehr aufgrund der Aufhebung der Satzung dieser Arbeitsplatz noch notwendig sei.

Herr Gruyters antwortet, dass nach wie vor durch die noch bestehenden Aufgaben sowie die Beratungstätigkeit für die Bürger der Erhalt der  Stelle gerechtfertigt ist.

Auch Herr Spiegelhoff erläutert nochmals kurz die Historie der Fristensatzung bis zum heutigen Tag und begrüßt ausdrücklich die jetzt vorgesehene Aufhebung.

 

Herr Tepaß und Herr Spiegelhoff stellen den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.