Sitzung: 25.06.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05 - 15 0990/2013
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das Windkraftkonzept als
informelles Planungskonzept und beauftragt die Verwaltung, die Einleitung eines
Verfahrens zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die
Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen vorzubereiten.
Beigeordneter Dr.
Wachs erläutert, dass er das Wesentliche schon am Anfang der Sitzung bei der
Diskussion zur Geschäftsordnung vorgetragen hat. Die eigentliche Arbeit im
Hinblick auf die Frage der Zulässigkeit der einzelnen Windenergieanlagen kommt
erst noch mit der formellen Bauleitplanung, insbes. mit der
Flächennutzungsplanung. Es geht hier um das Konzept mit den bereits
dargestellten Rahmenbedingungen. Das Konzept hat im Ergebnis, was auch den
Unterlagen zu entnehmen ist, entsprechende Potentialflächen
herauskristallisiert. Diese Potentialflächen, siehe auch nachfolgende
Tagesordnungspunkte 6 – 9, sind an den Flächen der entsprechenden Antragsteller
gespiegelt worden. Die Flächen, die auf Grund der konzeptionellen Ausarbeitung
nicht mehr von Relevanz sind, sind
herausgenommen worden. In der weiteren Betrachtung bleiben die Flächen
drin, die in den Potentialflächen liegen und nach weiteren Kriterien
entsprechend zu betrachten sind.
Der Vortrag von
Herrn Hardt wird von Folien aus dem Konzept zur Bestimmung von
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in der Stadt Emmerich am Rhein
begleitet. Dieses Konzept wurde den Ausschussmitgliedern im Anschluss an die
Sitzung verteilt.
Herr Hardt trägt
vor, dass vor einiger Zeit dem Ausschuss ein Zwischenbericht vorgelegt wurde,
in dem die ersten Analysestufen vorgestellt wurden. In der heutigen Sitzung
soll das vollständige Konzept vorgestellt werden. Von der Grob- bis zur
Feinprüfung. Diese Vorstellung ist allerdings nur ein Zwischenergebnis. Der
Ausschuss muss in weiteren Verfahren die nächsten Schritte einleiten in
Richtung Bauleitplanung, Flächennutzungsplanänderung, dort wird es weitere
Untersuchungen geben. In der heutigen Sitzung liegt der Schwerpunkt darauf den
Zwischenstand des Windkraftkonzept darzustellen. Der Ausschuss soll dieses als
kommunales Konzept beschließen.
Das Ziel der
Konzentrationszonen ist die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) im
Außenbereich zu steuern. Es soll ein schlüssiges Gesamtkonzept entstehen, auch
im Hinblick auf Windparks (2 u. mehr Anlagen). Der Windenergie-Erlass besagt,
dass der Windenergie substanziell Raum gegeben werden muss. Die Gemeinden
dürfen keine Verhinderungsplanung betreiben. Es kann jedoch rein theoretisch
sein, dass es Gemeinden in NRW gibt, die keine geeigneten Flächen für
Konzentrationszonen haben. Es muss mit bestem Willen abgeprüft werden, der
Windenergie substanziell Raum zu geben.
Das die Gemeinden in
NRW sich erneut mit dem Thema Windenergie befassen müssen, beruht auf den
Windenergieerlass 2011. Dieser gibt den Kommunen zwar Abwägungshilfen und
Kriterien an die Hand, letztendlich muss jede Kommune mit eigenen Maßstäben für
sich ein individuelles Konzept beschließen.
Der weitere Inhalt
des Vortrages von Herrn Hardt ist dem "Konzept zur Bestimmung von
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in der Stadt Emmerich am Rhein"
zu entnehmen.
Nach dem Vortrag von
Herrn Hardt möchte Mitglied Spiertz wissen, welche Anzahl von WEA's Herr Hardt
sich im Bereich des Hetterbogens vorstellen könnte.
Herr Hardt antwortet
darauf, dass er sich 4 – 6 Anlagen vorstellen könnte, wenn man davon ausgeht,
dass die einzelnen Anlagen einen Abstand von 300 m oder 400 m zu einander haben
werden. Dieses ist jedoch eine rein theoretische Betrachtung, weil die Flächen
noch mal zusammenschrumpfen werden, wenn weitere Themen wie z. B. Artenschutz,
Immissionsschutz und optisch bedrohende Wirkung berücksichtigt werden. Zunächst
wird eine Filterung durch die Kommune mittels Konzept statt finden, dann wird
die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes in Angriff genommen, woraus
sich evtl. weitere neue Erkenntnisse ergeben. Der Anlagenbetreiber selber, muss
bei seiner Suche nach einem geeigneten Standort noch tiefer ins Detail
einsteigen. Zum Schluss werden vielleicht nur noch 3 WEA's möglich sein.
Mitglied Sickelmann
hat mehrere Fragen. Die Prüfkriterien für die Potentialflächen und die
Aufstellung eines Konzeptes begrüßt ihre Fraktion, weil ja drei Anträge
vorliegen, mit denen gerecht umgegangen werden muss. Ihre Fraktion hat jedoch
den Eindruck gewonnen, dass es ein relativ restriktives Konzept für die
Windenergie wird. Insbesondere, weil schon bei den harten Tabuzonen die 1.000
m-Pufferzone zum Maßnahmenkonzept Vogelschutz "Unterer Niederrhein"
eingepflegt wurde. Dieses Maßnahmenkonzept besteht aus 269 Seiten, welche
Mitglied Sickelmann zur Vorbereitung in 1 Woche nur quer lesen konnte. Es würde
sie interessieren, woraus Herr Hardt zwingend ableitet, dass hier die 1.000 m
einzuhalten sind und auch eine genaue Gebietskulisse, die sie nicht gefunden
hat. Auf Seite 235 des Maßnahmenkonzeptes Vogelschutz "Unterer
Niederrhein" empfiehlt das LANUV mind. 1.000 m Abstand von
Vogelschutzgebieten, soweit windkraftempfindliche Arten vorkommen. Die Klärung
des Abstandes bedarf jedoch der genauen Prüfung nach der FFH-Verträglichkeitsprüfung.
Mitglied Sickelmann gibt zu Bedenken, dass wenn im FNP nun diese 1.000 m für
die Vogelschutzgebiete festgelegt werden, in diesen Bereichen die Prüfung des
Artenschutzes als harte Tabuzone ja nicht mehr statt findet, weil mit der
Beschlussfassung gewollt wird, dass die Prüfung dieser harten Tabuzone in
diesen Bereichen grundsätzlich ausgeschlossen wird. Damit nicht der Vorwurf der
Restriktion eingehandelt wird, möchte ihre Fraktion die genaue Gebietskulisse
haben und wissen wo Herr Hardt das herleitet, ob er die Ergebnisse der
Artenschutzprüfung schon besser kenne oder eine Tendenz habe. Der
Windenergieerlass besagt eigentlich, dass an Bundesstraßen, an
Infrastruktureinrichten WEA's ermöglicht werden sollen.
Herr Hardt erklärt,
dass man sich bei den 1.000 m Abstandfläche an die Studie des LANUV
orientiert und diese
Flächen in die Tabubereiche hineingenommen habe, weil ansonsten die Stadt
Emmerich diese gesamten Bereiche intensivst hätte untersuchen lassen müssen.
Bei diesen Flächen handelt es sich um einen riesigen Anteil des Stadtgebietes.
Das LANUV schreibt, dass bei Unterschreitung der Abstände, was durchaus denkbar
wäre, eine dezidierte Artenschutzprüfung durchgeführt werden muss. D. h., dass
dann riesige Teile des Stadtgebietes einer Artenschutzprüfung unterzogen werden
müssten, was einen riesigen Kosten- und Zeitfaktor darstellen würde. Die
Teilbereiche "Hetterbogen" und "Vrasselt" sind im Hinblick
auf die zu prüfenden riesigen Flächen hinsichtlich des Arten- und Vogelschutzes
und deren einzuhaltenden Abstandflächen, ganz pragmatische Vorschläge.
Mitglied Sickelmann
weist auf den Widerspruch hin, dass das Büro StadtUmbau die Empfehlung der
1.000 m Abstandfläche in das Konzept übernommen hat, um der Stadt Emmerich
Kosten zu ersparen. Die Stadt Emmerich kann jedoch die vielen Antragsteller mit
dieser restriktiven Flächenausweisung schon jetzt kaum zufrieden stellen. In
diesem Punkt findet Mitglied Sickelmann das Konzept angreifbar.
Es sei denn, man
kann die 1.000 m ganz sicher als Pufferzone ansetzen, weil es schon
Erkenntnisse aus der Artenschutzprüfung gibt oder auf Grund von
Untersuchungsergebnissen aus früheren Jahren.
Wenn allerdings
politisch eine restriktive Planung gewollt ist, dann widerspricht dies den
Zielen des Klimaschutzes und der Umsteuerung zur Energiewende.
Mitglied Sickelmann
und ihre Fraktion wird sich heute enthalten, weil sie wissen möchte, wie man
das mit dem Vogelschutzgebiet händeln kann und was es dazu schon an Unterlagen
gibt.
Herr Hardt erwidert,
dass es nicht nur den Grund gibt Geld zu sparen, sondern es auch eine
pragmatische Lösung sein soll. Die von den Kommunen zu erarbeitenden Konzepte
sollen in sich schlüssig und Ziel führend sein. Dazu gehört auch, dass man ganz
schnell die Flächen herausfiltert, die die größten Chancen auf Realisierung
haben. Die Flächen, die sehr nahe zu Vogelschutz- und Naturschutzgebieten
liegen, haben natürlich geringere Chancen, weil dort empfindlichere Arten
vorkommen, d. h. dass die Wahrscheinlichkeit, dass in diesen Bereichen Standorte
zu finden sind, deutlich geringer ist, als in den beiden Standorten, die das
Büro StadtUmbau herausgefiltert hat.
Erster Beigeordneter
Dr. Wachs geht noch mal auf die Frage der schnellen und zeitnahen Umsetzung
ein. Er möchte vor Augen halten, wie schwer man es sich in den geführten
Diskussionen in 2004 und den Vorjahren im Sinne der Umsetzung gemacht hat. Von
politischer Seite wurde der "Hetterbogen" avisiert doch von der
Bezirksregierung gab es negative Stellungnahmen. Der "Hetterbogen"
war schon gestorben. Kurz danach haben die Niederländer ihren Bestemmingsplan
verabschiedet.
Die Vorrangzonen und
das WEA-Potential von 2004 kann man sich auf die heutigen Flächen
"Hetterbogen" und "Vrasselt" übertragen vorstellen. Dazu
kommen die WEA's, die außerhalb dieser Flächen liegen, aber ihren
Bestandsschutz noch weiter haben. Wenn man diese Anlagen vor dem Hintergrund
einer schnellen Entscheidung zusammen zählt, dann ist in Richtung Emmerich und
Windenergie ausreichend Potential vorhanden. Es sollten nicht nur
Einzelinteressen verfolgt werden, sondern das Thema Windenergie im Sinne von
Windenergie für die Stadt Emmerich sollte vernünftig abgearbeitet werden.
Herr Hardt stellt
klar, dass das von der StadtUmbau erarbeite Konzept frei sein muss, von
jeglichen Angaben oder Informationen, wie viel Interessenten es gibt. In
manchen Kommunen gibt es wenig Interessenten, die kann man bedienen, dann sind
alle zufrieden. Und in manchen Kommunen gibt es ganz viele Interessenten, aber
es werden nicht alle zum Zuge kommen. Es kann aber nicht das Kriterium sein,
dass gesagt wird, wir haben viele Interessenten, also müssen wir mit den
Kriterien lockerer umgehen. Sondern das Konzept muss frei davon sein. Dieses
Konzept ist frei davon.
Mitglied Sickelmann
stimmt den Punkten 7, 8, 9 zu. Sie hat ja auch vorhin betont, dass es richtig
ist, das dieses ein Konzept ist, das bindend und gerecht für alle ist. Sie
fragt sich nur, woraus sich die 1.000 m Abstandzone ergibt und ist nach
Abschluss der Beratung zu dem Schluss gekommen, sie ergibt sich nicht zwingend
sondern ist eigentlich eine Vereinfachung des Planungsschrittes. Daher
erkundigt sich Mitglied Sickelmann, ob zur 1.000 m-Pufferzone nicht noch eine
Darstellung mit einer 500 m-Pufferzone zum Vogelschutzgebiet angefertigt werden
kann, dann hätte man eine größere Flexibilität im Sinne des Konzeptes. Sie
widerspricht der Behauptung allen Gundstücksansinnen und –wünschen entsprechen
zu wollen. Ihre Fraktion will eine vernünftige und ordnende Planung. Und in dem
Konzept sieht ihre Fraktion eine Ungerechtigkeit und befürchtet eine rechtliche
Angreifbarkeit. Ihre Fraktion wird sich daher, bis zur Klärung in der nächsten
Ratssitzung, heute enthalten.
Mitglied ten Brink
interessiert sich für die Abstände zur niederländischen Wohnbebauung. Er hätte
gerne gewusst, wie diese Abstände tatsächlich sind und ob die Radien von 300 m
bzw. 500 m zu Wohnnutzungen gesetzlich vorgegeben sind.
Herr Hardt erklärt,
dass bei der Planung auch die Abstände zu den Wohnbebauungen bzw. Gehöften auf
der niederländischen Seite berücksichtigt werden und dass zudem ein Abstand von
100 m zur Staatsgrenze eingehalten wird. Mit dieser Planung wird eine
Abgrenzung vorgenommen, die wesentlich freundlicher und verträglicher gegen
über Wohnnutzung ist, als das die Niederländer mit ihrer Planung gemacht haben,
die relativ nah an die Grenze heranrückt. Die Radien von 300 m bzw. 500 m sind
Faustformeln. Wichtig dabei ist, dass der Immissionsschutz zur nächstgelegenen
Wohnbebauung eingehalten wird. Die Faustformel besagt, dass Anlagen (man kann hier von einer Gesamthöhe
von rd. 150 m ausgehen), die einen Abstand des 2 ½-fachen bis 3-fachen der
Anlagenhöhe bis zur nächstgelegenen Wohnbebauung einhalten, im akzeptablen
Bereich liegen könnten. Da jede Anlage andere Geräusche produziert, weil sie
andere Rotoren und Getriebe hat, ist immer eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Es ist davon auszugehen, wenn z. B. bei einer Anlagenhöhe von 150 m, weniger
als das 2 ½-fache der Anlagenhöhe an Abstand zu nächsten Wohnbebauung
eingehalten wird, dass man dann schon bei der Genehmigungsbehörde auf Granit
beißt. Es wird für jeden Einzelfall zum Standort und zur Anlage, ein spezielles
Schallgutachten anzufertigen sein.
Mitglied ten Brink
erkundigt sich, ob es Sinn macht, die festgestellten Kleinstflächen in Elten
und Hüthum auch in den sachlichen Flächennutzungsplan aufzunehmen?
Die Empfehlung des
Herrn Hardt und des Büro StadtUmbau ist ein Nein.
Mitglied Sickelmann
erinnert daran, dass ihre Frage noch nicht beantwortet wurde, ob es möglich ist
eine Planungsebene mit dem 500 m Abstand zu erstellen, worüber dann, nach
Klärung des Abstandbedarfs und nach einer genauen Prüfung im Rahmen der
FFH-Verträglichkeit, eine Schablone gelegt werden könnte. Damit der Ausschuss
es sich mit der Planung nicht gar einfach macht, wie ihm vorgeschlagen wird.
Herr Hardt weist die
Frage zurück. Er ist nicht der richtige Adressat. Das Konzept ist vorgelegt
worden. Der Wunsch der Grünen-Fraktion müsste als Antrag formuliert werden und
dann durch den Ausschuss und den Rat gewollt sein. Das ganze zieht schließlich
Konsequenzen nach sich. Letztendlich ist es jedoch eine kommunale Entscheidung.
Herr Kemkes macht
einen Versuch zur Klärung des 1.000 m Abstandes beizutragen. Er erläutert, dass
die in Rede stehenden 1.000 m ja auch Vorgaben sind, die auch von Seiten der
Unteren Landschaftsbehörde und deren vertretenen Behörden, sich mit diesen
Fachdaten beschäftigen und die später ja auch im Flächennutzungsplanverfahren
beteiligt werden, diese Abstände letztendlich auf Grund der besonderen
Qualitäten dieser Schutzgebiet die hier angesprochen sind, einfordern werden.
Und das ist ja das, was im Erlass ausgesagt wird, dass Abstände von mind. 300
m, aber auch größere Abstände gefordert werden, wenn Schutzgebiete mit gewissen
Qualitäten eben diese Abstände erfordern. Dieses trifft genau auf die
Schutzgebiete in Emmerich zu.
Herr Hardt
bestätigt, dass mit der Unteren Landschaftsbehörde Vorgespräche statt gefunden
haben, um deren Beurteilung zu erfahren. Dabei wurden Sachargumente
ausgetauscht. In Emmerich gibt es sehr hochwertige Schutzgebiete mit sehr
vielen empfindlichen Arten. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich in dem 1.000
m-Bereich auch diese Tiere befinden und Störeinflüsse möglich sind, ist sehr
hoch. Bei einem Unterschreiten der 1.000 m müssen gute Gründe vorgebracht
werden und dieser Bereich wird untersucht werden müssen. Das pragmatische
Vorgehen ist, einen Weg zu suchen um möglichst schnell, einfach und Ziel
führend Flächen herauszufiltern, die die größtmögliche Realisierungschance für
einen Windpark haben. Von daher glaubt Herr Hardt schon, dass das Konzept vor
einem Richter konsistent ist. Die 1.000 m Abgrenzung zu den sehr hochwertigen
Schutzgebieten ist durchaus gerechtfertigt. Das Büro StadtUmbau hat dieses
angemessen begründet.
Mitglied Sickelmann
fragt an, ob ihr die genaue Abgrenzung der Gebietskulisse mit der 1.000 m
Abstandzone zur Verfügung gestellt werden kann. Dieses wird ihr von Herrn Hardt
zugesagt, sofern diese nicht in den vorliegen Unterlagen vorhanden ist.
Es wird Antrag nach
Vorlage gestellt.