Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das Windkraftkonzept als informelles Planungskonzept und beauftragt die Verwaltung, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen vorzubereiten.

 


Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass er das Wesentliche schon am Anfang der Sitzung bei der Diskussion zur Geschäftsordnung vorgetragen hat. Die eigentliche Arbeit im Hinblick auf die Frage der Zulässigkeit der einzelnen Windenergieanlagen kommt erst noch mit der formellen Bauleitplanung, insbes. mit der Flächennutzungsplanung. Es geht hier um das Konzept mit den bereits dargestellten Rahmenbedingungen. Das Konzept hat im Ergebnis, was auch den Unterlagen zu entnehmen ist, entsprechende Potentialflächen herauskristallisiert. Diese Potentialflächen, siehe auch nachfolgende Tagesordnungspunkte 6 – 9, sind an den Flächen der entsprechenden Antragsteller gespiegelt worden. Die Flächen, die auf Grund der konzeptionellen Ausarbeitung nicht mehr von Relevanz sind, sind  herausgenommen worden. In der weiteren Betrachtung bleiben die Flächen drin, die in den Potentialflächen liegen und nach weiteren Kriterien entsprechend zu betrachten sind.

 

Der Vortrag von Herrn Hardt wird von Folien aus dem Konzept zur Bestimmung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in der Stadt Emmerich am Rhein begleitet. Dieses Konzept wurde den Ausschussmitgliedern im Anschluss an die Sitzung verteilt.

Herr Hardt trägt vor, dass vor einiger Zeit dem Ausschuss ein Zwischenbericht vorgelegt wurde, in dem die ersten Analysestufen vorgestellt wurden. In der heutigen Sitzung soll das vollständige Konzept vorgestellt werden. Von der Grob- bis zur Feinprüfung. Diese Vorstellung ist allerdings nur ein Zwischenergebnis. Der Ausschuss muss in weiteren Verfahren die nächsten Schritte einleiten in Richtung Bauleitplanung, Flächennutzungsplanänderung, dort wird es weitere Untersuchungen geben. In der heutigen Sitzung liegt der Schwerpunkt darauf den Zwischenstand des Windkraftkonzept darzustellen. Der Ausschuss soll dieses als kommunales Konzept beschließen.

 

Das Ziel der Konzentrationszonen ist die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich zu steuern. Es soll ein schlüssiges Gesamtkonzept entstehen, auch im Hinblick auf Windparks (2 u. mehr Anlagen). Der Windenergie-Erlass besagt, dass der Windenergie substanziell Raum gegeben werden muss. Die Gemeinden dürfen keine Verhinderungsplanung betreiben. Es kann jedoch rein theoretisch sein, dass es Gemeinden in NRW gibt, die keine geeigneten Flächen für Konzentrationszonen haben. Es muss mit bestem Willen abgeprüft werden, der Windenergie substanziell Raum zu geben.

Das die Gemeinden in NRW sich erneut mit dem Thema Windenergie befassen müssen, beruht auf den Windenergieerlass 2011. Dieser gibt den Kommunen zwar Abwägungshilfen und Kriterien an die Hand, letztendlich muss jede Kommune mit eigenen Maßstäben für sich ein individuelles Konzept beschließen.

 

Der weitere Inhalt des Vortrages von Herrn Hardt ist dem "Konzept zur Bestimmung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in der Stadt Emmerich am Rhein" zu entnehmen.

 

Nach dem Vortrag von Herrn Hardt möchte Mitglied Spiertz wissen, welche Anzahl von WEA's Herr Hardt sich im Bereich des Hetterbogens vorstellen könnte.

 

Herr Hardt antwortet darauf, dass er sich 4 – 6 Anlagen vorstellen könnte, wenn man davon ausgeht, dass die einzelnen Anlagen einen Abstand von 300 m oder 400 m zu einander haben werden. Dieses ist jedoch eine rein theoretische Betrachtung, weil die Flächen noch mal zusammenschrumpfen werden, wenn weitere Themen wie z. B. Artenschutz, Immissionsschutz und optisch bedrohende Wirkung berücksichtigt werden. Zunächst wird eine Filterung durch die Kommune mittels Konzept statt finden, dann wird die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes in Angriff genommen, woraus sich evtl. weitere neue Erkenntnisse ergeben. Der Anlagenbetreiber selber, muss bei seiner Suche nach einem geeigneten Standort noch tiefer ins Detail einsteigen. Zum Schluss werden vielleicht nur noch 3 WEA's möglich sein.

 

Mitglied Sickelmann hat mehrere Fragen. Die Prüfkriterien für die Potentialflächen und die Aufstellung eines Konzeptes begrüßt ihre Fraktion, weil ja drei Anträge vorliegen, mit denen gerecht umgegangen werden muss. Ihre Fraktion hat jedoch den Eindruck gewonnen, dass es ein relativ restriktives Konzept für die Windenergie wird. Insbesondere, weil schon bei den harten Tabuzonen die 1.000 m-Pufferzone zum Maßnahmenkonzept Vogelschutz "Unterer Niederrhein" eingepflegt wurde. Dieses Maßnahmenkonzept besteht aus 269 Seiten, welche Mitglied Sickelmann zur Vorbereitung in 1 Woche nur quer lesen konnte. Es würde sie interessieren, woraus Herr Hardt zwingend ableitet, dass hier die 1.000 m einzuhalten sind und auch eine genaue Gebietskulisse, die sie nicht gefunden hat. Auf Seite 235 des Maßnahmenkonzeptes Vogelschutz "Unterer Niederrhein" empfiehlt das LANUV mind. 1.000 m Abstand von Vogelschutzgebieten, soweit windkraftempfindliche Arten vorkommen. Die Klärung des Abstandes bedarf jedoch der genauen Prüfung nach der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Mitglied Sickelmann gibt zu Bedenken, dass wenn im FNP nun diese 1.000 m für die Vogelschutzgebiete festgelegt werden, in diesen Bereichen die Prüfung des Artenschutzes als harte Tabuzone ja nicht mehr statt findet, weil mit der Beschlussfassung gewollt wird, dass die Prüfung dieser harten Tabuzone in diesen Bereichen grundsätzlich ausgeschlossen wird. Damit nicht der Vorwurf der Restriktion eingehandelt wird, möchte ihre Fraktion die genaue Gebietskulisse haben und wissen wo Herr Hardt das herleitet, ob er die Ergebnisse der Artenschutzprüfung schon besser kenne oder eine Tendenz habe. Der Windenergieerlass besagt eigentlich, dass an Bundesstraßen, an Infrastruktureinrichten WEA's ermöglicht werden sollen.

 

Herr Hardt erklärt, dass man sich bei den 1.000 m Abstandfläche an die Studie des LANUV

orientiert und diese Flächen in die Tabubereiche hineingenommen habe, weil ansonsten die Stadt Emmerich diese gesamten Bereiche intensivst hätte untersuchen lassen müssen. Bei diesen Flächen handelt es sich um einen riesigen Anteil des Stadtgebietes. Das LANUV schreibt, dass bei Unterschreitung der Abstände, was durchaus denkbar wäre, eine dezidierte Artenschutzprüfung durchgeführt werden muss. D. h., dass dann riesige Teile des Stadtgebietes einer Artenschutzprüfung unterzogen werden müssten, was einen riesigen Kosten- und Zeitfaktor darstellen würde. Die Teilbereiche "Hetterbogen" und "Vrasselt" sind im Hinblick auf die zu prüfenden riesigen Flächen hinsichtlich des Arten- und Vogelschutzes und deren einzuhaltenden Abstandflächen, ganz pragmatische Vorschläge.

 

Mitglied Sickelmann weist auf den Widerspruch hin, dass das Büro StadtUmbau die Empfehlung der 1.000 m Abstandfläche in das Konzept übernommen hat, um der Stadt Emmerich Kosten zu ersparen. Die Stadt Emmerich kann jedoch die vielen Antragsteller mit dieser restriktiven Flächenausweisung schon jetzt kaum zufrieden stellen. In diesem Punkt findet Mitglied Sickelmann das Konzept angreifbar.

Es sei denn, man kann die 1.000 m ganz sicher als Pufferzone ansetzen, weil es schon Erkenntnisse aus der Artenschutzprüfung gibt oder auf Grund von Untersuchungsergebnissen aus früheren Jahren.

Wenn allerdings politisch eine restriktive Planung gewollt ist, dann widerspricht dies den Zielen des Klimaschutzes und der Umsteuerung zur Energiewende.

Mitglied Sickelmann und ihre Fraktion wird sich heute enthalten, weil sie wissen möchte, wie man das mit dem Vogelschutzgebiet händeln kann und was es dazu schon an Unterlagen gibt.

 

Herr Hardt erwidert, dass es nicht nur den Grund gibt Geld zu sparen, sondern es auch eine pragmatische Lösung sein soll. Die von den Kommunen zu erarbeitenden Konzepte sollen in sich schlüssig und Ziel führend sein. Dazu gehört auch, dass man ganz schnell die Flächen herausfiltert, die die größten Chancen auf Realisierung haben. Die Flächen, die sehr nahe zu Vogelschutz- und Naturschutzgebieten liegen, haben natürlich geringere Chancen, weil dort empfindlichere Arten vorkommen, d. h. dass die Wahrscheinlichkeit, dass in diesen Bereichen Standorte zu finden sind, deutlich geringer ist, als in den beiden Standorten, die das Büro StadtUmbau herausgefiltert hat.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs geht noch mal auf die Frage der schnellen und zeitnahen Umsetzung ein. Er möchte vor Augen halten, wie schwer man es sich in den geführten Diskussionen in 2004 und den Vorjahren im Sinne der Umsetzung gemacht hat. Von politischer Seite wurde der "Hetterbogen" avisiert doch von der Bezirksregierung gab es negative Stellungnahmen. Der "Hetterbogen" war schon gestorben. Kurz danach haben die Niederländer ihren Bestemmingsplan verabschiedet.

Die Vorrangzonen und das WEA-Potential von 2004 kann man sich auf die heutigen Flächen "Hetterbogen" und "Vrasselt" übertragen vorstellen. Dazu kommen die WEA's, die außerhalb dieser Flächen liegen, aber ihren Bestandsschutz noch weiter haben. Wenn man diese Anlagen vor dem Hintergrund einer schnellen Entscheidung zusammen zählt, dann ist in Richtung Emmerich und Windenergie ausreichend Potential vorhanden. Es sollten nicht nur Einzelinteressen verfolgt werden, sondern das Thema Windenergie im Sinne von Windenergie für die Stadt Emmerich sollte vernünftig abgearbeitet werden.

 

Herr Hardt stellt klar, dass das von der StadtUmbau erarbeite Konzept frei sein muss, von jeglichen Angaben oder Informationen, wie viel Interessenten es gibt. In manchen Kommunen gibt es wenig Interessenten, die kann man bedienen, dann sind alle zufrieden. Und in manchen Kommunen gibt es ganz viele Interessenten, aber es werden nicht alle zum Zuge kommen. Es kann aber nicht das Kriterium sein, dass gesagt wird, wir haben viele Interessenten, also müssen wir mit den Kriterien lockerer umgehen. Sondern das Konzept muss frei davon sein. Dieses Konzept ist frei davon.

 

Mitglied Sickelmann stimmt den Punkten 7, 8, 9 zu. Sie hat ja auch vorhin betont, dass es richtig ist, das dieses ein Konzept ist, das bindend und gerecht für alle ist. Sie fragt sich nur, woraus sich die 1.000 m Abstandzone ergibt und ist nach Abschluss der Beratung zu dem Schluss gekommen, sie ergibt sich nicht zwingend sondern ist eigentlich eine Vereinfachung des Planungsschrittes. Daher erkundigt sich Mitglied Sickelmann, ob zur 1.000 m-Pufferzone nicht noch eine Darstellung mit einer 500 m-Pufferzone zum Vogelschutzgebiet angefertigt werden kann, dann hätte man eine größere Flexibilität im Sinne des Konzeptes. Sie widerspricht der Behauptung allen Gundstücksansinnen und –wünschen entsprechen zu wollen. Ihre Fraktion will eine vernünftige und ordnende Planung. Und in dem Konzept sieht ihre Fraktion eine Ungerechtigkeit und befürchtet eine rechtliche Angreifbarkeit. Ihre Fraktion wird sich daher, bis zur Klärung in der nächsten Ratssitzung, heute enthalten.

 

Mitglied ten Brink interessiert sich für die Abstände zur niederländischen Wohnbebauung. Er hätte gerne gewusst, wie diese Abstände tatsächlich sind und ob die Radien von 300 m bzw. 500 m zu Wohnnutzungen gesetzlich vorgegeben sind.

 

Herr Hardt erklärt, dass bei der Planung auch die Abstände zu den Wohnbebauungen bzw. Gehöften auf der niederländischen Seite berücksichtigt werden und dass zudem ein Abstand von 100 m zur Staatsgrenze eingehalten wird. Mit dieser Planung wird eine Abgrenzung vorgenommen, die wesentlich freundlicher und verträglicher gegen über Wohnnutzung ist, als das die Niederländer mit ihrer Planung gemacht haben, die relativ nah an die Grenze heranrückt. Die Radien von 300 m bzw. 500 m sind Faustformeln. Wichtig dabei ist, dass der Immissionsschutz zur nächstgelegenen Wohnbebauung eingehalten wird. Die Faustformel besagt, dass  Anlagen (man kann hier von einer Gesamthöhe von rd. 150 m ausgehen), die einen Abstand des 2 ½-fachen bis 3-fachen der Anlagenhöhe bis zur nächstgelegenen Wohnbebauung einhalten, im akzeptablen Bereich liegen könnten. Da jede Anlage andere Geräusche produziert, weil sie andere Rotoren und Getriebe hat, ist immer eine Einzelfallprüfung erforderlich. Es ist davon auszugehen, wenn z. B. bei einer Anlagenhöhe von 150 m, weniger als das 2 ½-fache der Anlagenhöhe an Abstand zu nächsten Wohnbebauung eingehalten wird, dass man dann schon bei der Genehmigungsbehörde auf Granit beißt. Es wird für jeden Einzelfall zum Standort und zur Anlage, ein spezielles Schallgutachten anzufertigen sein.

 

Mitglied ten Brink erkundigt sich, ob es Sinn macht, die festgestellten Kleinstflächen in Elten und Hüthum auch in den sachlichen Flächennutzungsplan aufzunehmen?

 

Die Empfehlung des Herrn Hardt und des Büro StadtUmbau ist ein Nein.

 

Mitglied Sickelmann erinnert daran, dass ihre Frage noch nicht beantwortet wurde, ob es möglich ist eine Planungsebene mit dem 500 m Abstand zu erstellen, worüber dann, nach Klärung des Abstandbedarfs und nach einer genauen Prüfung im Rahmen der FFH-Verträglichkeit, eine Schablone gelegt werden könnte. Damit der Ausschuss es sich mit der Planung nicht gar einfach macht, wie ihm vorgeschlagen wird.

 

Herr Hardt weist die Frage zurück. Er ist nicht der richtige Adressat. Das Konzept ist vorgelegt worden. Der Wunsch der Grünen-Fraktion müsste als Antrag formuliert werden und dann durch den Ausschuss und den Rat gewollt sein. Das ganze zieht schließlich Konsequenzen nach sich. Letztendlich ist es jedoch eine kommunale Entscheidung.

 

Herr Kemkes macht einen Versuch zur Klärung des 1.000 m Abstandes beizutragen. Er erläutert, dass die in Rede stehenden 1.000 m ja auch Vorgaben sind, die auch von Seiten der Unteren Landschaftsbehörde und deren vertretenen Behörden, sich mit diesen Fachdaten beschäftigen und die später ja auch im Flächennutzungsplanverfahren beteiligt werden, diese Abstände letztendlich auf Grund der besonderen Qualitäten dieser Schutzgebiet die hier angesprochen sind, einfordern werden. Und das ist ja das, was im Erlass ausgesagt wird, dass Abstände von mind. 300 m, aber auch größere Abstände gefordert werden, wenn Schutzgebiete mit gewissen Qualitäten eben diese Abstände erfordern. Dieses trifft genau auf die Schutzgebiete in Emmerich zu.

 

Herr Hardt bestätigt, dass mit der Unteren Landschaftsbehörde Vorgespräche statt gefunden haben, um deren Beurteilung zu erfahren. Dabei wurden Sachargumente ausgetauscht. In Emmerich gibt es sehr hochwertige Schutzgebiete mit sehr vielen empfindlichen Arten. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich in dem 1.000 m-Bereich auch diese Tiere befinden und Störeinflüsse möglich sind, ist sehr hoch. Bei einem Unterschreiten der 1.000 m müssen gute Gründe vorgebracht werden und dieser Bereich wird untersucht werden müssen. Das pragmatische Vorgehen ist, einen Weg zu suchen um möglichst schnell, einfach und Ziel führend Flächen herauszufiltern, die die größtmögliche Realisierungschance für einen Windpark haben. Von daher glaubt Herr Hardt schon, dass das Konzept vor einem Richter konsistent ist. Die 1.000 m Abgrenzung zu den sehr hochwertigen Schutzgebieten ist durchaus gerechtfertigt. Das Büro StadtUmbau hat dieses angemessen begründet.

 

Mitglied Sickelmann fragt an, ob ihr die genaue Abgrenzung der Gebietskulisse mit der 1.000 m Abstandzone zur Verfügung gestellt werden kann. Dieses wird ihr von Herrn Hardt zugesagt, sofern diese nicht in den vorliegen Unterlagen vorhanden ist.

 

Es wird Antrag nach Vorlage gestellt.