Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass mit Blick auf das Windkraftkonzept der Stadt, der Antrag der Klein-Netterden Windpark GbR auf Einbezug einer von ihr skizzierten Teilfläche des Stadtgebietes nördlich der Autobahn im sog. 3. Hetterbogen in die Gebietskulisse zukünftiger Vorranggebiete für Windkraftanlagen nur insoweit mitgeprüft werden kann, wie sie sich mit den Potentialflächen deckt, deren Lage der Ergebniskarte 10 des Windkraftkonzeptes entnommen werden kann.

 


Es wird Antrag nach Vorlage gestellt.