Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Bericht über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB zur Kenntnis.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den beigefügten Aufhebungsentwurf als Entwurf der Offenlage und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Es wird Antrag nach Vorlage gestellt.