Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass mit Blick auf das Windkraftkonzept der Stadt, der Antrag der katholischen Kirchengemeinden auf Einbezug ihrer Grundstücke in die Gebietskulisse zukünftiger Vorranggebiete für Windkraftanlagen insoweit abgelehnt wird, als es die folgende Grundstücke betrifft: 

 

Gemarkung Vrasselt, Flur 11, Flurstück 29,

Gemarkung Borghees, Flur 1, Flurstück 234,

Gemarkung Borghees, Flur 2, Flurstück 744,

Gemarkung Borghees, Flur 2, Flurstück 863,

Gemarkung Borghees, Flur 2, Flurstück 1069,

Gemarkung Klein-Netterden, Flur 6, Flurstück 357,

Gemarkung Klein-Netterden, Flur 10, Flurstück 508,

Gemarkung Klein-Netterden Flur 1, Flurstück 219.

 


Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass er schon eingangs erzählt hat, dass für diesen und den nachfolgenden Tagesordnungspunkten, dass die Flächen sind, die an dem Windkraftkonzept gespiegelt wurden. Dabei wurde ermittelt, welche dieser Grundstücke innerhalb und welche außerhalb der ermittelten Potentialflächen liegen. Die Flächen, die außerhalb liegen, sind in der weiteren Betrachtung auf der FNP-Ebene dann nicht mehr zu berücksichtigen. Es sind dann lediglich noch die unter den von Herrn Hardt genannten Kriterien herausgefilterte Grundstücke auf der FNP-Ebene zu betrachten.

Diese Schlüsse wurden für diesen und den nachfolgenden Tagesordnungspunkten jeweils festgestellt und entsprechend die Beschlussvorschläge aufgebaut.

 

Es wird Antrag nach Vorlage gestellt.