Sitzung: 25.06.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 05 - 15 0991/2013
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass mit Blick auf das
Windkraftkonzept der Stadt, der Antrag der katholischen Kirchengemeinden auf
Einbezug ihrer Grundstücke in die Gebietskulisse zukünftiger Vorranggebiete für
Windkraftanlagen insoweit abgelehnt wird, als es die folgende Grundstücke
betrifft:
Gemarkung Vrasselt, Flur 11, Flurstück 29,
Gemarkung Borghees, Flur 1, Flurstück 234,
Gemarkung Borghees, Flur 2, Flurstück 744,
Gemarkung Borghees, Flur 2, Flurstück 863,
Gemarkung Borghees, Flur 2, Flurstück 1069,
Gemarkung Klein-Netterden, Flur 6, Flurstück
357,
Gemarkung Klein-Netterden, Flur 10, Flurstück
508,
Gemarkung Klein-Netterden Flur 1, Flurstück 219.
Beigeordneter Dr.
Wachs erläutert, dass er schon eingangs erzählt hat, dass für diesen und den
nachfolgenden Tagesordnungspunkten, dass die Flächen sind, die an dem
Windkraftkonzept gespiegelt wurden. Dabei wurde ermittelt, welche dieser
Grundstücke innerhalb und welche außerhalb der ermittelten Potentialflächen liegen.
Die Flächen, die außerhalb liegen, sind in der weiteren Betrachtung auf der
FNP-Ebene dann nicht mehr zu berücksichtigen. Es sind dann lediglich noch die
unter den von Herrn Hardt genannten Kriterien herausgefilterte Grundstücke auf
der FNP-Ebene zu betrachten.
Diese Schlüsse
wurden für diesen und den nachfolgenden Tagesordnungspunkten jeweils
festgestellt und entsprechend die Beschlussvorschläge aufgebaut.
Es wird Antrag nach
Vorlage gestellt.