Sitzung: 25.06.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05 - 15 1001/2013
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. §
1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. E 10/2 -Am Beyenkamp- für das Grundstück
Gemarkung Emmerich, Flur 10, Flurstück 1000, gelegen an der Chemnitzer Straße
dahin gehend zu ändern, dass die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche der
Zweckbestimmung „Spielplatz“ umgewandelt wird in die angrenzende Festsetzung
eines Reinen Wohnbietes (WR) mit eingeschossiger offener Bauweise und einer
Grundflächenzahl GRZ=0,4.
Das Verfahren wird
als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach den Bestimmungen des § 13a
Baugesetzbuch durchgeführt.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als „einfache
Bürgerbeteiligung“ entsprechend Pkt. 3.1 der städtischen Richtlinien für die
Durchführung der Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren in Form einer
öffentlichen Auslegung des Planungsvorentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Herr Kemkes
erläutert die Vorlage.
Es wird Antrag nach
Vorlage gestellt.