Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. E 10/2 -Am Beyenkamp- für das Grundstück Gemarkung Emmerich, Flur 10, Flurstück 1000, gelegen an der Chemnitzer Straße dahin gehend zu ändern, dass die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche der Zweckbestimmung „Spielplatz“ umgewandelt wird in die angrenzende Festsetzung eines Reinen Wohnbietes (WR) mit eingeschossiger offener Bauweise und einer Grundflächenzahl GRZ=0,4.

Das Verfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach den Bestimmungen des § 13a Baugesetzbuch durchgeführt.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als „einfache Bürgerbeteiligung“ entsprechend Pkt. 3.1 der städtischen Richtlinien für die Durchführung der Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren in Form einer öffentlichen Auslegung des Planungsvorentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Herr Kemkes erläutert die Vorlage.

 

Es wird Antrag nach Vorlage gestellt.