Sitzung: 25.06.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05 - 15 1019/2013
Beschlussvorschlag
1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der geänderte
Bebauungsplanentwurf keine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbarschaft
vorbereitet.
2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Bedenken gegen
den Zugangsweg zum Hauseingang des ursprünglich geplanten nördlichen Baukörpers
längs der südlichen Grenze der Grundstücke am Eikelnberger Weg durch den
geänderten Bebauungsentwurf ausgeräumt werden.
3 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die bedrängende
Wirkung der geplanten Bebauung im geänderten Bebauungsentwurf für die
Grundstücke am Eikelnberger Weg entfällt und dass ein Anspruch auf
unveränderten Ausblick seitens der Nachbarn nicht geltend gemacht werden kann.
4 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der geänderte Bauentwurf einem
Verlust flächenhafter Grünanteile im Plangebiet entgegenwirkt, und beschließt,
dass die Bedenken gegen die Einsichtnahmemöglichkeit in die Nachbargärten von
den oberen Geschossebenen der neu geplanten Bebauung mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
5 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die mit der Bauleitplanung verfolgte
städtebauliche Anpassung in der Entwicklung des Planbereiches nicht
ausschließlich an den Bebauungsstrukturen im Baublockbereich Feldstraße / Eikelnberger
Weg / Kastanienweg / Am Tabakfeld festzumachen, sondern hierin auch die
zweigeschossige Mehrfamilienhausbebauung im Umfeld der Feldstraße
einzubeziehen.
6 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Bedenken gegen
eine etwaige Unterschreitung der erforderlichen Abstandfläche für das
ursprünglich geplante Bauvorhaben bei der Festsetzung der Bauflächen im
Bebauungsplanvorentwurf durch die Änderung der Planungskonzeption im
Offenlageentwurf ausgeräumt sind.
7 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Bedenken
hinsichtlich einer Wertminderung der angrenzenden Häuser infolge der Planung
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
8 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt auf der Grundlage der
Ausführungen der Verwaltung, die alternative Errichtung einer Neubaues an der
Stelle der bestehenden Häuser Feldstr. 30-34 nicht zum Gegenstand des weiteren
Planverfahrens zu machen.
9 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Bedenken gegen
eine die unmittelbaren Nachbarbauung überschreitende Baudichte mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Es wird Antrag nach
Vorlage gestellt.