Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

1          Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der geänderte Bebauungsplanentwurf keine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbarschaft vorbereitet.

2          Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Bedenken gegen den Zugangsweg zum Hauseingang des ursprünglich geplanten nördlichen Baukörpers längs der südlichen Grenze der Grundstücke am Eikelnberger Weg durch den geänderten Bebauungsentwurf ausgeräumt werden.

3          Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die bedrängende Wirkung der geplanten Bebauung im geänderten Bebauungsentwurf für die Grundstücke am Eikelnberger Weg entfällt und dass ein Anspruch auf unveränderten Ausblick seitens der Nachbarn nicht geltend gemacht werden kann.

4          Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der geänderte Bauentwurf einem Verlust flächenhafter Grünanteile im Plangebiet entgegenwirkt, und beschließt, dass die Bedenken gegen die Einsichtnahmemöglichkeit in die Nachbargärten von den oberen Geschossebenen der neu geplanten Bebauung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

5          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die mit der Bauleitplanung verfolgte städtebauliche Anpassung in der Entwicklung des Planbereiches nicht ausschließlich an den Bebauungsstrukturen im Baublockbereich Feldstraße / Eikelnberger Weg / Kastanienweg / Am Tabakfeld festzumachen, sondern hierin auch die zweigeschossige Mehrfamilienhausbebauung im Umfeld der Feldstraße einzubeziehen.

6          Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Bedenken gegen eine etwaige Unterschreitung der erforderlichen Abstandfläche für das ursprünglich geplante Bauvorhaben bei der Festsetzung der Bauflächen im Bebauungsplanvorentwurf durch die Änderung der Planungskonzeption im Offenlageentwurf ausgeräumt sind.

7          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Bedenken hinsichtlich einer Wertminderung der angrenzenden Häuser infolge der Planung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

8          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt auf der Grundlage der Ausführungen der Verwaltung, die alternative Errichtung einer Neubaues an der Stelle der bestehenden Häuser Feldstr. 30-34 nicht zum Gegenstand des weiteren Planverfahrens zu machen.

9          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Bedenken gegen eine die unmittelbaren Nachbarbauung überschreitende Baudichte mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 


Es wird Antrag nach Vorlage gestellt.