Mitteilungen

 

 

  1. Mitteilung der Verwaltung

hier: Selbstverpflichtung der im Rat vertretenen Fraktionen über die Art und Weise der Anbringung von Wahlsichtwerbung

 

Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Diks führt aus, dass es in der Vergangenheit unter den Ratsfraktionen der Stadt Emmerich am Rhein immer eine freiwillige Selbstverpflichtung gegeben hat, welche z. B. den Beginn, das Ende und auch spezielle Vorgaben über Art und Weise der Wahlsichtwerbung regelte. Da für die anstehenden Wahlen bereits Anfragen von diversen Parteien vorliegen, möchte man verwaltungsseitig diese Absprache beibehalten und Anfragen mit Bezug auf den vor Ort bestehenden Konsens beantworten.

 

Es wird Einvernehmen darüber erzielt, dass den Vorsitzenden der im Rat vertretenden Fraktionen verwaltungsseitig eine aktualisierte Fassung der Vereinbarung mit der Fragestellung, ob die Formulierungen auf Zustimmung stoßen, zugeleitet wird.

 

 

 

 

 

 

Anfragen

 

 

  1. Anfrage von Mitglied Mölder

hier: Wahllokal für den Wahlbezirk 40

 

Mitglied Mölder regt an, das Wahllokal für den Wahlbezirk 40 von der St.-Georg-Grundschule wieder ins Pfarrzentrum Hüthum zu verlegen, da er der Meinung ist, dass der Zugang zum Wahlraum in der Grundschule nicht barrierefrei sei. Verwaltungsseitig wird erklärt, dass es in der Vergangenheit oftmals zu Terminüberschneidungen der Wahltermine mit Terminen der Kirchengemeinde kam und man daher das Wahllokal in die Grundschule verlegt hat. Der Wahlraum befindet sich im Neubau der Grundschule und ist somit auch für gehbehinderte Menschen zu erreichen.

 

Mitglied Mölder zieht darauf hin seine Anregung zurück.