Sitzung: 13.06.2013 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Eine Anfrage von Herrn Tepaß betrifft
das Plakatieren, hier besonders in der Innenstadt.
Herr Dr. Wachs führt aus, dass es
sich bei der Anbringung von Plakaten an privaten Zäunen (z.B. Steintor) um eine
privatrechtliche Angelegenheit handele. Bei öffentlichen Flächen ist das
Ordnungsamt zuständig. Dieses hat dafür zu sorgen, dass die entsprechend dazu
erlassene Satzung eingehalten wird. In
der Praxis (Abnehmen von Plakaten) wird das Ordnungsamt gemäß einer Absprache
von den Mitarbeitern der KBE unterstützt.