Eine Anfrage von Herrn Tepaß betrifft das Plakatieren, hier besonders in der Innenstadt.

Herr Dr. Wachs führt aus, dass es sich bei der Anbringung von Plakaten an privaten Zäunen (z.B. Steintor) um eine privatrechtliche Angelegenheit handele. Bei öffentlichen Flächen ist das Ordnungsamt zuständig. Dieses hat dafür zu sorgen, dass die entsprechend dazu erlassene Satzung  eingehalten wird. In der Praxis (Abnehmen von Plakaten) wird das Ordnungsamt gemäß einer Absprache von den Mitarbeitern der KBE unterstützt.