Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das Windkraftkonzept als informelles Planungskonzept und beauftragt die Verwaltung, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen vorzubereiten.

 


 

Mitglied Sickelmann bemängelt, dass bei den Tabukriterien eine 1000 m breite Pufferzone zum Vogelschutzgebiet gewählt worden. Ihrer Meinung nach sollte diese nur greifen, wenn windenergieanlagenempfindliche Tiere angetroffen werden. Dieses ist eine pauschale Annahme der Verwaltung und wurde nicht untersucht. Das Ergebnis fällt ihres Erachtens vor dem Hintergrund, dass Emmerich mit nur 1 % erneuerbare Energien in Emmerich weit abgeschlagen hinter allen anderen Kommunen liegt, sehr restriktiv aus.

 

Mitglied Gertsen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.