Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf einer Veränderungssperre für den Bereich der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße – gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Mitglied Bartels teilt im Namen seiner Fraktion mit, dass sie die seit Jahren im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes veränderten Innenstadtdaten ohne die Hinzunahme des Gebietes Hafenstraße und Mennonitenstraße für falsch halten. Diese Einteilung verhindert die Weiterentwicklung des Emmericher Einzelhandels und Emmerich wird hierdurch immer weiter von der notwendigen Innenstadtbelebung abgehängt. Es wäre sinnvoller gewesen, mit dem Lebensmitteldiscounter nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. So befürchtet seine Fraktion, dass hieraus eine weitere Klage gegen die Stadt Emmerich entsteht. Die BGE stimmt gegen den vorliegenden Beschussvorschlag.

 

Mitlied Gertsen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.