Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt die Erteilung der Plangenehmigung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) zustimmend  zur Kenntnis und verzichtet darauf, einen Rechtsbehelf gegen die  Plan-genehmigung einzulegen. Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, auch weiterhin im Zuge der noch abzuschließenden Kreuzungsvereinbarung mit der DB AG erneut über die noch offenen Punkte zu verhandeln. 

 


 

Mitglied Roebrock stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen. Er unterstützt die Ausführungen der Verwaltung zur Breite des Straßenausbaus, der Beleuchtung und der Schulwegsicherung. Er bittet die Verwaltung vor dem Hintergrund, dass diese Straße zukünftig eine Hauptverkehrsstraße zur B 8 hin wird, evtl. mit einer Verkehrszählung oder anderen Maßnahmen, die Auffahrt auf die B 8 zu kontrollieren, da diese sehr unübersichtlich ist.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert auf Wunsch von Mitglied Sickelmann das Plangenehmigungsverfahren.