Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 7, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Verweisung an den Haupt- und Finanzausschuss.


 

Mitglied Bartels erklärt für seine Fraktion, dass sie eine Verweisung an den Haupt- und Finanzausschuss, als zuständigen Fachausschuss, nicht nachvollziehen können. Seine Fraktion hätte erwartet, dass die Verwaltung die Fragen seiner Fraktion im Rahmen des Katastrophen- und Evakuierungsplan beantwortet. Das dieses nicht so ist, macht die BGE-Fraktion betroffen. Die Verweisung an den Haupt- und Finanzausschuss hat seiner Ansicht nach einen eher zeitschindenden Aspekt.

 

Der Vorsitzende weist die Vorwürfe von Mitglied Bartels zurück. Die Verwaltung wird die Fragen zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beantworten.

Zu dem Vorfall, der in dem BGE-Antrag angesprochen wurde, teilt er mit, dass die Sicherheitskräfte, Feuerwehr, Polizei etc. hervorragend zusammen gearbeitet haben; man kann hier nicht von Chemiealarm bzw. Unfall sprechen.