Sitzung: 24.09.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Herr van Beersum stellt sich vor und teilt mit, dass er im Namen der
Nachbarschaft des Feldhausener Weges, die auf niederländischem Gebiet wohnen,
vorspricht. Diese Nachbarschaft hat große Bedenken bei dem geplanten
Erweiterungsvorhaben (Kuhstall und Siloanlage) der Familie Brans am Wehler
Königsweg. In unmittelbarer Nähe des geplanten Vorhabens wohnen 6-7
Familien. Die Nachbarn haben große
Bedenken, ob die umweltrechtlichen Anforderungen (Geruchsbelästigung etc.)
eingehalten werden. Die Nachbarn haben bereits bei der Gemeinde Zevenaar ihre
Bedenken vorgetragen. Die Familie Jansen ist durch das Bauvorhaben am
schlimmsten betroffen, da der geplante Kuhstall unmittelbar an den Garten
angrenzt und die geplante Siloanlage maximal 12 m vom Schlafzimmer entfernt geplant
wird.
Vorsitzender Jansen führt ergänzend an, dass in einem ähnlich gelagerten
Fall im Bereich Kiebitzsee auf niederländischer Seite fast auf der Grenze ein
Betrieb realisiert wurde. Die Anwohner des Kiebitzsees haben dagegen geklagt.
Die Prüfung hat ergeben, dass nachgearbeitet werden muss und einige
planerischen Dinge nicht realisiert werden konnten.
Herr van Beersum ergänzt hierzu, dass es sich um den Schweinemastbetrieb
Horlemann auf niederländischem Gebiet handelt.
Herr Kemkes erklärt, dass zu der Beschwerde entsprechender
Schriftwechsel stattgefunden hat. Die Stadt Emmerich am Rhein befindet sich in
einem schwebenden Baugenehmigungsverfahren. Die Bauvoranfrage ist eingegangen
und derzeit findet die Abstimmung mit den Behörden statt. Die Stadt Emmerich am
Rhein steht in Kontakt mit der Gemeinde Zevenaar, um für die gutachterliche
Betrachtung (Lärmschutz, Geruchsimmission) die planungsrechtlichen
Gegebenheiten auf niederländischer Seite abzufragen, um die entsprechende
gutachterliche Stellungnahme abzugeben. Sofern die erforderlichen Unterlagen
alle vollständig sind werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die
Genehmigungsunterlagen erstellt. Der entsprechend dann zu stellende Bauantrag
mit den erforderlichen Gutachten wird dann abgeprüft und entsprechend positiv
oder negativ beschieden.
Er macht aber nochmals deutlich, dass davon ausgegangen werden kann,
dass die planungsrechtlichen Gegebenheiten wie Lärm- und
Geruchsimmissionsvorgaben aus der Landesbauordnung und Bundesimmissionsschutzgesetz
eingehalten werden.