Herr van Beersum stellt sich vor und teilt mit, dass er im Namen der Nachbarschaft des Feldhausener Weges, die auf niederländischem Gebiet wohnen, vorspricht. Diese Nachbarschaft hat große Bedenken bei dem geplanten Erweiterungsvorhaben (Kuhstall und Siloanlage) der Familie Brans am Wehler Königsweg. In unmittelbarer Nähe des geplanten Vorhabens wohnen 6-7 Familien.  Die Nachbarn haben große Bedenken, ob die umweltrechtlichen Anforderungen (Geruchsbelästigung etc.) eingehalten werden. Die Nachbarn haben bereits bei der Gemeinde Zevenaar ihre Bedenken vorgetragen. Die Familie Jansen ist durch das Bauvorhaben am schlimmsten betroffen, da der geplante Kuhstall unmittelbar an den Garten angrenzt und die geplante Siloanlage maximal 12 m vom Schlafzimmer entfernt geplant wird.

 

Vorsitzender Jansen führt ergänzend an, dass in einem ähnlich gelagerten Fall im Bereich Kiebitzsee auf niederländischer Seite fast auf der Grenze ein Betrieb realisiert wurde. Die Anwohner des Kiebitzsees haben dagegen geklagt. Die Prüfung hat ergeben, dass nachgearbeitet werden muss und einige planerischen Dinge nicht realisiert werden konnten.

Herr van Beersum ergänzt hierzu, dass es sich um den Schweinemastbetrieb Horlemann auf niederländischem Gebiet handelt.

 

Herr Kemkes erklärt, dass zu der Beschwerde entsprechender Schriftwechsel stattgefunden hat. Die Stadt Emmerich am Rhein befindet sich in einem schwebenden Baugenehmigungsverfahren. Die Bauvoranfrage ist eingegangen und derzeit findet die Abstimmung mit den Behörden statt. Die Stadt Emmerich am Rhein steht in Kontakt mit der Gemeinde Zevenaar, um für die gutachterliche Betrachtung (Lärmschutz, Geruchsimmission) die planungsrechtlichen Gegebenheiten auf niederländischer Seite abzufragen, um die entsprechende gutachterliche Stellungnahme abzugeben. Sofern die erforderlichen Unterlagen alle vollständig sind werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Genehmigungsunterlagen erstellt. Der entsprechend dann zu stellende Bauantrag mit den erforderlichen Gutachten wird dann abgeprüft und entsprechend positiv oder negativ beschieden.

Er macht aber nochmals deutlich, dass davon ausgegangen werden kann, dass die planungsrechtlichen Gegebenheiten wie Lärm- und Geruchsimmissionsvorgaben aus der Landesbauordnung und Bundesimmissionsschutzgesetz eingehalten werden.