Sitzung: 05.09.2013 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 70 - 15 1043/2013
Beschlussvorschlag
zu 1:
Der Betriebsausschuss beschließt, der
Betriebsleitung für das Jahr 2012 Entlastung gemäß
§ 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag
zu 2.:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt Emmerich am Rhein gemäß § 4 c EigVO, den Jahresabschluss der
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2012 festzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag
zu 3 a):
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein, vom
Jahresüberschuss einen Betrag in Höhe von 981.732,00 € im Rahmen der
Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Emmerich am Rhein abzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12
Dagegen: 3
Enthaltungen: 1
Beschlussvorschlag
zu 3 b):
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein vom
Jahresüberschuss die Einstellung eines Betrages in Höhe von 656,585,48 € in die
allgemeine Rücklage (Gewinnrücklage).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag
zu 4.:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt Emmerich am Rhein, den Betriebsausschuss zu entlasten.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14
Dagegen: 0
Enthaltungen: 2
Herr Gruyters fasst zusammen, dass
das Wirtschaftsjahr 2012 für die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu einem
erfreulichen Ergebnis geführt hat. Er übergibt das Wort an Herrn Schellhorn vom
Büro Eversheim/Stuible, welches die Prüfung vorgenommen hat. Anhand einer
Power-Point-Präsentation, die dieser Niederschrift in Kopie beigefügt ist,
erläutert Herr Schellhorn die wichtigsten Eckdaten des Jahresabschlusses sowie
die gesamte Prüfungsstrategie. Auch er betont, dass das Ergebnis des Jahres
2012 das Beste seit nunmehr
5 Jahren ist. Im Vergleich zum Vorjahr
liegt dies in erster Linie daran, dass keine erhöhte Abwasserabgabe aufgrund
des Störfalls auf der Kläranlage in 2011 gezahlt werden musste. Aufgrund der
soliden Finanzverhältnisse konnte dem Eigenbetrieb – wie auch in den Vorjahren
-. ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Herr Beckschaefer und Herr Tenhaef
stellen einen gemeinsamen Antrag auf Abstimmung nach Vorlage, getrennt nach den
einzelnen Punkten.