Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag zu 1:

 

 

Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2012 Entlastung gemäß
§ 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür:                     16

Dagegen:                 0

Enthaltungen:          0

 

 

Beschlussvorschlag zu 2.:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein gemäß § 4 c EigVO, den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2012 festzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür:                    16

Dagegen:                 0

Enthaltungen:          0

 

 

Beschlussvorschlag zu 3 a):

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein, vom Jahresüberschuss einen Betrag in Höhe von 981.732,00 € im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Emmerich am Rhein abzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür:                    12

Dagegen:                3

Enthaltungen:         1

 

 

Beschlussvorschlag zu 3 b):

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein vom Jahresüberschuss die Einstellung eines Betrages in Höhe von 656,585,48 € in die allgemeine Rücklage (Gewinnrücklage).

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür:                    16

Dagegen:                 0

Enthaltungen:          0

 

Beschlussvorschlag zu 4.:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein, den Betriebsausschuss zu entlasten.

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür:                     14

Dagegen:                  0

Enthaltungen:           2

 

 

 


 

Herr Gruyters fasst zusammen, dass das Wirtschaftsjahr 2012 für die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu einem erfreulichen Ergebnis geführt hat. Er übergibt das Wort an Herrn Schellhorn vom Büro Eversheim/Stuible, welches die Prüfung vorgenommen hat. Anhand einer Power-Point-Präsentation, die dieser Niederschrift in Kopie beigefügt ist, erläutert Herr Schellhorn die wichtigsten Eckdaten des Jahresabschlusses sowie die gesamte Prüfungsstrategie. Auch er betont, dass das Ergebnis des Jahres 2012 das Beste seit nunmehr
5  Jahren ist. Im Vergleich zum Vorjahr liegt dies in erster Linie daran, dass keine erhöhte Abwasserabgabe aufgrund des Störfalls auf der Kläranlage in 2011 gezahlt werden musste. Aufgrund der soliden Finanzverhältnisse konnte dem Eigenbetrieb – wie auch in den Vorjahren -. ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Herr Beckschaefer und Herr Tenhaef stellen einen gemeinsamen Antrag auf Abstimmung nach Vorlage, getrennt nach den einzelnen Punkten.