Sitzung: 19.11.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Da keine Einwände gegen die gemäß
§ 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur
Feststellung vorgelegte Niederschrift erhoben wird, wird diese vom Vorsitzenden
und der Schriftführerin unterzeichnet.