Sitzung: 24.09.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 1055/2013
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des vorgelegten
Bebauungsplanvorentwurfes in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach
Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Herr Kemkes erläutert die Vorlage. Er führt aus, dass der
Aufstellungsbeschluss am 06.03.2012 gefasst wurde und die Verwaltung in der
vergangenen Zeit auf Grundlage der vom Ausschuss für Stadtentwicklung
festgelegten Planungsziele untersucht hat, wie die Nutzungsabsichten der
betroffenen Grundstückseigentümer angedacht waren. Im Vorhinein hat man mit der
Oberen Denkmalbehörde die zu berücksichtigenden Aspekte, die die Martini-Kirche
betreffen, erörtert. Mit der Kirchengemeinde wurde geklärt, inwieweit diese
bereit ist, die eigenen Flächen in eine städtebauliche Entwicklungsabsicht
einzubringen. Ergebnis ist, dass seitens der Kirchengemeinde bis auf weiteres
kein Interesse besteht, eine weitere städtebauliche Entwicklung anzustoßen. Die
Planung sieht derzeit so aus, dass die kirchlichen Flächen zukünftig als
Gemeinbedarfsflächen dargestellt werden und die übrigen Bereiche so bleiben wie
bisher vorgesehen (Entwicklung eines besonderen Wohngebietes für den
Teilbereich der Grundstücke des ehem. evgl. Pfarrheimes und des Grundstückes
Rheinpromenade 43). Die Verwaltung hat mit den Eigentümern und dem Architekten
Gespräche geführt, um die städtebaulichen Zielsetzungen (hauptsächlich
Schaffung einer Torwirkung im Bereich Fährstraße), die mit dem Bebauungsplan einhergehen, zu
erreichen. Die städtebaulichen Zielsetzungen erklärt er anhand der der Vorlage
anhängenden Pläne. In der Planunterlage „Ansicht Rheinpromenade“ ist die
Gebäudeabwicklung dargestellt. Es ist eine deutliche Abstufung vom Neugebäude
„Rheinpromenade 42a“ zum Gebäude „Rheinpromenade 43“ ersichtlich. Das geplante
Neubauvorhaben ist grob gestrichelt dargestellt. Es ist erkennbar, dass die
Gebäudemasse zur bestehenden Masse erheblich größer ist. Dies begründet das
Erfordernis ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
Nunmehr geht er für die Darstellung der Torwirkung „Fährstraße“ auf die
Planunterlage „Ansicht Rheinpromenade – Vorentwurf Höhenfestsetzung“ ein. Von
dem Gebäude Rheinpromenade 43 mit einer Höhe von 37,00 m über NN wurde eine
Verbindungslinie zum eingeschossigen Pfarrheim der St. Martini-Kirche
geschaffen. Hierbei zeigte sich, dass sich die Höhenentwicklung des beantragten
Vorhabens weitgehend einfügt. Dadurch werden die Herabstufung von Gebäudehöhen
und auch die Schaffung der Torwirkung ermöglicht. Diese Grundlagen bilden zunächst
die vertiefende Darstellung des Bebauungsplanentwurfes, womit die Verwaltung in
die Bürgerbeteiligung und die detaillierte Abstimmung mit den Behörden gehen
möchte. In groben Zügen ist eine Abstimmung mit der Oberen Denkmalbehörde
bereits erfolgt.
Mitglied Beckschäfer teilt für seine Fraktion mit, dass man der Vorlage
zustimmt und stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Ergänzend führt er an, dass das Thema vor den Sommerferien sehr
umstritten war. Inzwischen hat eine Entwicklung stattgefunden, wofür man dem
Fachbereich 5 danken muss. Es haben umfangreiche Gespräche mit allen
beteiligten Investoren stattgefunden und teilweise besteht schon Einvernehmen
und mit Architekten sind Verträgegeschlossen. Eine solche Zusammenarbeit ist
sehr wünschenswert, um Bauprojekte voranzubringen.
Mitglied Siebers ist etwas irritiert darüber, dass von dem Bauherrn
erwartet wird, dass höher gebaut wird. Ihre Fraktion ist davon ausgegangen,
dass man von der Bauhöhe nicht höher gehen wollte und eine Torwirkung auch dann
gegeben wäre. Ihre Fraktion steht der Planung skeptisch gegenüber. Gründe gegen
die Durchführung der Bürgerbeteiligung bestehen aber nicht.
Herr Kemkes teilt ergänzend mit, dass sich das neulich fertiggestellte
Gebäude an der Ecke Fährstraße mit der Überhöhung von der Gestaltung her
hervorragend in die bestehende Gebäudezeile an der Rheinpromenade einfügt. Dies
ist u. a. auch der Wahl der Materialien zu verdanken.
Man darf nicht vergessen, dass die Rheinpromenade als solches geprägt
ist, dass sie eben nicht eine Bebauung aufweist, die von vorne bis hinten eine
gleiche Höhe und gleichlaufende Trauflinie hat, sondern eine abwechslungsreiche
Höhenentwicklung in sich hat.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Beckschäfer, nach
Vorlage zu beschließen, abstimmen.