Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des vorgelegten Bebauungsplanvorentwurfes in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Herr Kemkes erläutert die Vorlage. Er führt aus, dass der Aufstellungsbeschluss am 06.03.2012 gefasst wurde und die Verwaltung in der vergangenen Zeit auf Grundlage der vom Ausschuss für Stadtentwicklung festgelegten Planungsziele untersucht hat, wie die Nutzungsabsichten der betroffenen Grundstückseigentümer angedacht waren. Im Vorhinein hat man mit der Oberen Denkmalbehörde die zu berücksichtigenden Aspekte, die die Martini-Kirche betreffen, erörtert. Mit der Kirchengemeinde wurde geklärt, inwieweit diese bereit ist, die eigenen Flächen in eine städtebauliche Entwicklungsabsicht einzubringen. Ergebnis ist, dass seitens der Kirchengemeinde bis auf weiteres kein Interesse besteht, eine weitere städtebauliche Entwicklung anzustoßen. Die Planung sieht derzeit so aus, dass die kirchlichen Flächen zukünftig als Gemeinbedarfsflächen dargestellt werden und die übrigen Bereiche so bleiben wie bisher vorgesehen (Entwicklung eines besonderen Wohngebietes für den Teilbereich der Grundstücke des ehem. evgl. Pfarrheimes und des Grundstückes Rheinpromenade 43). Die Verwaltung hat mit den Eigentümern und dem Architekten Gespräche geführt, um die städtebaulichen Zielsetzungen (hauptsächlich Schaffung einer Torwirkung im Bereich Fährstraße),  die mit dem Bebauungsplan einhergehen, zu erreichen. Die städtebaulichen Zielsetzungen erklärt er anhand der der Vorlage anhängenden Pläne. In der Planunterlage „Ansicht Rheinpromenade“ ist die Gebäudeabwicklung dargestellt. Es ist eine deutliche Abstufung vom Neugebäude „Rheinpromenade 42a“ zum Gebäude „Rheinpromenade 43“ ersichtlich. Das geplante Neubauvorhaben ist grob gestrichelt dargestellt. Es ist erkennbar, dass die Gebäudemasse zur bestehenden Masse erheblich größer ist. Dies begründet das Erfordernis ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

Nunmehr geht er für die Darstellung der Torwirkung „Fährstraße“ auf die Planunterlage „Ansicht Rheinpromenade – Vorentwurf Höhenfestsetzung“ ein. Von dem Gebäude Rheinpromenade 43 mit einer Höhe von 37,00 m über NN wurde eine Verbindungslinie zum eingeschossigen Pfarrheim der St. Martini-Kirche geschaffen. Hierbei zeigte sich, dass sich die Höhenentwicklung des beantragten Vorhabens weitgehend einfügt. Dadurch werden die Herabstufung von Gebäudehöhen und auch die Schaffung der Torwirkung ermöglicht. Diese Grundlagen bilden zunächst die vertiefende Darstellung des Bebauungsplanentwurfes, womit die Verwaltung in die Bürgerbeteiligung und die detaillierte Abstimmung mit den Behörden gehen möchte. In groben Zügen ist eine Abstimmung mit der Oberen Denkmalbehörde bereits erfolgt.

 

Mitglied Beckschäfer teilt für seine Fraktion mit, dass man der Vorlage zustimmt und stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

Ergänzend führt er an, dass das Thema vor den Sommerferien sehr umstritten war. Inzwischen hat eine Entwicklung stattgefunden, wofür man dem Fachbereich 5 danken muss. Es haben umfangreiche Gespräche mit allen beteiligten Investoren stattgefunden und teilweise besteht schon Einvernehmen und mit Architekten sind Verträgegeschlossen. Eine solche Zusammenarbeit ist sehr wünschenswert, um Bauprojekte voranzubringen.

 

Mitglied Siebers ist etwas irritiert darüber, dass von dem Bauherrn erwartet wird, dass höher gebaut wird. Ihre Fraktion ist davon ausgegangen, dass man von der Bauhöhe nicht höher gehen wollte und eine Torwirkung auch dann gegeben wäre. Ihre Fraktion steht der Planung skeptisch gegenüber. Gründe gegen die Durchführung der Bürgerbeteiligung bestehen aber nicht.

 

Herr Kemkes teilt ergänzend mit, dass sich das neulich fertiggestellte Gebäude an der Ecke Fährstraße mit der Überhöhung von der Gestaltung her hervorragend in die bestehende Gebäudezeile an der Rheinpromenade einfügt. Dies ist u. a. auch der Wahl der Materialien zu verdanken.

Man darf nicht vergessen, dass die Rheinpromenade als solches geprägt ist, dass sie eben nicht eine Bebauung aufweist, die von vorne bis hinten eine gleiche Höhe und gleichlaufende Trauflinie hat, sondern eine abwechslungsreiche Höhenentwicklung in sich hat.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Beckschäfer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.