Sitzung: 24.09.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 1054/2013
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des vorgelegten
Bebauungsplanvorentwurfes in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach
Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Mitglied Spiertz nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Kemkes erläutert die Vorlage. Es handelt sich hier um einen
Bebauungsplan, der am 10.09.2012 als Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Es
handelt sich um einen Bereich, wo zum einen die Denkmalbereichssatzung und zum
anderen die Gestaltungssatzung berücksichtigt werden muss. Gemäß ursprünglichem
Antrag sollte ein Gebäude errichtet werden, welches in seiner Außenwirkung als
Solitärgebäude geplant war. Nach Ansicht der Verwaltung fügte es sich nicht in
die Struktur der umliegenden Bebauung ein. Die Vorgaben der Denkmalbereichs-
und Gestaltungssatzung zeigen auf, dass bei einer Bebauung in dem Bereich die
kleinteilige Parzellenstruktur ablesbar bleiben sollte, was allerdings in den
ersten Entwürfen nicht der Fall war. Nach intensiven Gesprächen mit dem Bauherrn/Architekten/Obere
Denkmalbehörde liegt nunmehr eine Planung vor, worin sich die geplante
Gebäudegestaltung in die Umgebung einfügt und somit das Bebauungsplanverfahren
weitergeführt werden kann. Die Festsetzungen sehen eine 2-geschossige Bebauung
mit Möglichkeit zum Ausbau des Dachgeschosses vor. In weiteren gestalterischen
Festsetzungen muss festgelegt werden, dass sich das Gebäude nicht als
einheitliches Gebäude darstellt; eher als eine aneinandergereihte Bebauung. In
der Höhenentwicklung fügt sich das Gebäude in die vorhandene Bebauung ein. Die
Planung ist bereits mit der Oberen Denkmalbehörde abgestimmt.
Mitglied ten Brink teilt für seine Fraktion mit, dass man die Bemühungen
der Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu beschließen,
begrüßt. Wichtig für seine Fraktion war, dass sich die Gestaltung in die
umliegende Bebauung einfügt. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Auf Nachfrage von Mitglied Spiegelhoff teilt Herr Kemkes mit, dass der
Standort der bestehenden Bushaltestelle
im Planverfahren abgeprüft wird.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied ten Brink, nach
Vorlage zu beschließen, abstimmen.