Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des vorgelegten Bebauungsplanvorentwurfes in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Mitglied Spiertz nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Herr Kemkes erläutert die Vorlage. Es handelt sich hier um einen Bebauungsplan, der am 10.09.2012 als Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Es handelt sich um einen Bereich, wo zum einen die Denkmalbereichssatzung und zum anderen die Gestaltungssatzung berücksichtigt werden muss. Gemäß ursprünglichem Antrag sollte ein Gebäude errichtet werden, welches in seiner Außenwirkung als Solitärgebäude geplant war. Nach Ansicht der Verwaltung fügte es sich nicht in die Struktur der umliegenden Bebauung ein. Die Vorgaben der Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung zeigen auf, dass bei einer Bebauung in dem Bereich die kleinteilige Parzellenstruktur ablesbar bleiben sollte, was allerdings in den ersten Entwürfen nicht der Fall war. Nach intensiven Gesprächen mit dem Bauherrn/Architekten/Obere Denkmalbehörde liegt nunmehr eine Planung vor, worin sich die geplante Gebäudegestaltung in die Umgebung einfügt und somit das Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden kann. Die Festsetzungen sehen eine 2-geschossige Bebauung mit Möglichkeit zum Ausbau des Dachgeschosses vor. In weiteren gestalterischen Festsetzungen muss festgelegt werden, dass sich das Gebäude nicht als einheitliches Gebäude darstellt; eher als eine aneinandergereihte Bebauung. In der Höhenentwicklung fügt sich das Gebäude in die vorhandene Bebauung ein. Die Planung ist bereits mit der Oberen Denkmalbehörde abgestimmt.

 

Mitglied ten Brink teilt für seine Fraktion mit, dass man die Bemühungen der Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu beschließen, begrüßt. Wichtig für seine Fraktion war, dass sich die Gestaltung in die umliegende Bebauung einfügt. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Spiegelhoff teilt Herr Kemkes mit, dass der Standort der  bestehenden Bushaltestelle im Planverfahren abgeprüft wird.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied ten Brink, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.