Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

 

  1. Zum 01. August 2014 wird in der Stadt Emmerich am Rhein gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) eine Gesamtschule mit sechs Zügen errichtet. Der Aufbau der Gesamtschule erfolgt sukzessive mit der Bildung der 5. Jahrgangsstufe im Schuljahr 2014/2015.
  2. Die Gesamtschule wird zunächst unter dem Namen „Gesamtschule Emmerich am Rhein“ geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt unter Beteiligung der Schule.
  3. Die Gesamtschule wird am Grollscher Weg errichtet. Dies wird der Hauptstandort der Schule sein. Daneben wird ein Teilstandort an der Paaltjessteege (einschließlich Schulgebäude Brink) eingerichtet. Die Beschulung erfolgt in horizontaler Gliederung. Die Jahrgänge 5 bis 8 werden am Hauptstandort und die Jahrgänge 9 bis 13 am Teilstandort beschult. Abweichend davon startet die Gesamtschule in den ersten beiden Jahren im Schulgebäude Brink.
  4. Die Gesamtschule wird im gebundenen Ganztag geführt.
  5. Die Städt. Hanse-Realschule Emmerich am Rhein, Grollscher Weg 4, 46446 Emmerich am Rhein wird ab dem 01. August 2014 gemäß § 81 Abs. 2 SchulG sukzessive und spätestens zum 31. Juli 2019 vollständig aufgelöst.
  6. Die Europaschule – Gemeinschaftshauptschule der Stadt Emmerich am Rhein -, Paaltjessteege 1, 46446 Emmerich am Rhein wird ab dem 01. August 2014 gemäß § 81 Abs. 2 SchulG sukzessive und spätestens zum 31. Juli 2019 vollständig aufgelöst.
  7. Unabhängig von den vorstehenden Beschlussvorschlägen wird die Verwaltung beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals 2014 als weitere räumliche Alternative eine Neubauvariante der Unterbringung im vorhandenen Schulraumbestand gegenüberzustellen. Hierzu sollen die voraussichtlichen Umbaukosten für die Nutzung des vorhandenen Schulraumbestandes ermittelt und mit Vergleichswerten für Schulneubauten anderer Kommunen verglichen werden.

 


 

Die Vorsitzende verliest den Tagesordnungspunkt und berichtet, dass vor der Sitzung ein Teil der Anwesenden die Möglichkeit, das Schulgebäude Am Brink zu besichtigen, genutzt haben. Sie bittet Herrn Steiner, seine Ausführungen zur Raumsituation bei Errichtung einer Gesamtschule zu erläutern.

 

Herr Steiner erklärt, dass das erstellte Raumkonzept als Machbarkeitsstudie diene, um den bei Antragstellung formal erforderlichen Nachweis zu erbringen, dass eine sechszügige Gesamtschule untergebracht werden kann. Die Feststellung der Finanzierbarkeit sei nicht in Auftrag gegeben und somit nicht Ziel dieser Ausarbeitung gewesen.

Zusammenfassend sei festzustellen, dass der Raumbedarf im Unterrichtsbereich nach den bestehenden Richtlinien an beiden Schulstandorten Grollscher Weg und Paaltjessteege mit dem Nebengebäude Am Brink bei allen Varianten gedeckt sei, der Flächenbedarf für den Ganztagsbereich (Mensa und Freizeitbereich) hingegen nicht. Zusätzliche Räume zur Umsetzung der Inklusion seien bei den Berechnungen nicht berücksichtigt, da keine verlässlichen Grundlagen bekannt seien.

Unter den Gesichtspunkten einer effizienten Nutzung des vorhandenen Schulraumbestandes empfehle Herr Steiner Variante I. Die Besichtigung des Schulraumgebäudes Am Brink habe verdeutlicht, dass eine Beschulung der ersten beiden Jahrgänge im dort vorhandenen Raumbestand mit relativ geringem Aufwand möglich sei.

Als Variante III erörtert Herr Steiner die von Bürgermeister Diks in der Schulplanungskommission vorgeschlagene Version. Es handele sich um eine Mischung der Varianten I und II, wobei mit Variante I begonnen und die Jahrgänge 5 und 6 zunächst im Schulgebäude Am Brink beschult werden. Nach einem räumlichen Wechsel der Realschüler in das Gebäude der Hauptschule und der Hauptschüler in das Gebäude Am Brink würden die beiden ersten Jahrgänge in das Gebäude der Realschule ziehen, wo zukünftig die Jahrgänge 5 bis 8 beschult würden. Die Jahrgänge 9 und 10 würden in der Hauptschule und die Jahrgänge 11 bis 13 im Schulgebäude Brink beschult. Diese Variante biete der Stadt Emmerich am Rhein nach Genehmigung zwei Jahre Zeit, am Standort Grollscher Weg, getrennt vom Schulbaukörper, Ganztagsbereiche zu schaffen, führe aber aus seiner Sicht zu höheren Kosten als Variante I.

Bürgermeister Diks bittet den Schulausschuss, gemäß Beschlussvorschlag Punkt 1 bis 6 zu beschließen und damit die Beantragung des neuen Schulsystems zum 01.08.2014 auf den Weg zu bringen. Punkt 7 des Beschlussvorschlages stelle er zur Diskussion. Er betont, dass der Verwaltung bislang kein Auftrag zur Ermittlung der Kosten im Rahmen der Errichtung der neuen Gesamtschule vorgelegen habe, sie aber im Laufe der Sitzung voraussichtliche Investitionskosten für Umbau und Ausstattung des Schulgebäudes Am Brink vortragen werde.

 

Bürgermeister Diks erklärt auf Anfrage von Mitglied Kukulies, dass über eine ersatzweise Nutzung der Vorräume des Stadttheaters für eine Mensa im Rahmen der Schulentwicklungsplanung diskutiert worden sei. Da diese Räumlichkeit nicht geeignet schien, sei diese Variante nicht weiter verfolgt worden. Auf die Frage von Mitglied Kukulies nach der Gestaltung der Barrierefreiheit im Schulgebäude Am Brink erklärt Bürgermeister Diks, dass – anders als bei Neubau - Barrierefreiheit bei Umbau eines vorhandenen Schulraumbestandes nicht Voraussetzung für eine Genehmigung sei, bei baulichen Erweiterungen aber berücksichtigt werde.

Mitglied Kukulies plädiert für einen Schulneubau und stimmt dem Verwaltungsvorschlag,  insbesondere Punkt 7, zu.

 

Mitglied Hinze stellt den Antrag, gemäß Punkt 1 bis 6 des Beschlussvorschlages zu beschließen und Punkt 7 um die „Ermittlung der voraussichtlichen Umbaukosten bei Nutzung des vorhandenen Schulraumbestandes und Vergleichswerte für Schulneubau“ und dem Zeitfenster „bis Ende des 1. Quartals 2014“ zu ergänzen.

 

Mitglied Ulrich erklärt sich ebenfalls mit Punkt 1 bis 6 einverstanden und bittet, Punkt 7 abzusetzen und im folgenden Jahr zur Diskussion zu stellen.

 

Mitglied Meschkapowitz spricht sich für einen Schulneubau aus und stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

 

Mitglied Kaiser schließt sich dem Antrag Mitglied Hinzes an.

 

Auf die Frage von Mitglied Ulrich nach dem finanziellen Aufwand für die gewünschte Kostengegenüberstellung regt Bürgermeister Diks an, Vergleichswerte für Schulneubauten anderer Kommunen einzuholen.

 

Die Vorsitzende bittet die Verwaltung, die voraussichtlichen Kosten für die Umbaumaßnahme des Schulgebäudes Am Brink vorzutragen.

 

Herr Niemann trägt die nach DIN 276 ermittelten Kosten für die Herrichtung des Gebäudes vor. Insgesamt sei von Baukosten (exkl. Ausstattungskosten) in Höhe von ca. 390.000 Euro auszugehen, welche zu 80% im Haushaltsjahr 2014 und zu 20% im Haushaltsjahr 2015 anzusetzen seien. Nach Angaben der IT-Abteilung seien für eine zeitgemäße Netzwerktechnik Kosten in Höhe von ca. 66.000 Euro zu veranschlagen, die zu 70% im Haushaltsjahr 2014 und zu 30% im Haushaltsjahr 2015 anzusetzen seien.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Armasow nach Stellungnahmen der Nachbarkommunen erklärt Bürgermeister Diks, dass von der Stadt Kleve wie auch von der Stadt Rees die schriftliche Zustimmung vorliege. Von der Stadt Kalkar liege noch keine Antwort vor. Es sei aber davon auszugehen, dass keine negative Stellungnahme folge.

 

Herr Barfuß informiert über die Mitglieder und Aufgaben der Steuerungs- und Vorbereitungsgruppe Gesamtschul-Errichtung / Auflösung von Schulen.

 

Da keine weiteren Wortbeiträge vorliegen, lässt die Vorsitzende über den Antrag Mitglied Hinze, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen, einschließlich der Ergänzungen zu Punkt 7: „Unabhängig von den vorstehenden Beschlussvorschlägen wird die Verwaltung beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals 2014 als weitere räumliche Alternative eine Neubauvariante der Unterbringung im vorhandenen Schulraumbestand gegenüberzustellen. Hierzu sollen die voraussichtlichen Umbaukosten für die Nutzung des vorhandenen Schulraumbestandes ermittelt und mit Vergleichswerten für Schulneubauten anderer Kommunen verglichen werden.“ abstimmen.