Sitzung: 26.09.2013 Schulausschuss
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag
- Zum 01. August 2014 wird in der Stadt
Emmerich am Rhein gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) eine
Gesamtschule mit sechs Zügen errichtet. Der Aufbau der Gesamtschule
erfolgt sukzessive mit der Bildung der 5. Jahrgangsstufe im Schuljahr
2014/2015.
- Die Gesamtschule wird zunächst unter
dem Namen „Gesamtschule Emmerich am Rhein“ geführt. Die endgültige
Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt unter Beteiligung der
Schule.
- Die Gesamtschule wird am Grollscher Weg
errichtet. Dies wird der Hauptstandort der Schule sein. Daneben wird ein
Teilstandort an der Paaltjessteege (einschließlich Schulgebäude Brink)
eingerichtet. Die Beschulung erfolgt in horizontaler Gliederung. Die
Jahrgänge 5 bis 8 werden am Hauptstandort und die Jahrgänge 9 bis 13 am Teilstandort
beschult. Abweichend davon startet die Gesamtschule in den ersten beiden
Jahren im Schulgebäude Brink.
- Die Gesamtschule wird im gebundenen
Ganztag geführt.
- Die Städt. Hanse-Realschule Emmerich am
Rhein, Grollscher Weg 4, 46446 Emmerich am Rhein wird ab dem 01. August
2014 gemäß § 81 Abs. 2 SchulG sukzessive und spätestens zum 31. Juli 2019
vollständig aufgelöst.
- Die Europaschule –
Gemeinschaftshauptschule der Stadt Emmerich am Rhein -, Paaltjessteege 1,
46446 Emmerich am Rhein wird ab dem 01. August 2014 gemäß § 81 Abs. 2
SchulG sukzessive und spätestens zum 31. Juli 2019 vollständig aufgelöst.
- Unabhängig von den vorstehenden
Beschlussvorschlägen wird die Verwaltung beauftragt, bis zum Ende des 1.
Quartals 2014 als weitere räumliche Alternative eine Neubauvariante der
Unterbringung im vorhandenen Schulraumbestand gegenüberzustellen. Hierzu
sollen die voraussichtlichen Umbaukosten für die Nutzung des vorhandenen
Schulraumbestandes ermittelt und mit Vergleichswerten für Schulneubauten
anderer Kommunen verglichen werden.
Die Vorsitzende verliest den
Tagesordnungspunkt und berichtet, dass vor der Sitzung ein Teil der Anwesenden
die Möglichkeit, das Schulgebäude Am Brink zu besichtigen, genutzt haben. Sie
bittet Herrn Steiner, seine Ausführungen zur Raumsituation bei Errichtung einer
Gesamtschule zu erläutern.
Herr Steiner erklärt, dass das erstellte
Raumkonzept als Machbarkeitsstudie diene, um den bei Antragstellung formal
erforderlichen Nachweis zu erbringen, dass eine sechszügige Gesamtschule
untergebracht werden kann. Die Feststellung der Finanzierbarkeit sei nicht in
Auftrag gegeben und somit nicht Ziel dieser Ausarbeitung gewesen.
Zusammenfassend sei festzustellen, dass der
Raumbedarf im Unterrichtsbereich nach den bestehenden Richtlinien an beiden
Schulstandorten Grollscher Weg und Paaltjessteege mit dem Nebengebäude Am Brink
bei allen Varianten gedeckt sei, der Flächenbedarf für den Ganztagsbereich
(Mensa und Freizeitbereich) hingegen nicht. Zusätzliche Räume zur Umsetzung der
Inklusion seien bei den Berechnungen nicht berücksichtigt, da keine
verlässlichen Grundlagen bekannt seien.
Unter den Gesichtspunkten einer effizienten
Nutzung des vorhandenen Schulraumbestandes empfehle Herr Steiner Variante I.
Die Besichtigung des Schulraumgebäudes Am Brink habe verdeutlicht, dass eine
Beschulung der ersten beiden Jahrgänge im dort vorhandenen Raumbestand mit
relativ geringem Aufwand möglich sei.
Als Variante III erörtert Herr Steiner die
von Bürgermeister Diks in der Schulplanungskommission vorgeschlagene Version.
Es handele sich um eine Mischung der Varianten I und II, wobei mit Variante I
begonnen und die Jahrgänge 5 und 6 zunächst im Schulgebäude Am Brink beschult
werden. Nach einem räumlichen Wechsel der Realschüler in das Gebäude der
Hauptschule und der Hauptschüler in das Gebäude Am Brink würden die beiden
ersten Jahrgänge in das Gebäude der Realschule ziehen, wo zukünftig die
Jahrgänge 5 bis 8 beschult würden. Die Jahrgänge 9 und 10 würden in der
Hauptschule und die Jahrgänge 11 bis 13 im Schulgebäude Brink beschult. Diese Variante
biete der Stadt Emmerich am Rhein nach Genehmigung zwei Jahre Zeit, am Standort
Grollscher Weg, getrennt vom Schulbaukörper, Ganztagsbereiche zu schaffen,
führe aber aus seiner Sicht zu höheren Kosten als Variante I.
Bürgermeister Diks bittet den Schulausschuss,
gemäß Beschlussvorschlag Punkt 1 bis 6 zu beschließen und damit die Beantragung
des neuen Schulsystems zum 01.08.2014 auf den Weg zu bringen. Punkt 7 des
Beschlussvorschlages stelle er zur Diskussion. Er betont, dass der Verwaltung
bislang kein Auftrag zur Ermittlung der Kosten im Rahmen der Errichtung der
neuen Gesamtschule vorgelegen habe, sie aber im Laufe der Sitzung
voraussichtliche Investitionskosten für Umbau und Ausstattung des Schulgebäudes
Am Brink vortragen werde.
Bürgermeister Diks erklärt auf Anfrage von
Mitglied Kukulies, dass über eine ersatzweise Nutzung der Vorräume des
Stadttheaters für eine Mensa im Rahmen der Schulentwicklungsplanung diskutiert
worden sei. Da diese Räumlichkeit nicht geeignet schien, sei diese Variante nicht
weiter verfolgt worden. Auf die Frage von Mitglied Kukulies nach der Gestaltung
der Barrierefreiheit im Schulgebäude Am Brink erklärt Bürgermeister Diks, dass
– anders als bei Neubau - Barrierefreiheit bei Umbau eines vorhandenen
Schulraumbestandes nicht Voraussetzung für eine Genehmigung sei, bei baulichen
Erweiterungen aber berücksichtigt werde.
Mitglied Kukulies plädiert für einen
Schulneubau und stimmt dem Verwaltungsvorschlag, insbesondere Punkt 7, zu.
Mitglied Hinze stellt den Antrag, gemäß Punkt
1 bis 6 des Beschlussvorschlages zu beschließen und Punkt 7 um die „Ermittlung
der voraussichtlichen Umbaukosten bei Nutzung des vorhandenen
Schulraumbestandes und Vergleichswerte für Schulneubau“ und dem Zeitfenster
„bis Ende des 1. Quartals 2014“ zu ergänzen.
Mitglied Ulrich erklärt sich ebenfalls mit
Punkt 1 bis 6 einverstanden und bittet, Punkt 7 abzusetzen und im folgenden
Jahr zur Diskussion zu stellen.
Mitglied Meschkapowitz spricht sich für einen
Schulneubau aus und stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.
Mitglied Kaiser schließt sich dem Antrag
Mitglied Hinzes an.
Auf die Frage von Mitglied Ulrich nach dem
finanziellen Aufwand für die gewünschte Kostengegenüberstellung regt
Bürgermeister Diks an, Vergleichswerte für Schulneubauten anderer Kommunen
einzuholen.
Die Vorsitzende bittet die Verwaltung, die
voraussichtlichen Kosten für die Umbaumaßnahme des Schulgebäudes Am Brink
vorzutragen.
Herr Niemann trägt die nach DIN 276
ermittelten Kosten für die Herrichtung des Gebäudes vor. Insgesamt sei von
Baukosten (exkl. Ausstattungskosten) in Höhe von ca. 390.000 Euro auszugehen,
welche zu 80% im Haushaltsjahr 2014 und zu 20% im Haushaltsjahr 2015 anzusetzen
seien. Nach Angaben der IT-Abteilung seien für eine zeitgemäße Netzwerktechnik
Kosten in Höhe von ca. 66.000 Euro zu veranschlagen, die zu 70% im
Haushaltsjahr 2014 und zu 30% im Haushaltsjahr 2015 anzusetzen seien.
Auf Nachfrage von Mitglied Armasow nach
Stellungnahmen der Nachbarkommunen erklärt Bürgermeister Diks, dass von der
Stadt Kleve wie auch von der Stadt Rees die schriftliche Zustimmung vorliege.
Von der Stadt Kalkar liege noch keine Antwort vor. Es sei aber davon
auszugehen, dass keine negative Stellungnahme folge.
Herr Barfuß informiert über die Mitglieder
und Aufgaben der Steuerungs- und Vorbereitungsgruppe Gesamtschul-Errichtung /
Auflösung von Schulen.
Da keine weiteren Wortbeiträge vorliegen,
lässt die Vorsitzende über den Antrag Mitglied Hinze, gemäß Beschlussvorschlag
zu beschließen, einschließlich der Ergänzungen zu Punkt 7: „Unabhängig von den
vorstehenden Beschlussvorschlägen wird die Verwaltung beauftragt, bis
zum Ende des 1. Quartals 2014 als weitere räumliche Alternative eine
Neubauvariante der Unterbringung im vorhandenen Schulraumbestand gegenüberzustellen.
Hierzu
sollen die voraussichtlichen Umbaukosten für die Nutzung des vorhandenen
Schulraumbestandes ermittelt und mit Vergleichswerten für Schulneubauten
anderer Kommunen verglichen werden.“
abstimmen.