Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag

 

Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2012 Entlastung gemäß
 § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO zu erteilen.


Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 4 c EigVO:

  1. den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2012 festzustellen und den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:
     a) Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich

                 am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung.

 

Stimmen dafür 25 Stimmen dagegen 7 Enthaltungen 0

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 4 c EigVO:

 

1. den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2012 festzustellen und den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:

b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 656.585,48 € in die allgemeine

                Rücklage (Gewinnrücklage) sowie

  1. den Betriebsausschuss zu entlasten.

 

Stimmen dafür 32 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 0

 


 

Mitglied Bartels bittet über den Punkt 1 a gesondert abzustimmen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.