Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für
das Jahr 2012 Entlastung gemäß
§ 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO zu erteilen.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 4 c EigVO:
- den
Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2012
festzustellen und den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:
a) Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich
am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung.
Stimmen dafür 25 Stimmen dagegen 7 Enthaltungen 0
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 4 c EigVO:
1. den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2012 festzustellen und den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:
b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 656.585,48 € in die allgemeine
Rücklage (Gewinnrücklage) sowie
- den
Betriebsausschuss zu entlasten.
Stimmen dafür 32 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 0
Mitglied Bartels bittet über den Punkt 1 a gesondert abzustimmen.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.