Sitzung: 08.10.2013 Sozialausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte
Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird von der stellv.
Vorsitzenden und der stellv. Schriftführerin unterzeichnet.