Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

 

  1. Zum 01. August 2014 wird in der Stadt Emmerich am Rhein gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) eine Gesamtschule mit sechs Zügen errichtet. Der Aufbau der Gesamtschule erfolgt sukzessive mit der Bildung der 5. Jahrgangsstufe im Schuljahr 2014/2015.
  2. Die Gesamtschule wird zunächst unter dem Namen „Gesamtschule Emmerich am Rhein“ geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt unter Beteiligung der Schule.
  3. Die Gesamtschule wird am Grollscher Weg errichtet. Dies wird der Hauptstandort der Schule sein. Daneben wird ein Teilstandort an der Paaltjessteege (einschließlich Schulgebäude Brink) eingerichtet. Die Beschulung erfolgt in horizontaler Gliederung. Die Jahrgänge 5 bis 8 werden am Hauptstandort und die Jahrgänge 9 bis 13 am Teilstandort beschult. Abweichend davon startet die Gesamtschule in den ersten beiden Jahren im Schulgebäude Brink.
  4. Die Gesamtschule wird im gebundenen Ganztag geführt.
  5. Die Städt. Hanse-Realschule Emmerich am Rhein, Grollscher Weg 4, 46446 Emmerich am Rhein wird ab dem 01. August 2014 gemäß § 81 Abs. 2 SchulG sukzessive und spätestens zum 31. Juli 2019 vollständig aufgelöst.
  6. Die Europaschule – Gemeinschaftshauptschule der Stadt Emmerich am Rhein -, Paaltjessteege 1, 46446 Emmerich am Rhein wird ab dem 01. August 2014 gemäß § 81 Abs. 2 SchulG sukzessive und spätestens zum 31. Juli 2019 vollständig aufgelöst.
  7. Unabhängig von den vorstehenden Beschlussvorschlägen wird die Verwaltung beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals 2014 als weitere räumliche Alternative eine Neubauvariante der Unterbringung im vorhandenen Schulraumbestand gegenüberzustellen. Hierzu sollen die voraussichtlichen Umbaukosten für die Nutzung des vorhandenen Schulraumbestandes ermittelt und mit Vergleichswerten für Schulneubauten anderer Kommunen verglichen werden.

 


 

Auf Nachfrage von Mitglied Bartels erklärt Herr Kraayvanger, dass geplant ist, mit den notwendigen Umbaumaßnahmen vor den Schulferien zu beginnen, da die Mittel erst im Haushaltsplan bewilligt werden müssen.

 

Die Mitglieder  Gertsen und Hinze stellen den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.