Sitzung: 01.10.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 15 1050/2013/2
Beschlussvorschlag
- Zum 01. August 2014 wird in der Stadt
Emmerich am Rhein gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) eine
Gesamtschule mit sechs Zügen errichtet. Der Aufbau der Gesamtschule
erfolgt sukzessive mit der Bildung der 5. Jahrgangsstufe im Schuljahr
2014/2015.
- Die Gesamtschule wird zunächst unter
dem Namen „Gesamtschule Emmerich am Rhein“ geführt. Die endgültige
Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt unter Beteiligung der
Schule.
- Die Gesamtschule wird am Grollscher Weg
errichtet. Dies wird der Hauptstandort der Schule sein. Daneben wird ein
Teilstandort an der Paaltjessteege (einschließlich Schulgebäude Brink)
eingerichtet. Die Beschulung erfolgt in horizontaler Gliederung. Die
Jahrgänge 5 bis 8 werden am Hauptstandort und die Jahrgänge 9 bis 13 am Teilstandort
beschult. Abweichend davon startet die Gesamtschule in den ersten beiden
Jahren im Schulgebäude Brink.
- Die Gesamtschule wird im gebundenen
Ganztag geführt.
- Die Städt. Hanse-Realschule Emmerich am
Rhein, Grollscher Weg 4, 46446 Emmerich am Rhein wird ab dem 01. August
2014 gemäß § 81 Abs. 2 SchulG sukzessive und spätestens zum 31. Juli 2019
vollständig aufgelöst.
- Die Europaschule –
Gemeinschaftshauptschule der Stadt Emmerich am Rhein -, Paaltjessteege 1,
46446 Emmerich am Rhein wird ab dem 01. August 2014 gemäß § 81 Abs. 2
SchulG sukzessive und spätestens zum 31. Juli 2019 vollständig aufgelöst.
- Unabhängig von den vorstehenden
Beschlussvorschlägen wird die Verwaltung beauftragt, bis zum Ende des 1.
Quartals 2014 als weitere räumliche Alternative eine Neubauvariante der
Unterbringung im vorhandenen Schulraumbestand gegenüberzustellen. Hierzu
sollen die voraussichtlichen Umbaukosten für die Nutzung des vorhandenen
Schulraumbestandes ermittelt und mit Vergleichswerten für Schulneubauten anderer
Kommunen verglichen werden.
Auf Nachfrage von Mitglied Bartels erklärt Herr Kraayvanger, dass geplant ist, mit den notwendigen Umbaumaßnahmen vor den Schulferien zu beginnen, da die Mittel erst im Haushaltsplan bewilligt werden müssen.
Die Mitglieder Gertsen und Hinze stellen den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.