Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich stimmt dem Gestaltungskonzept des Architekturbüros

A-Konzept 21 zu und beauftragt die Verwaltung dieses im Planfeststellungsverfahren der Abschnitte 3.4 und 3.5 sowie im Erörterungstermin zum Abschnitt 3.3 einzubringen.

Unter Berücksichtigung der städtebaulichen Strahlwirkung der Schallschutzwände sind in die Stellungnahmen Aussagen im Hinblick auf die festzuschreibende Verantwortlichkeit der Bahn AG, bezogen auf die die Wände betreffende Unterhaltung bzw. die Modalitäten der Unterhaltung aufzunehmen.

 


Vorsitzender Jansen erklärt, dass es bei dieser Vorlage um das Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den 3-gleisigen Ausbau der Strecke „ASB 46/2 Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen“ geht und gibt zur Einführung das Wort an Herrn Kemkes.

 

Herr Kemkes berichtet, dass diese Vorlage erstellt wurde, weil die anstehenden Planfeststellungsverfahren zu den Planfeststellungsabschnitten 3.4 und 3.5 zur Zeit beim EBA liegen und man damit rechnen muss, dass Anfang des Jahres oder spätestens im Frühjahr die Offenlagen der nächsten Planfeststellungsabschnitte erfolgt. Die Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Stellungnahme zum Planfeststellungsabschnitt 3.3 in Praest zu dem Thema der Gestaltung der Schallschutzwände verbal formuliert, wie sich die Verwaltung die Gestaltung der Lärmschutzanlagen vorstellt. Im besten Fall wären diese hochtransparent.

 

Herr Kemkes fügt hinzu, dass man ja weiß oder in der Presse verfolgt hat, dass sich die Bahn mit ihren Äußerungen im Hinblick auf die DIN-gerechten Gestaltungskriterien aus Bahnsicht zurückgezogen habe. Nämlich hochabsorbierend und in Form von Aluminiumwänden. Aber dann ist es das bezüglich des Themas „Gestaltung“ schon gewesen.

 

Ferner spricht er an, dass die grundlegende ablehnende Haltung der Kommunen gegen diese Art des Lärmschutzes den Rat und die Verwaltung im Rahmen der Planfeststellung nicht weiterbringt. Deshalb der Vorschlag – ähnlich wie in Wesel, Oberhausen und Hünxe - hier aktiv vorzugehen, wie man sich die Gestaltung der Lärmschutzanlagen vorstellt.

Man hat sich hier darauf eingelassen zu sagen, dass die Hauptelemente in Beton ausgeführt werden sollen. Deshalb auch, weil sie zum einen langlebiger sind und zum anderen sind sie von der Oberfläche besser zu gestalten als Aluminiumwände und können begrünt werden.

Das ist im Grunde das Hauptkriterium, weil bei den Aluminiumwänden der Bahn die Hauptaussage ist, dass eine Begrünung der Wände nicht möglich sei. Grund dafür ist, dass die Aluminiumwände ständig kontrolliert werden müssen und wenn sie mit Efeu zugewachsen sind, können diese Kontrollen nicht durchgeführt werden.

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, das Betonelement als Vorrangelement zu verwenden. Dort, wo es möglich ist sowie an Brücken- und Querungsbauwerken, bleibt man ‑ wie die Bahn es vorgesehen habe - bei den Aluminiumelementen. Diese Elemente sollen dann im lichten Grau mit sog. Ortsfenstern gestaltet werden. Vorwiegend an Querungspunkten soleln diese Ortsfenster angebracht werden, um einen gewissen Durchblick zu ermöglichen. Dadurch löst man letztendlich die Massivität der Anlagen auf.

 

Er persönlich hat die Auflösung der Massivität durch die Ortsfenster immer wieder wahrgenommen, wenn er auf der Autobahn entlang der neuen Betuwe-Linie (A18) fährt.

Dort kann man sehr aufwendige Betonbauten sehen, was den Lärmschutz angeht. Immer dann, wenn sie entweder versetzt angeordnet sind, sodass man im Vorbeifahren an manchen Stellen durchblicken kann, oder sich auch nur kleinere Fenster zeigen, wird deutlich, dass sich durch diese Maßnahmen die Massivität dieser Wände auflöst und nicht mehr so brutal wirkt, als wenn es eine geschlossene Wand wäre.

 

Vor diesem Hintergrund hat man zusammen mit dem Planungsbüro begonnen, die Möglichkeit mit den Fenstern auch in Emmerich durchzusetzen.

Diese sollen einerseits aufzeigen, dass es auf der anderen Seite der Wand weitergeht.

Andererseits soll man die Ortsfenster in der Argumentation gegenüber der Bahn noch einmal ansprechen, da diese sich grundsätzlich dagegen sträube, transparente Wände zu machen. Grund dafür ist, dass der Schall eher reflektiert, anstatt absorbiert werde.

 

Dies ist immer die Hauptargumentation, sodass die Verwaltung gesagt hat, dass die absorbierenden Wandbestandteile bestehen bleiben. Es sind nur Einzelelemente und man hofft, dass die Verwaltung in der Gesamtargumentation überzeugen kann, dass man am ehesten die Chance hat, diese Gestaltungskriterien auch durchgesetzt zu bekommen.

 

Die Verwaltung wird dieses Konzept – sofern es vom Rat so akzeptiert wird - in den Stellungnahmen zu den beiden ausstehenden Planfeststellungsabschnitten zusätzlich einbringen. Im Nachhinein wird dieses zu dem anstehenden Planfeststellungsverfahren in Praest, eingebracht, wo im Grunde der Einstieg über die Stellungnahme bereits geschaffen wurde. Man könne im Rahmen des Anhörungstermins weitere Gestaltungsvorschläge ausführen.

 

Herr Kemkes bietet an, die Einzelbilder der einzelnen Querungspunkte noch einmal ablaufen zu lassen. Vorsitzender Jansen weist jedoch darauf hin, dass in der Vorlage die Bilder auf einem DIN A 3 beigefügt sind und das Präsentieren der Bilder dadurch nicht erforderlich ist.

 

Dazu hat Mitglied Jessner eine Wortmeldung. Er ist der Meinung, dass man in Emmerich die Sondersituation bei dieser Linie hat, dass der Löwenanteil des Schallschutzes auch im besiedelten Bereich stattfinden wird und auch durch den Innenstadtbereich geht. Deshalb findet er es sehr wichtig, dass man sich mit eigenen Vorstellungen einbringe. Er fügt hinzu dass dies den Städtebau und die bauliche Ansicht der Stadt in Emmerich verändern wird.

Es muss eine Lösung gefunden werden, die ansehbar ist.

 

Wenn er die Vorschläge im Einzelnen sieht, sieht er diese nicht im neu gebauten Zustand sondern denkt auch zukunftsorientiert.

Für ihn ist es wichtig, dass diese Lärmschutzwände auch vandalismusfest sind. Er fügt ferner hinzu, dass er es sich fürchterlich vorstellt, wenn man eine lange Reihe von Lärmschutzwänden hat, die besprüht sind. Dies trifft insbesondere auf die transparenten Elemente zu. Dies kann man an der A 516 in Oberhausen sehen, wo hoffnungsvoll solche transparenten Elemente eingebaut worden sind. Von diesen Elementen kann man jedoch nichts mehr sehen, da man nur noch blaue Farbe in Form von Graffitis vor sich hat.

Ferner erklärt er, dass die Lärmschutzwände nicht nur im neuen Zustand schön aussehen müssen sondern auch in fünf Jahren so erhalten sein sollen.

Um dies zu gewährleisten, muss die Unterhaltung und Reinigung der Wände geklärt sein, da man sonst irgendwann eine bemalte Wand mitten durch die Stadt hat. Aus diesem Grunde hat er viel Sympathie für Gabionen oder begrünte Betonwände, da diese nicht so anfällig sind. Er sieht die Schwierigkeit darin, die dauerhaft transparenten Elemente vandalismusfrei zu halten.

Er appeliert an den Ausschuss, darüber noch einmal nachzudenken, wie dies bewältigt werden kann. Er ist der Meinung, dass eine Brücke, auf der eine vier Meter hohe Wand steht, immer noch schlimmer aussieht, als wenn man dort ein transparentes Element hat. Gestaltungstechnisch ist dies sicherlich in Ordnung, jedoch sollte man auch überlegen, wie man langfristig gewährleisten kann, diese Elemente vandalismusfrei zu halten. Darüber muss mit der Deutschen Bahn gesprochen werden.

 

Daraufhin gibt Vorsitzender Jansen das Wort an die Verwaltung weiter. Erster Beigeordneter Dr. Wachs nimmt Stellung. Er denkt dass es wichtig und auch richtig ist, im Verfahren darauf zu drängen, insbesondere auf Unterhaltung und Reinigung, eine Möglichkeit zu finden, wie man damit umgehen muss und man dieses Thema nicht erst im Nachhinein anspricht. Dies ist für ihn ein wichtiger Punkt, der auch umgesetzt werden muss.

 

Anschließend meldet sich Mitglied Schagen zu Wort. Er möchte bei dem Punkt „Lobither Straße“ den Zusatz „Haltepunkt“ nicht mit einbeziehen, da dieser wahrscheinlich noch verschoben wird. Er regt an, dass die Wand zwar an diesem Punkt gesetzt werden kann, jedoch der Wortlaut „Haltepunkt“ dort nicht angebracht ist.

 

Dazu äußert sich Herr Kemkes und teilt mit, dass es darum geht, wie man die Lärmschutzwände im Bereich des Haltepunktes gestaltet. Dies habe noch nichts damit zu tun, wo der Haltepunkt liegt. Wenn sich der Haltepunkt um einige hundert Meter nach oben oder unten verschiebt, bleibt das Gestaltungskonzept weiterhin bestehen.

Folglich sieht er dort nicht das Problem, zu sagen, dass der Haltepunkt so gestaltet wird, wie beschrieben. Wo dieser im Nachhinein liegt, ist noch nicht festgelegt. Dies zeigt sich dann in der Planfeststellung.

 

An diesem Punkt hat Mitglied Schagen eine weitere Frage. Er ist davon ausgegangen, dass es sich dabei um die Gestaltung der Lobither Straße handelt und wie er die Lobither Straße im Nachhinein seht, wenn sie geschlossen ist.

 

Herr Kemkes verweist dazu auf das Bild 1 der Vorlage, da dies im Grunde das Straßenbild zeigt, was sich dort nach Fertigstellung ergibt. Man fährt dort im Prinzip vor die Wand. Man hat jedoch die Möglichkeit, vorher in den Bereich Europastraße abzubiegen.

Letztendlich dient die Maßnahme dazu, dass man erkennen kann, dass dort die Welt noch weitergeht. Deshalb will man das System der Aluminiumwände mit Ortsfenster durchsetzen.

Die Gestaltung des Haltepunktes ist im Grunde genommen hochtransparent, um dort das Thema „Sozialkontrolle“ weiter in den Vordergrund zu rücken. Dies hat aber im Endeffekt mit dem Standort des Haltepunktes nichts zu tun, sondern eher mit dessen Gestaltung.

 

Mitglied Beckschäfer stellt seine eigene Meinung dar, in der Hinsicht, dass er der Vorlage nur mit Bauchschmerzen zustimmt. Mitglied Jessner hat bereits Bedenken deutlich gemacht, die zu erwarten seien. Diese Wände würden die Stadt in Zukunft teilen und man erhält deshalb ein anderes Bild, als man im Normalfall gewohnt ist.

Ferner fügt er hinzu, dass die Vorgänger des Rates vor 10 bis 15 Jahren der Anregung, die Strecke an die Autobahn zu legen, nicht gefolgt sind und man heute damit fertig werden muss, da man es nicht mehr ändern kann.

Er lobt die Verwaltung, dass sie sich bemüht, das Beste aus dieser schlechten Situation zu machen. Er hat lange überlegt, ob er dieser Maßnahme zustimmt. Da jedoch keine andere Möglichkeit gegeben ist, stimmt er trotz Bedenken zu. Dies sagt er mit aller Deutlichkeit.

 

Mitglied Gustedt vermisst bei den gestalterischen Maßnahmen den Sicherheitsaspekt.

Bezüglich dieses Themas ist er gestern noch bei der Feuerwehr Emmerich gewesen. Er fügt hinzu, dass allen auch wegen der Presse bekannt ist, dass von der Feuerwehr vorgeschlagen wird, alle 200 Meter einen Zugang stattfinden zu lassen. Nun, wo er diese massiven Bauwerke vor Augen hat, fragt er sich, warum man nicht in die Planung mit einbezogen habe, die Wände mobil zu machen oder man sich die Möglichkeit vorbehält, die Wände leicht zu öffnen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs bezieht sich auf die Aussage von Herrn Kemkes, dass dies nur ein Ausschnitt des ganzen Vorgangs ist. Es geht im Wesentlichen um die Frage der Gestaltung. Man muss parallel zu diesem Aspekt die anderen Teilaspekte der Stellungnahme sehen. Gegenstand im Planfeststellungsabschnitt 3.3 war bereits die feuerwehrtechnische Herangehensweise. Dort hat man gefordert, alle 250 Meter eine entsprechende Tür vorzufinden. Im Gegensatz dazu hat die Bahn sicherlich viel größere Abstände gehabt.

Man hat bei der systematischen Darstellung den Aspekt nicht mehr explizit aufgenommen. Später jedoch ist er Gegenstand in der Stellungnahme. Das bedeutet im besten Falle, dass, wenn man sich die Strecke von Praest bis zur Staatsgrenze vorstelle, man entsprechend der Forderung der abgebildeten Wände in den entsprechenden Abschnitten Türen vorfinden muss. Man hat dies systematisch mit dieser einen gestalteten Tür deutlich gemacht, wie es grundsätzlich aussehen soll. Die anderen Türen sind mit einbezogen und auch Gegenstand der Stellungnahme.

 

Mitglied ten Brink hält es in einem Punkt für sinnvoll, dass man sich gemeinsam mit anderen Kommunen bemüht, entsprechende Gestaltung zu fordern und umzusetzen.

Die Gestaltungsvorschläge sind in der Vorlage im letzten Absatz der Seiten 5 und 6 aufgelistet. Insofern gibt es dort aus seiner Sicht wenig Kritikpunkte, außer die von Mitglied Jessner Angesprochenen. Anschließend macht er deutlich, dass man vorher die Schallschutzwände haben wollte. Jetzt wo man sie hat, muss man damit leben und diese auch umsetzen. Insofern ist die Grünmischung bei der Außenansicht die beste Lösung. Ferner fügt er hinzu, dass wo man die Möglichkeit hat, Grün oder Erdwall zu bringen, diese dort auch durchsetzen sollte.

 

Die Möglichkeiten, die in Holland oft angewandt werden, sind so zu betrachten, dass man entweder eine halbhohe Wand oder teilweise hohe Wand in Form von Erdwällen errichtet und dahinter die eigentliche Lärmschutzwand aufstellt. Darum sollte man sich seiner Meinung nach bemühen, damit auch gleichzeitig die Begrünung genutzt werden kann. Dadurch kann die Anzahl der Graffitis, welche man nie verhindern kann, gesenkt werden.

Bezüglich der Glasfenster äußert er, dass diese nicht zu viel eingesetzt werden sollen.

Schaut man sich die Strecke in Holland an, ist festzustellen, dass die Bereiche, die mehrere Glaselemente hintereinander haben, schmutzig aussehen und dort keiner für die Säuberung verantwortlich gemacht wird.

Man sollte an den Flugstaub denken, den die Züge aufwirbeln. Auch wenn der Dreck nicht von Außen ist - von innen ist er da und man kann später nicht mehr durch die transparenten Elemente schauen, weil der Abrieb der Kupferleitung oben als brauner Rost auf der Scheibe vorhanden ist.

 

Er ist der Meinung, dass man die Glaselemente, wie bereits vorgeschlagen, an markanten Punkten anbringt. Im Bereich der Bahnübergänge, die mit Straßen unterführt werden, ist die Frage, ob die Anbringung von Glas im oberen Bereich notwendig ist, da dort keiner durchsehen kann. Man soll jedoch die Bahnübergangspunkte nehmen, die ersatzlos aufgehoben werden, um dort den Sichtkontakt zu der anderen Seite herzustellen. Dies bietet sich an, da man dort höhenmäßig auf der heutigen Ebene bleiben kann.

 

Abschließend lobt Mitglied ten Brink die Verwaltung bezüglich der hervorragend herausgearbeiteten Vorlage mit der zusätzlichen Bitte, nicht zu viele Glaselemente in die Lärmschutzwände einzubauen.

 

Als Nächstes spricht Mitglied Tepaß an, dass man zwar über Schallschutz, Gestaltung, etc. spricht, man aber noch nicht weiß, ob die Bahn dem Schallschutz zugestimmt hat, wenn nur 2 Gleise bleiben, oder ob dieses Vorhaben nur beim Bau des 3. Gleises durchgesetzt wird.

Man ist zwar planungsmäßig schon sehr weit fortgeschritten. Jedoch äußerte sich die Deutsche Bahn damals dahingehend, dass dies eine freiwillige Leistung der Bahn sei und nicht verpflichtend.

 

Daraufhin erklärt Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass die Diskussion immer die war, dass man sich fragt, ob der Schallschutz überhaupt kommt und wenn ja, wann er kommt?

Bezüglich der Frage mit dem Neubau des 3. Gleises ist folgendes zu beachten. Die Bahn ist verpflichtet, einen entsprechenden Schallschutz bzw. die Einhaltung der Emissionswerte nachzuweisen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt weiter , dass dies die von Herrn Kemkes aufgezeichneten Bandbreiten sind, die dort relativ eng sind. Herr Dr. Grube ist von seinen Ankündigungen, die er seinerzeit vertreten hat, bekanntermaßen zurückgetreten.

Es geht der Verwaltung darum, das noch vorhandene Netz im Sinne von Schallschutz soweit mit zu gestalten, wie es möglich ist. 

Abschließend fügt Erster Beigeordneter Dr. Wachs aus, dass der Schallschutz kommt und auch kommen muss.

 

Vorsitzender Jansen bringt sich zu diesem Thema zusätzlich ein, indem er zugibt, dass man nur das fordere, was gesetzlich möglich ist.

 

Mitglied Gustedt hat noch eine weitere Frage bezüglich der Bepflanzung, wobei es um die Instandhaltung und Pflege der Bepflanzung geht.

Vorsitzender Jansen weist Mitglied Gustedt darauf hin, dass diese Frage bereits im Vortrag von Mitglied Jessner geklärt wurde.

Damit ist es der Auftrag an die Verwaltung, dies noch mit einfließen zu lassen.

 

Als Vorsitzender Jansen mit der Abstimmung beginnen will, unterbricht ihn Mitglied ten Brink und teilt mit, dass er in Ergänzung zu dem Beitrag von Mitglied Jessner noch etwas hinzufügen will. Man hat im ersten Abschnitt „Praest“ eine Forderung in der Agenda aufgenommen, wo gesagt wird, dass die Notwendigkeit des Schallschutzes alle 10 Jahre überprüft werden soll, um gegebenenfalls auch den Rückbau zu gewährleisten. Denn es besteht die Möglichkeit, dass die Zugeinheiten ruhiger werden. Wenn man heute viele Güterzüge beobachtet, lässt sich feststellen, dass diese mittlerweile fast genauso leise sind, wie ein ICE. Dadurch braucht man keine 4 Meter Schallschutzwände, wenn die Geräuschentwicklung der Züge in 20 Jahren bei allen so fortgeschritten wäre.

 

Vorsitzender Jansen bedankt sich und ergänzt, dass bevor man sich über den Rückbau Gedanken macht, man die Anlage erst einmal haben sollte.

Anschließend lässt er über den Beschlussvorschlag mit der Ergänzung von Mitglied Jessner abstimmen.