Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Eingabe zu unterstützen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Erarbeitung der Lärmaktionsplanung der Stadt Emmerich am Rhein, den notwendigen Lärmschutz für die betreffenden Wohnbaugrundstücke beim zuständigen Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, einzufordern.

 


In Bezug auf die Erläuterung bezieht sich Herr Kemkes auf die Inhalte der Vorlage. Die Verwaltung hat dargelegt, wie sich die rechtlichen Aspekte darstellen. Es wird vorgeschlagen, im Rahmen der anstehenden Lärmaktionsplanung für die Phase 2, die auch im Januar im ASE vorgestellt werden soll, den Landesbetrieb aufzufordern, die erforderlichen Schallschutzerfordernisse weiter abzuprüfen und letztendlich auch dem Antrag der Anwohner zu entsprechen.

Die Verwaltung hat in der Vorlage dargelegt, dass sie dem Grunde nach dem Ansinnen der Anwohner folgt, dass dort eine Schallschutzmaßnahme in Form einer Schallschutzwand die geeignete Maßnahme darstellt. Ob sie letztendlich auch als eine Maßnahme umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Das Thema in den gesetzlichen Grundlagen ist die Gewährleistung des Schallschutzes. Es gibt jedoch mehrere Wege, diesen zu gewährleisten.

Das können z.B. eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der B220, eine andere Asphaltauflage auf der Fahrbahndecke oder passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden sein.

Das ist ein Spektrum an Maßnahmen, die im Raum stehen. Jedoch konkret eine Maßnahme zu fordern und durchzusetzen, wird schwierig sein.

 

Daraufhin appelliert Vorsitzender Jansen an die Ausschussmitglieder, dass man sich hier doch einig sei, und man somit der Verwaltung zustimmen soll.

 

Daraufhin meldet sich Mitglied Beckschäfer zu Wort und erklärt, dass er von Herrn Groß (Anwohner Zeisigweg) gebeten wurde, im Namen der Anwohner des Zeisigweges 2-16 den Ausschuss über etwas zu informieren.

Herr Groß hat beim Besuch von Herrn Pofalla in Elten beim letzten Treffen zwecks Betuwe-Linie die gesamten Unterlagen an Herrn Pofalla übergeben, mit der Bitte, sich in Berlin für das Thema einzusetzen. Am 5.11.13 hat Herr Groß von Herrn Reinkens (leitender Mitarbeiter Herrn Pofallas in Berlin) einen Anruf bekommen, dass die ganze Sache bearbeitet wird. Sobald ein neues funktionierendes Bundesverkehrsministerium gebildet ist, wird die ganze Angelegenheit übergeben.

 

Mitglied Spiertz ist verwundert über die Vorlage. Er spricht an, dass man die gesamte B220 in den städtischen Bereich hinzugezogen hat. Es gibt allerdings noch andere Wohngebiete, die durch die B220 belästigt werden. Er wünscht, dass man dies ebenfalls aufnimmt und in Düsseldorf vorträgt. Dabei sind noch die Fragen offen, wie man sich dort einigen kann und ob die Anwohner auch einen Antrag dafür stellen müssen.

 

Herr Kemkes ergänzt, dass er gerade versucht hat zu erläutern, dass in der ersten Sitzung des neuen Jahres, die Phase 2 der Lärmaktionsplanung vorgestellt wird. Dort werde im Grunde genommen das Gesamtbild dargelegt, wie künftig mit den lärmbelasteten Zonen an übergeordneten Straßen umgegangen werden soll. Dies wird letztendlich in ein Maßnahmepaket gebündelt und geschaut, wie man mit diesem Thema umgehe.

Man hat es hier also eher mit einer vorgezogenen Maßnahme zu tun. Die Verwaltung erachtet es für sinnvoll, diesen Antrag zu unterstützen. Das bedeutet jedoch nicht, dass nur für die Leute, die an dem Teilstück wohnen, eine Lärmschutzwand errichtet werden soll. Wenn der Landesbetrieb tätig wird, wird er sich sicherlich auch die Nachbarschaft anschauen und diese bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen. Man wolle dies jedoch vorerst trennen, um den Antrag erst einmal auf den Weg zu bringen.

 

Vorsitzender Jansen übernimmt das Wort und sagt, dass ein Antrag aller Fraktionen nach Beschlussvorschlag zu beschließen, vorliegt.