Mitglied Beckschäfer merkt an, dass die Fährstraße zwecks der Baumaßnahme bereits fast ein Jahr gesperrt ist. Die Wohnungen werden jedoch bereits von dem Betreiber angeboten.

Die Frage des Mitglieds Beckschäfer besteht darin, wann die Chance besteht, dass die Fährstraße wieder geöffnet wird. Denn die Sperrung ist für die Anwohner sehr lästig, da diese über das schlecht befestigte Pflaster an der Martinikirche fahren müssen.

Er geht davon aus, dass der Bauherr der Fährstraße eine Gebühr für die Straßensperrung gezahlt hat und hofft, dass dabei ein ansehnlicher Betrag in die Emmericher Stadtkasse kommt.

 

Vorsitzender Jansen fügt ein, dass es sich um den Begriff „Gebührenordnung“ handelt, wo die Festsetzung des Betrages geregelt ist.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs antwortet darauf, dass er bezüglich des Einfügens des Begriffes „Gebührenordnung“ die Frage nicht besser hätte beantworten können.

Die erste Frage bezüglich der Dauer der Genehmigung für die Straßensperrung kann er jedoch nicht beantworten. Er wird sich darüber informieren und Mitglied Beckschäfer anschließend entsprechend informieren.