Sitzung: 19.11.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Mitglied Beckschäfer merkt an, dass die Fährstraße zwecks der
Baumaßnahme bereits fast ein Jahr gesperrt ist. Die Wohnungen werden jedoch
bereits von dem Betreiber angeboten.
Die Frage des Mitglieds Beckschäfer besteht darin, wann die Chance
besteht, dass die Fährstraße wieder geöffnet wird. Denn die Sperrung ist für
die Anwohner sehr lästig, da diese über das schlecht befestigte Pflaster an der
Martinikirche fahren müssen.
Er geht davon aus, dass der Bauherr der Fährstraße eine Gebühr für die
Straßensperrung gezahlt hat und hofft, dass dabei ein ansehnlicher Betrag in
die Emmericher Stadtkasse kommt.
Vorsitzender Jansen fügt ein, dass es sich um den Begriff
„Gebührenordnung“ handelt, wo die Festsetzung des Betrages geregelt ist.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs antwortet darauf, dass er bezüglich des
Einfügens des Begriffes „Gebührenordnung“ die Frage nicht besser hätte
beantworten können.
Die erste Frage bezüglich der Dauer der Genehmigung für die
Straßensperrung kann er jedoch nicht beantworten. Er wird sich darüber
informieren und Mitglied Beckschäfer anschließend entsprechend informieren.