Mitglied Gustedt fragt nach, ob es für die Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet eine Ausgleichsmaßnahme gibt.

 

Antwort der Verwaltung

Herr Kemkes antwortet, dass es dafür das Flächennutzungsplanänderungsverfahren gibt und dort diese Frage „Ausgleich und Ersatz“ geklärt wird.