Sitzung: 26.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 02 - 15 1102/2013
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die
1.
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung
der Stadt Emmerich
am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
3 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung
kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 01. Oktober 2013 (GV. NRW. S.
564) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom folgende Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung vom 19.02.2013 erlassen:
§ 1
Mit dem
Nachtragshaushaltsplan werden
|
die
bisherigen
festgesetzten Gesamterträge EUR |
erhöht
um EUR |
vermindert
um EUR |
und
damit der
Gesamtbetrag
des
Haushaltsplans einschl. Nachträge
festgesetzt
auf EUR |
Ergebnisplan Erträge Aufwendungen |
53.102.047 57.143.359 |
|
5.380.225 926.000 |
47.721.822 56.217.359 |
Finanzplan aus laufender
Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen |
48.527.994 52.852.482 3.814.317 5.199.829 |
- - |
5.380.225 926.000 - - |
43.147.769 51.926.482 3.814.317 5.199.829 |
§ 2
Der bisher festgesetzte
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige
festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses
im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 4.041.312
EUR um 4.454.225 EUR erhöht und damit auf 8.495.537 EUR festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 12.000.000 EUR um
4.000.000 EUR erhöht und damit auf 16.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§§ 7 – 9
Werden nicht geändert.
Stadtkämmerer Siebers bezieht sich bei seinen Erläuterungen auf die Vorlage.
Mitglied Ulrich stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.