Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich stimmt dem Gestaltungskonzept des Architekturbüros A-Konzept 21 zu und beauftragt die Verwaltung dieses im Planfeststellungsverfahren der Abschnitte 3.4 und 3.5 sowie im Erörterungstermin zum Abschnitt 3.3 einzubringen.

Unter Berücksichtigung der  städtebaulichen Strahlwirkung der Schallschutzwände sind in die Stellungnahmen Aussagen im Hinblick  auf die festzuschreibende Verantwortlichkeit der Bahn AG, bezogen auf die die Wände betreffende Unterhaltung bzw. die  Modalitäten der Unterhaltung aufzunehmen.


Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt auf entsprechende Anfrage von Mitglied Kukulies mit, dass es bei dem heutigen Beschluss nur um die Gestaltung der Lärmschutzwände im Bereich Lobither Straße geht. Dies habe noch nichts damit zu tun, wo der Haltepunkt liegt. Wenn sich der Haltepunkt um einige hundert Meter nach oben oder unten verschiebt, bleibt das Gestaltungskonzept weiterhin bestehen.

Wo der Haltepunkt  EÜ Lobither Straße im Nachhinein liegt, ist noch nicht festgelegt. Dies zeigt sich dann in der Planfeststellung.

 

Mitglied Kukulies kann der Vorlage nur zustimmen, wenn der Punkt „Elten, EÜ Lobither Straße / Haltepunkte Elten aus dem Beschluss herausgenommen wird.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.