Sitzung: 26.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 15 1090/2013/1
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich
stimmt dem Gestaltungskonzept des Architekturbüros A-Konzept 21 zu und
beauftragt die Verwaltung dieses im Planfeststellungsverfahren der Abschnitte
3.4 und 3.5 sowie im Erörterungstermin zum Abschnitt 3.3 einzubringen.
Unter Berücksichtigung der
städtebaulichen Strahlwirkung der Schallschutzwände sind in die
Stellungnahmen Aussagen im Hinblick auf
die festzuschreibende Verantwortlichkeit der Bahn AG, bezogen auf die die Wände
betreffende Unterhaltung bzw. die
Modalitäten der Unterhaltung aufzunehmen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt auf entsprechende Anfrage von Mitglied
Kukulies mit, dass es bei dem heutigen Beschluss nur um die Gestaltung der
Lärmschutzwände im Bereich Lobither Straße geht. Dies habe noch nichts damit zu
tun, wo der Haltepunkt liegt. Wenn sich der Haltepunkt um einige hundert Meter
nach oben oder unten verschiebt, bleibt das Gestaltungskonzept weiterhin
bestehen.
Wo der Haltepunkt EÜ Lobither
Straße im Nachhinein liegt, ist noch nicht festgelegt. Dies zeigt sich dann in
der Planfeststellung.
Mitglied Kukulies kann der Vorlage nur zustimmen, wenn der Punkt „Elten,
EÜ Lobither Straße / Haltepunkte Elten aus dem Beschluss herausgenommen wird.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen,
abstimmen.